Abmahnfalle Impressum

Aufgerüttelt durch seine eigene Abmahnung hat sich Marc Scheloske von der „Wissenswerkstatt“ noch genauer mit rechtlichen Fallen für Blogger auseinandergesetzt. Vor allem das Impressum wird offenbar von vielen noch unterschätzt. Deshalb hat Marc ihm einen ausführlichen Artikel gewidmet. Die zwei Minuten Zeit sollte man sich nehmen: Immerhin können hier bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen.

Das gilt übrigens auch für Blogger, die bereits ein Impressum haben. Denn seit 1. März 2007 gilt das neue Telemediengesetz, das das Teledienstegesetz und den Mediendienstestaatsvertrag abgelöst hat. Die meisten Weblogs bekommen dadurch ähnliche Pflichten wie andere Informationsseiten im Internet. Nur wer sich an einen sehr kleinen Leserkreis wendet, könnte davon ausgenommen sein. Ob das der Fall ist, entscheidet im Zweifel allerdings ein Richter…

Das und mehr in der Wissenswerkstatt.

ist freiberuflich als Medien- & Verlagsberater, Trainer und Medienwissenschaftler tätig. Schwerpunkte: Crossmedia, Social Media und E-Learning. Seine Blogheimat ist der media-ocean. Außerdem ist er einer der Gründer der hardbloggingscientists. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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