Als der Rechtsausschuss des EU Parlaments im Juni 2018 den Artikel 13, einen Uploadfilter für hochgeladene Inhalte beschloss, ging ein Aufschrei durch das Internet. Das Internet, so wie wir es kennen, ist in Gefahr – so zumindest der Tenor vieler Gegner des Filters. Auch auf YouTube fürchteten Kanäle um ihre Zukunft und die Untergangspropheten sprossen (mal wieder) aus dem Boden empor.
Vor kurzem dann die große Erleichterung. Der EU-Ministerrat legte die Einführung des Leistungsschutzrechts (Artikel 11) und des Uploadfilters (Artikel 13) vorerst auf Eis. Da sich elf Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, gegen den rumänischen Kompromissvorschlag stellten, ergab sich keine gemeinsame Verhandlungsposition.
Nun ist der Uploadfilter wieder zurück auf dem Verhandlungstisch – in einer noch aggressiveren Form als zuvor. Die Nachrichtenseite Politico leakte eine Einigung zwischen Deutschland und Frankreich in Bezug auf die Filterpflicht. Diese Übereinkunft schließt nur noch wenige Unternehmen aus der Pflicht eines Uploadfilters aus.
Was ist an der Deutsch-Französischen Lösung anders?
Zwar gibt es wie bei vorigen Kompromissen Ausnahmen aus der Filterpflicht, doch diese gestalten sich in der neuesten Version als ziemlich gering. Laut des Leaks sind Plattformen von der Filterpflicht ausgeschlossen, die keine der folgenden Ausnahmen erfüllen:
- Die Plattform ist weniger als drei Jahre alt
- Der Jahresumsatz beträgt weniger als zehn Millionen Euro
- Die Plattform hat weniger als fünf Millionen Nutzer
Während die letzten beiden Bedingungen kleinere Dienste ausklammern, ist die erste Bedingung umso härter. Sie würde auch kleinere Communities wie etwa Diskussions-Foren mit einschließen, die teils nicht einmal kommerzielle Absichten verfolgen.
Was ist der Artikel 13 eigentlich?
Artikel 13 ist ein Teil des „Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Es geht um eine gemeinsame europäische Richtlinie zum Schutz des Urheberrechts.
Der Artikel 13 dieses Entwurfes macht Betreiber von Internetdiensten haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Teil des Artikels ist auch ein Uploadfilter, der Urheberrechtsverletzungen schon beim Hochladen von Dateien erkennen und blockieren soll.
Warum die Aufregung?
Wenn das geistige Eigentum geschützt wird, müsste das ja eigentlich gut sein, möchte man meinen. Doch die Internetkultur ist von der Popkultur durchzogen. In den schlimmsten Interpretationen eines solchen Uploadfilters würden auch die im Internet bekannten Memes, oft mit Bildern aus Filmen, aussterben. Das hätte Einfluss auf weite Teile des Internets, allen voran soziale Medien, in denen die Antwort per Bild oder animiertem GIF Alltag ist.
Auch auf YouTube befürchten viele Kanalbetreiber und Nutzer, das ein großer Teil der Inhalte dem Filter zum Opfer fallen würden. Man befürchtet auch, dass ein solcher Uploadfilter zu streng sein könnte und Inhalte sperrt, die eigentlich keinen Rechtsverstoß begehen. YouTube nutzt eigentlich bereits einen sehr hochentwickelten Filter um Rechtsverstöße, vor allem bei der Verwendung von Musik, zu erkennen.
Ist schon etwas beschlossen?
In Stein gemeißelt ist nachwievor nichts. Man rechnet damit, dass am Freitag, den 8. Februar, die Ratsposition beschlossen wird und schon am 11. Februar der Trilog stattfinden könnte. So nennt sich die Verhandlung der Vertreter nationaler Regierungen, bei denen Parlament, Rat und Vertreter der EU-Kommission am Tisch sitzen. Ein Artikel der Tagesschau erklärt übrigens genauer, wie ein EU-Gesetz entsteht.
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