Blogger dürfen wieder aus dem Bundestag berichten – von der inakzeptablen Einschränkung der Pressefreiheit nimmt die Verwaltung des Bundestags Abstand. Mit der Begründung „Zu viele Blogger haben versucht sich zu akkreditieren„, wurde mir Ende der Dezember die Akkreditierung als Pressevertreter für den Bundestag verweigert. Trotz der hauptberuflichen Tätigkeit als Projektleiter von Netzpiloten, wurde ich nicht als gleichberechtigt mit anderen Journalisten anerkannt. Ähnlich erging es Markus Beckedahl von Netzpolitik.org und Tilo Jung von Jung&Naiv, denen beide eine Jahresakkreditierung verweigert wurde. Nach wochenlangen Protesten gibt die Verwaltung des Bundestags jetzt nach.
Einschränkung der Pressefreiheit
Nachdem ich auf meinem privaten Blog Isarmatrose.com über die Verweigerung einer Tagesakkreditierung für einen Ausschusssitzung im Bundestag berichtete, nahmen sich über Wochen verschiedene Medien der Geschichte an und berichteten darüber, wie die Verwaltung des Bundestags scheinbar Blogger versucht aus dem Bundestag fernzuhalten. Eine längst überwundete Diskussion über den Unterschied zwischen Journalisten und Bloggern begann neu, bei der sich die Abgeordneten des Bundestags auf Seite der Blogger stellten. Thomas Jarzombek, Sprecher für das Thema Digitale Agenda in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, stellte nach einer direkten Frage von mir auf einer Pressekonferenz klar, „dass der Bundestag offener werden muss. Wer berichtet und Öffentlichkeit schafft, muss die gleichen Rechte wie die traditionelle Presse haben„. Abgeordnete von der Linkspartei und den Grünen setzten sich im Ältestenrat für die Pressefreiheit ein – die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, stellte Bundestagspräsident Norbert Lammert Fragen zu den Akkreditierunsbedingungen im Bundestag und wieso Bloggern auf einmal der Zugang verwehrt wird.
Keine Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Akkreditierungen
In einem Schreiben zur Unterrichtung des Ältestenrats antwortete Horst Risse, der als Direktor beim Deutschen Bundestag im Auftrag des Bundestagspräsidenten die Bundestagsverwaltung leitet, auf die Fragen der Abgeordneten: „Die Pressestelle des Bundestags unterscheidet bei der Vergabe lediglich zwischen hauptberuflichen Journalisten und Personen, die nicht hauptberuflich journalistisch tätig sind – und nicht etwa zwischen Internet-Medien und traditionellen Medien oder Bloggern und Nicht-Bloggern.„
Was bedeutet das für die Akkreditierungsanträge von Bloggern? Wer eine Jahresakkreditierung für den Bundestag haben möchte, so wie Markus Beckedahl und Tilo Jung, muss nachweisen, dass er oder sie hauptberuflich journalistisch tätig sind. „Ohne die gängige Praxis des Kriteriums der Hauptberuflichkeit wäre der Zugang von Medienvertretern zum Deutschen Bundestag, einschließlich der Blogger-Szene, quantitativ nicht mehr kontrollierbar, da die Berufsbezeichnung ‚Journalist‘ in keiner Weise geschützt oder definiert ist„, wie Risse schreibt. Eine Regelung, mit der die meisten Blogger wohl leben können, die hauptberuflich tätig sind und das nachweisen können, da ein Arbeitsnachweis leicht erbracht werden kann und der Presseausweis keine Zugangsbedingung mehr darstellt, wie noch Ende Januar von der Bundestagsverwaltung verlangt.
Auch Blogger können sich wieder akkreditieren
Jahresakkreditierungen sind aber nur für Blogger interessant, die wirklich das ganze Jahr über parlamentarische Vorgänge aus dem Bundestag berichten. Ich persönlich habe immer nur Akredditierungen für einen bestimmten Tag beantragt, denn bei rund zwanzig Sitzungen eines Ausschusses im Bundestag, von denen höchstens die Hälfte auch öffentlich sind, reichte bisher auch immer die schnelle und unkomplizierte Beantragung einer Tagesakkreditierung. Das ist für die meisten Blogger, die nicht hauptberuflich Schreiben, aber deren Arbeit genauso relevant für die Schaffung einer Öffentlichkeit ist, viel wichtiger.
Dazu schreibt Risse: „Medienvertreter, die nicht regelmäßig über den Bundestag berichten, können mit ihrem Presseausweis oder einer redaktionellen Bestätigung jederzeit eine befristete Akkreditierung für einzelne redaktionelle Vorhaben mit politisch-paralamentarischem Bezug erhalten.“ Einen Presseausweis hat zwar nicht jeder Blogger, aber der Nachweis einer redaktionellen Tätigkeit ist ein guter Ansatz, der übrigens bis letztes Jahr auch so praktiziert wurde. Wer also einen Blog mit nur wenigen Artikeln hat, wird sich erst einmal weiterhin als Besucher anmelden müssen, bis das Blog sich ausreichend mit politisch-paralamentarischen Themen beschäftigt hat, dass bei „Einzelfallprüfungen„, wie Risse schreibt, über die Akkreditierung entschieden werden kann. Freie Blogger müssen sich einen Tätigkeitsnachweis von dem Medium geben lassen, für das sie schreiben wollen.
Einen Fortschritt bei den Akkreditierunsgbedingungen ist dem Schreiben nicht zu entnehmen, denn es ist nur wieder der Status Quo aus dem Jahr 2013 bestätigt wurden. Nachdem aber die Akkreditierunsgbedingungen in den letzten Wochen gegen Blogger ausgelegt wurden, ist die Antwort der Bundestagsverwaltung zumindest als kleiner Erfolg zu werten, der Blogger und Journalisten wieder gleichstellt und es auch noch nicht hauptberuflich berichtenden Bloggern ermöglicht, sich als Pressevertreter akkreditieren zu lassen.
Image (adapted) „Newseum: Do You Trust Blogs?“ by Rogers Cadenhead (CC BY-SA 2.0)
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Schlagwörter: Akkreditierung, blogger, bundestag, Pressefreiheit
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