Als wir von Bloggercamp.tv die Bundeskanzlerin Angela Merkel besiegten. Über den Piratensender der Regierungschefin. Vor gut einem Jahr, also im April 2013 überraschte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Netzöffentlichkeit mit der Videobotschaft an ihre Untertanen, ein eigenes Livestreaming-Format via Hangout on Air zu starten, um mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes zumindest virtuell ins Gespräch zu kommen. Eigentlich eine recht fortschrittliche Sache. Als Bloggercamp.tv-Team haben Hannes Schleeh und ich das natürlich begrüßt und in einem Mashup während der Livesendung kommentiert.
Was da am 19. April mit sechs handverlesenen Bürgerinnen und Bürgern geplant wurde, stellte sich als keimfreier Ringelpietz heraus. Fragen durften vom Netzvolk nur im Vorfeld gestellt werden, die dann wohldosiert von einem hölzernen Moderator in die Diskussion eingeworfen wurden – man hatte also vor dem Start des neuen Sendeformats im Bundeskanzleramt genügend Zeit, Angela Merkel einen entsprechenden Waschzettel für die Antworten vorzubereiten. Mit Echtzeit-Interaktion und einem direkten Dialog mit der Bevölkerung hatte das nichts zu tun. Es wirkte eher gekünstelt und lächerlich, wie auch das Ankündigungsvideo von Frau Merkel. Das alles werteten wir bei Bloggercamp.tv als übliches PR-Geklingel im Vorfeld der Bundestagswahl.
Medienpolitischen Zündstoff bekam das Hangout-Stelldichein von Merkel im Vorfeld durch einen Hinweis von Marco Modana, dass Staatsorgane keinen Rundfunk machen dürfen. Stichwort: Adenauer-Fernsehen.
007-Diskurs: Was die Kanzlerin so alles darf
Bundeskanzlerin Angela Merkel steckte vor der Ausstrahlung ihrer Hangout-Sendung in einer Falle. Als Vorsitzende der Adenauer-Partei hätte sie es besser wissen müssen. Weit vor dem Ausstrahlungstermin stellten wir am 3. April 2013 über die Twitter eine Frage, die harmlos klang, aber medienpolitischen Zündstoff enthielt: „Neues Gesprächsformat der Kanzlerin im Livestream via Hangout on Air. Hat die Kanzlerin eine Sendelizenz?“ Prompt kam die Antwort eines CDU-Beraters: „@gsohn sage nur: 007.“ 007? Kann sich also die Kanzlerin ähnlich rechtsfrei bewegen wie James Bond mit seiner Lizenz zum Töten? Unsere Replik auf Twitter an @walli5: „Alle Tiere sind gleich. Aber manche sind gleicher. Mal schauen, was die Landesmedienanstalt in Berlin dazu sagt.“
Offiziell stellten wir eine Anfrage an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) in dem Bewusstsein, jetzt endlich einen politischen Coup zu landen:
Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz? Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)? Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten? Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden? Über eine kurzfristige Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.
Piratensender Merkel
Unsere Hoffnungen auf mediale Aufmerksamkeit für die fragwürdigen medienrechtlichen Auflagen beim Livestreaming sollten sich erfüllen. Die Antwort der MABB wurde sogar als Pressemitteilung veröffentlich, da sich die Anfragen bei der Medienaufsicht häuften. Ein Satz machte das Ganze zu einem Politikum: „Eine abschließende Aussage der MABB zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben. ‚Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet‘, erklärt der Direktor der MABB, Dr. Hans Hege. Die Bestimmung der Grenzen staatlicher Betätigung darf sich angesichts der Konvergenz der Medien und der wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet nicht auf den Rundfunk beschränken.“
Die Ungewissheit für die Kanzlerin über die Rechtskonformität ihrer Sendung am 19. April blieb mit dieser Verlautbarung bestehen. Entsprechend kritisch fiel das Medienecho aus: „Rundfunkrecht: Merkel unter Piratensender-Verdacht“, lautete etwa die Überschrift von „Spiegel Online“. Rundfunk vom Staat sei außerdem verboten. „Die ‚Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ ist in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert, die Obrigkeit muss sich aus der Meinungsbildung über den Rundfunk heraushalten. Bundeskanzler Konrad Adenauer blitzte 1961 beim Verfassungsgericht mit der Idee ab, eine Art staatsgelenktes Regierungsfernsehen zu installieren. Merkels Video-Livestream wäre damit gleich doppelt illegal.“ Andere Medien bemühten Analogien zum Schwarzfunk. Fast alle „Qualitätsmedien“ bis auf dpa ließen die Primärquelle des Streits mit der Regierungschefin unerwähnt. Bloggercamp.tv verdunstete in fast allen Berichten über die prekäre Lage für Merkel. Man kennt das ja von anderen Storys, in denen Blogs dann als „Quelle Internet“ zitiert oder besser gesagt eben nicht zitiert werden. Von genauen Verlinkungen auf die Nachrichtenquelle wird natürlich auch in der Regel abgesehen. Die Klickraten könnten ja abwandern.
Medienaufsicht wollte Hangout-Kuh vom Eis holen
Als die Sache medial eskalierte, überraschte dann der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier mit der Botschaft, dass der Merkel-Hangout wohl kein Rundfunk sei, weil es sich um eine einmalige Veranstaltung handeln würde. Eine Sitzung der Medienaufsicht zu dieser Frage fand an diesem Tag allerdings nicht statt. Es ist eine Meinungsäußerung von Brautmeier. In einer Presseverlautbarung sagte er: „Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht.“
Mit dieser Auffassung stand der ZAK-Vorsitzende allerdings im Widerspruch zur Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien vom 28. September 2012. Demnach wurde die erste Bloggercamp-Sendung als Rundfunk eingestuft, obwohl wir damals eine Fortsetzung gar nicht geplant hatten. So steht es explizit auch im Genehmigungsschreiben der bayerischen Behörde: „Es handelt sich bei dem Hangout um eine einmalige Veranstaltung. Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Ausstrahlung eines solchen Hangouts, der Live im Internet und anschließend per Abruf über YouTube zu empfangen ist, medienrechtlich unbedenklich sei, bzw. einer Genehmigung bedürfe. … Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, teilte uns Professor Roland Bornemann, Bereichsleiter Recht des BLM, schriftlich mit. Die ZAK musste also zurückrudern. „Der ZAK-Vorsitzende hat sich in die Debatte eingemischt, weil wir es für gut hielten, von unserer Seite eine klare Duftnote zu setzen“, sagt ZAK-Pressesprecher Peter Widlok im ichsagmal.com-Interview.
Kontaktaufnahme des Kanzleramtes
Er sei sich sicher, dass das Thema auf der ZAK-Sitzung am 16. April eine Rolle spielen wird. Eine endgültige Bewertung über den Hangout der Kanzlerin konnte es nicht geben. „Wir haben in aller Deutlichkeit von einer ersten Einschätzung gesprochen“, erklärt Widlok. Explizit ist dieser Punkt im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht geregelt. Selbst die von den Medienanstalten herausgegebene Checkliste über Web-TV formuliert den Rundfunkbegriff ungenau. Als Kriterium für die Einstufung als Rundfunk wird das Vorhandensein eines Sendeplans angeführt.
Das ist beim Merkel-Hangout der Fall, wenn eine Sendung zeitlich vorhersehbar sei. Beim neuen Online-Format der Kanzlerin stehen Datum und Uhrzeit fest. Es gibt ein Schwerpunktthema und einen Moderator. Die Frage der Regelmäßigkeit kann auch ein Kriterium sein: „Wir sind prinzipiell nicht glücklich mit den Regelungen. Der Rundfunkstaatsvertrag stammt noch aus einer analogen Medienwelt. Wir müssen für Deutschland eine digitale Medienordnung schaffen“, fordert der ZAK-Sprecher. Die Medienanstalten brauchen Instrumentarien, die alltagstauglich seien für neue Entwicklungen im Internet. An der Debatte, die über das Hangout-Projekt des Kanzleramtes geführt werde, erkennt man, wie schwierig eine Abgrenzung vorzunehmen ist. Der ZAK-Sprecher bestätigte, dass es eine Kontaktaufnahme des Kanzleramtes mit der ZAK gegeben habe.
Bloggercamp.tv brachte die Medienaufsicht zum Diskutieren
Ein paar Tage später war der ZAK-Vorsitzende so fair, in unserer Bloggercamp.tv-Sendung über die medienpolitische Bewertung des Livestreaming-Formats der Kanzlerin Stellung zu beziehen. Die Frage der Einmaligkeit stand dann nicht mehr im Vordergrund.
Brautmeier plädierte für sinnvolle Übergangsregelungen bei der Bewertung von Liveübertragungen ins Netz über Dienste wie Hangout on Air. „Wir dürfen die Community nicht dafür abstrafen, dass die Regeln des Rundfunkstaatsvertrages nicht mehr zeitgemäß sind.“ Sinnvoll wäre eine abgestufte Regulierung: „Das ein klassischer Fernsehsender eine Rundfunklizenz braucht, ist wohl unbestritten. Bei einem einzelnen Blogger oder einer Gruppe muss es zu einer anderen Behandlung kommen. Wir müssen das Medienrecht novellieren und vernünftige Zwischenlösungen finden. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen und Parlamenten. Wir müssen von einer Ex-ante-Regulierung zu einer Ex-post-Regulierung kommen. Erst einmal die Dinge laufen lassen und dann nachschauen“, so Brautmeier.
Hangouts sind Abrufdienste und damit kein Rundfunk
Mechanismen zur Nachsteuerung wären ihm viel lieber als alles andere. Das Bloggercamp.tv-Sendeformat zähle zu den Pionieren und habe die Medienaufsicht zum Diskutieren gebracht. „Wir haben an diesem Fall auch gemerkt, dass wir uns da alle keinen Gefallen tun, wenn wir jeden Schüler, der seine Turnveranstaltung übertragen will oder Bürger, die Veranstaltungen übertragen wollen, direkt zum Rundfunk erklären. Das passt nicht mehr in unsere heutige Welt“, erklärt Brautmeier in der Bloggercamp.tv-Sendung.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) tagten dann am 16. April in Stuttgart und unser Streit mit der Kanzlerin war prominent auf der Tagesordnung vertreten. Nach der Sitzung teilte der ZAK-Sprecher mit, dass die Medienaufsicht bei Formaten, die live ins Netz übertragen werden, keinen Handlungsbedarf sieht, da man diese Videochats eher als Abrufdienste betrachtet. Selbst die Formulierung einer optionalen Reichweite von mindestens 500 Zuschauern, die in der Checkliste der Landesmedienanstalten festgelegt ist, reiche nicht aus, um solche Sendungen als Rundfunk einzustufen. Hier sieht man eher einen Änderungsbedarf bei der Checkliste.
Die Dinge laufen lassen
Die Medienaufsicht werde nicht aktiv eingreifen mit Genehmigungsnotwendigkeiten, sondern die Entwicklungen im Netz beobachten. Ein formeller Beschluss wurde nicht gefasst. In der Netzszene braucht sich also derzeitig keiner ernsthaft Gedanken über eine Rundfunklizenz machen für Livestreaming-Dienste wie Hangout on Air. Das Ganze eher als Abrufdienste einzustufen, halten wir für eine sinnvolle Lösung – egal, ob Ausstrahlungen nun einmalig oder regelmäßig stattfinden. Und Beobachtung statt restriktiver Eingriffe scheint uns ebenfalls ein probates Mittel zu sein. Den Rundfunkstaatsvertrag in eine digitale Medienordnung zu verwandeln, dürfte wohl noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Deshalb ist die Devise von Brautmeier zu begrüßen: die Dinge laufen lassen und dann nachschauen. Die liebwertesten Gichtlinge des Kanzleramtes haben eine Fortsetzung des Hangout-Formats der Regierungschefin bislang nicht gewagt. Die haben wohl die Hosen voll.
Stark gekürzter und etwas veränderter Auszug aus unserem Livestreaming-Buch, das am 4. September im Hanser-Verlag erscheint.
Man kann Opus schon vorbestellen :-)
Dieser Beitrag erschien zuerst auf The European.
Image (adapted) „Big Sister is Watching You – Stop Watching Us, Berlin, 27.07.2013“ by mw238 (CC BY-SA 2.0)
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Schlagwörter: blog, Bloggercamp, Bundeskanzlerin, European, hangout, Medienaufsicht, merkel, Piratensender, rundfunk, ZAK