FragDenStaat.de widersetzt sich der Abmahnung des Innenministeriums

Das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat.de widersetzt sich der Abmahnung des Innenministeriums und lässt ein Gutachten zum Europawahlgesetz weiterhin öffentlich. // von Tobias Schwarz

Bundesinnenministerium (Bild: Manfred Brückels [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons)

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat.de der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. wegen der Veröffentlichung einer Stellungnahme abgemahnt, die zuvor vom BMI nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben wurde. Mit diesem Schritt versucht die Bundesregierung, laut einer Pressemitteilung der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V., das Urheberrecht zu nutzen, um die Berichterstattung über ein brisantes Dokument einzuschränken.


  • Das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat.de widersetzt sich der Abmahnung des Bundesinnenministeriums.
  • Ein Gutachten des Bundesinnenministeriums zur 5%-Hürde des Europawahlgesetzes bleibt weiterhin öffentlich zugänglich.
  • Das Bundesinnenministerium versucht das Urheberrecht zu nutzen, um die unbequeme Veröffentlichungen von staatlichen Dokumenten zu verhindern.

Ist die Prozenthürde im Europawahlgesetz verfassungskonform?

Am 16.11.2011 verfassten zwei Hausjuristen des Bundesinnenministeriums eine Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die 5%-Hürde bei der Europawahl als verfassungswidrig erklärte. Die BMI-Stellungnahme argumentierte, dass nach dem Urteil auch jede andere Prozent-Hürde nicht verfassungskonform sei und somit ganz abgeschafft werden müsste. Entgegen dieser Stellungnahme beschloss der Bundestag im Juni 2013, mit der Mehrheit von CDU/CSU und der FDP, eine 3%-Hürde für die Europawahl, die dieses Jahr im Mai stattfindet.

Die BMI-Stellungnahme wurde von Guido Strack, Gründer des Whistleblower-Netzwerks, mittels des Informationsfreiheitsgesetzes über FragDenStaat.de angefragt. Die Stellungnahme wurde zwar herausgegeben, allerdings mit der Aufforderung die Veröffentlichung zu unterlassen. Um das Recht auf Informationsfreiheit zu stärken und ein Zeichen gegen willkürliche Beschränkungen zu setzen, veröffentlichte FragDenStaat.de das Dokument Ende Dezember trotzdem. Das Bundesinnenministerium mahnte daraufhin am 17.01.2014 per Fax die Web-Plattform ab und forderte ein mit einer Frist bis zum 21.01.2014, dass das Dokument von der Seite genommen wird.

Zensurheberrecht?

Die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. ließ gestern die Frist verstreichen und vermutet, dass das Bundesinnenministerium die Veröffentlichung dieses Widerspruchs zwischen interner Rechtsauffassung und politischem Handeln nicht veröffentlicht sehen möchte. Stefan Wehrmeyer, Projektleiter von FragDenStaat.de, konkretisiert den Verdacht: „Der Bundesregierung geht es nicht um Autorenrechte. Sie nutzt das Urheberrecht willkürlich, um die Veröffentlichung von brisanten, staatlichen Dokumenten zu verhindern. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit politischen Handelns erschweren will.

Für den Anwalt von FragDenStaat.de, Ansgar Koreng von der Anwaltskanzlei JBB Anwälte, zeigt sich am Versuch der Abmahnung der Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Urheberrecht, den die Bundesinnenministerium hier für seine Zwecke nutzen will: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erst kürzlich klargestellt, dass in Fällen wie diesem die Meinungsfreiheit schwerer wiegen kann, als das Urheberrecht. Gerade in politischen Angelegenheiten darf das Urheberrecht nicht zur Zensur missliebiger Veröffentlichungen missbraucht werden.

Das Bundesinnenministerium will weiterhin abmahnen

Es scheint so, dass das Bundesinnenministerium das Urheberrecht als einfaches Mittel gegen unbequeme Veröffentlichungen von staatlichen Dokumenten nutzen will. Aus Sicht der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. darf dieses Vorhaben keinen Bestand haben, sonst wird journalistische Arbeit und gesellschaftliche Debatten auf Grundlage von Quellmaterial stark erschwert. Das Bundesinnenministerium will aber laut eines abgezeichneten Beschlusses, der der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. vorliegt, weiterhin kostenpflichtig abmahnen, sollte die Stellungnahme anderswo im Internet veröffentlicht werden.


Teaser & Image by Manfred Brückels (CC BY-SA 3.0)


ist Coworking Manager des St. Oberholz und als Editor-at-Large für Netzpiloten.de tätig. Von 2013 bis 2016 leitete er Netzpiloten.de und unternahm verschiedene Blogger-Reisen. Zusammen mit Ansgar Oberholz hat er den Think Tank "Institut für Neue Arbeit" gegründet und berät Unternehmen zu Fragen der Transformation von Arbeit. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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