Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) wird seit seiner Verabschiedung im Jahr 2013 kritisch beäugt. Am 11. Dezember 2014 reichten die Oppositionsparteien einen gemeinsamen Gesetzesentwurf ein, welcher vorsah, dass das Gesetz wieder abgeschafft wird. Vergangenen Dienstag kommentierten geladene Sachverständige in einer öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses im Bundestag den Vorschlag der Opposition.
In der Marktforschung wird zur Bewertung von Sachverhalten gern eine ungerade Anzahl an Bewertungsoptionen gegeben: Eine Skala von 1 bis 5 beispielsweise. Denn nur so lässt sich eine Mehrheit feststellen und dadurch eine Tendenz ablesen. Wenn nun die Bundesregierung einen Ausschuss zusammenstellt, in dem sieben Experten einen Sachverhalt bewerten sollen, dessen Befürwortung im Interesse eben dieser Regierung liegt, sollte man annehmen, dass vier der sieben Sachverständigen sich unterstützend äußern. Dies ist in der Expertenanhörung zur Aufhebung des Leistungsschutzrecht am vergangenen Mittwoch jedoch nicht geschehen: Tatsächlich liegt die Tendenz der Sachverständigen eher bei der Ablehnung des Gesetzes und damit über Kreuz mit den Interessen der Regierung.
Es ist tatsächlich schwer, etwas Positives am Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu finden. Ausführliche Bewertungen, Chronologien und vor allem tonnenweise gute Gegenargumente lassen sich auf Netzpolitik.org finden, unter anderem hier.
Auch Angst 2.0 ist kein guter Ratgeber
Neben allen Gründen, die hierzulande gegen das Leistungsschutzrecht sprechen, entfaltet es auch auf einer höheren Ebene Schadenspotenzial. Denn das Leistungsschutzrecht ist eines der Mosaiksteinchen im Bild des deutschen digitalen Mittelmaßes. Alle Steinchen zusammengesetzt ergibt sich eine Landkarte des Durchschnitts. Und auch beim Nachwuchs sieht es (noch) nicht glänzend aus: Laut der Studie „International Computer and Information Literacy Study“ (ICILS) 2013 liegen die deutschen Schüler in Sachen digitaler Kompetenz so gerade eben über dem europäischen Mittelwert.
Das ist keine stabile Basis für eine zukünftige Gesellschaft, die in der digitalisierten, globalisierten Welt eine führende Rolle spielen will. Hinzu kommt eine Politik, die mit Regelungen zur Störerhaftung und eben dem Leistungsschutzrecht kaum Offenheit gegenüber neuen Geschäftsmodellen zeigt. Wie der aktuelle Spiegel-Titel beweist, funktioniert die Kommunikation der Angst in der digitalen Wirtschaft ebenso wie in unserer Gesellschaft – führend sind die Deutschen immerhin in der Datenschutz-Paranoia.
Regulierung ja – aber bitte mit Augenmaß
Gegen eine gesunde Kritik und Achtsamkeit ist nichts einzuwenden: Wenn Apple, Amazon und Uber Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen verletzen, Facebook und Google Transparenz über Nutzerdatenverwendung vermissen lassen, ist eine kritische Auseinandersetzung mehr als nötig. Wünschenswert ist dabei jedoch, das richtige Maß zu finden.
Eine Gesellschaft, die auf Angst und Ablehnung vor neuen Technologien gebaut ist, kann die Chancen des Wandels nicht erkennen. Die Schubladen sind aber auch zu bequem: Wer die Chancen begrüßt, redet schließlich die Risiken klein. Wer die Risiken betont, ist ein Aluhut. Und gleichzeitig sind wir doch fast alle schon längst viel digitaler als manche von uns eigentlich sein wollen. Die Bequemlichkeit siegt.
Diese digitale Schizophrenie erfasst in Zeiten des Wandels nicht nur den Bürger, sondern auch die Politik: Während das Leistungsschutzrecht als ein Instrument gedacht ist, Googles Marktmacht zu begrenzen, manifestiert es in Wahrheit dessen Monopol. Während 80 Millionen Euro an Startups verteilt werden sollen, bremsen das Leistungsschutzrecht, das Urheberrecht insgesamt und die Störerhaftung neue Geschäftsmodelle aus. Während eine Übermacht US-amerikanischer Konzerne in Europa verhindert werden soll, greifen die europäischen Unternehmen nach der Netzneutralität, um Meinungsmacht und ökonomische Vormachtstellungen im Internet zu etablieren. Der Kampf gegen Google als Nebelkerze, um die eigenen Machtkämpfe zu verschleiern.
Was fehlt: Differenzierte Aufklärung
Weder Jarvis, noch Döpfner oder Oettinger liegen richtig, wenn sie die Stimmung der Deutschen einfangen wollen. Zwischen den Polen der Angst liegen noch weit mehr als 50 Schatten von Grau.
Den Zeiten des Wandels ist das ungewisse Ende immanent. Daher ist eine differenzierte Auseinandersetzung, regelmäßige Neubewertung und sachliche Aufklärung von Chancen und Risiken Pflicht, um der Gesellschaft eine Meinungsbildung zu ermöglichen.
Deutschland hat mit der Industrie 4.0 eine reelle Chance, einen vorderen Platz in der digitalen Welt zu erobern. Nur wenn das Land in der Lage ist, sich den Möglichkeiten kritisch, aber konstruktiv zu öffnen, können wir den Durchschnitt überwinden. Wenn Deutschland das digitale Mittelfeld verlassen will, gehört die Aufhebung des Leistungsschutzrecht unbedingt dazu und ist neben anderen Schritten auf dem Weg zum Ziel wahrscheinlich der einfachste – und ein guter Anfang.
Image (adapted) „DSC_2409“ by Digitale Gesellschaft (CC BY-SA 2.0)
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Schlagwörter: Ausschuss, bundestag, Datenschutz, Digitale Agenda, Internet, leistungsschutzrecht, LSR, Netzpolitik, Presseverlage, urheberrecht, zukunft