Morgen, am 21. April wird der erste offizielle Entwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) veröffentlicht. Dieser internationale Vertrag soll dann die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen weltweit vereinheitlichen. Diese Entscheidung zur Veröffentlichung trafen die Unterhändler u.a. auf Druck vieler Netzaktivisten bei ihrer achten Verhandlungsrunde in Neuseeland.
Dazu die EU: „Es wurde bei dieser Verhandlungsrunde Übereinstimmung darüber erzielt, dass die Verhandlungen jetzt einen Punkt erreicht haben, wo die Veröffentlichung des Entwurfstextes dazu beitragen wird, eine endgültige, gemeinsame Position zu erreichen. Aus diesem Grund und wegen des Impulses, der dem Treffen entspringt, sind die Teilnehmer einstimmig übereingekommen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um den im Ergebnis der Diskussionen konsolidierten Text der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, der den erreichten Fortschritt dokumentiert.“
Dann sollen die vielen Kritiker die Möglichkeit erhalten endlich direkt am autorisierten Text ihre teils heftige Kritik am überbordenden Regulierungswillen innerhalb von ACTA detailliert zu formulieren. Ob bis Jahresende, wenn der Vertrag schlußendlich unterzeichnet werden soll, noch genug Zeit für profunde Diskussionen ist, bleibt fraglich.
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Schlagwörter: ACTA, urheberrecht