Im Jahr 2007 werden in Deutschland neue Internetgesetze in Kraft treten. Das „Telemediengesetz“ und der „Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien“ bringen inhaltlich kaum Neuerungen, gelten nun aber auch für Blogs und Podcasts. Nach den neuen Telemediengesetzen werden Blogger ab 2007 auf jeden Fall ein Impressum veröffentlichen müssen, etwas, was seit der ersten Fassung der Telemediengesetze bis heute strittig ist.
Auch werden „journalistisch anmutende Nachrichtenblogs“ von 2007 an verpflichtet, anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu überprüfen. Ob Weblogs damit allerdings direkt auch in den journalistischen Rang erhoben werden und nicht nur die daraus entstehenden Pflichten sondern auch Rechte haben, ist fraglich.
Die Telepolis beschäfftigt sich ein wenig ausführlicher mit den neuen Vorschriften.
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Schlagwörter: gesetz, recht, weblogs
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