Regelmäßig entzündet sich ein Feuer am Thema „Nutzung von RSS-Feeds“. Die Feeds sind einer der Erfolgsbausteine eines Weblog und lassen die schnelle und einfache Syndikation von Inhalten zu. Etwas, das manch´ Unternehmen zu falschen Schritten verleitet, weil es denkt, RSS-Feeds seien ein Freifahrtschein für die kostenlose (kommerzielle) Nutzung von Weblogs und deren Inhalten …
Diesmal geht es um Sportal1.de, ein News-Portal rund um Sport. Der Betreiber des Portals hatte die RSS-Feeds einiger deutscher Sportblogs ohne Genehmigung 1:1 übernommen und mit Anzeigen geschmückt. Ein widerrechtliches Vorgehen, auch wenn man dies selbst so nicht sieht. Denn: Ungläubiges Staunen verursachte der Webmaster von Sportal1 mit seinem Kommentar zum anprangernden Artikel eines Betroffenen – Kai Pahl::
Wenn Sie RSS-Feeds zur Verfügung stellen, dann MUSS man davon ausgehen, dass Sie mit der weiteren Verwendung der darüber gelieferten Inhalte auch auf fremden Webseiten einverstanden sind. […] Von daher haben wir uns also weder rechtlich noch in kollegialer Hinsicht unter Webmastern gesehen auch nur das Geringste vorzuwerfen.
Anschließend droht er dem Urheber der entführten Inhalte noch mit rechtlichen Schritten, sollte es Pahl nicht unterlassen über den Fall zu schreiben und verabschiedet sich freundlich.
Mit dieser Ansicht allerdings irrt Sportal1: Auch RSS-Feeds stehen unter dem urheberrechtlichen Schutz und dürfen aus diesem Grund nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers über die vom Gesetz zugelassenen Nutzungen hinaus verarbeitet werden.
Ein Umstand, den so mancher Unternehmer schnell vergisst, wenn es um RSS geht.
Mittlerweile scheint das Angebot der „aggregierten Gäste-Weblogs“ bei Sportal1 gelöscht zu sein.
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Schlagwörter: recht, rss
3 comments
Wichtige Korrektur für den Blogeintrag: es handelt sich bei der Website um sportal1.de (mit einer „eins“), nicht um die IMG-Tochter sportal.de!
Es geht dabei um die Seite Sportal1.de nicht wie hier geschrieben Sportal.de
Danke für die Hinweise, war mein Fehler … Ist korrigiert.