Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Netzpiloten AG
Sternstr. 106
20357 Hamburg.
1. Teilnahme, Rechtsweg
Das „StartupCon – Gewinnspiel“ wird vom Veranstalter kostenlos angeboten, so dass für die Teilnahme an diesem Gewinnspiel keinerlei Kosten entstehen. Personen, die an dem „StartupCon – Gewinnspiel“ teilnehmen möchten, müssen im Teilnahmeformular wahrheitsgemäß die einzelnen Felder ausfüllen und die übrigen Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Teilnehmer geht durch die Teilnahme keine weitergehenden vertragliche oder sonstige Verpflichtung gegenüber der Netzpiloten AG sowie deren Werbepartnern ein. Der Erwerb der von den Werbepartnern der Netzpiloten AG auf ihren Websites angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen oder das Anklicken eines bestimmten Werbebanners erhöht in keiner Weise die Gewinnchancen des Teilnehmers. Die Teilnahme ist nur von einem Standort innerhalb Deutschlands, Österreich, Spanien oder Portugal zulässig. Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder Aufenthalt in einem der vorab genannten Länder haben und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme für Mitarbeiter und deren Angehörige der an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen ist ausgeschlossen.
Für eine gültige Teilnahme muss der Teilnehmer die bei der Registrierung erfragten Daten wahrheitsgemäß vollständig angeben und volljährig sein. Ohne die vollständige Angabe dieser Daten werden Einträge als ungültig betrachtet und der Anspruch auf einen gewonnenen Preis verfällt. Zusätzlich muss der Teilnehmer seine Teilnahme im Double-Opt-In-Verfahren bestätigen. Hierzu wird dem Teilnehmer nach der Übermittlung seiner Daten an den Veranstalter eine E-Mail zugesandt. Den in dieser E-Mail befindlichen Link muss der Teilnehmer zur Bestätigung seiner Teilnahme anklicken, um seine Registrierung zu finalisieren.
Jede teilnahmeberechtigte Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer im Gewinnfall mit der Veröffentlichung seines Namens, Wohnortes und Fotos einverstanden. Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; es besteht kein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung der Gewinne (§ 762 BGB).
2. Gültigkeit
Teilnahmen, die von Personen abgegeben werden, die nach vorstehender Ziffer 1 nicht teilnahmeberechtigt sind, sind ungültig. Ansonsten wird eine Teilnahme erst wirksam, wenn eine entsprechende Teilnahmebestätigung vollständig auf dem Bildschirm erscheint. Es besteht kein Widerrufsrecht und keine Möglichkeit zur Änderung der bei der Teilnahme eingetragenen Teilnehmerdaten. Teilnahmen sind nur gültig, wenn die von dem Teilnehmer in der Registrierung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Dem Teilnehmer obliegt der Beweis für die Richtigkeit seiner Angaben. Gibt eine Person – auf welchem Weg auch immer – mehr als eine Teilnahme für eine jeweilige Spielperiode dieses Gewinnspiels ab, sind alle von dieser Person für diese Ziehung abgegebenen Teilnahmen ungültig. Eine Teilnahme ist darüber hinaus nur mit einer gültigen und auf Dauer eingerichteten E-Mail-Adresse möglich (keine sog. „Wegwerf-Adressen“ o.ä.).
3. Spielablauf
Jeder Teilnehmer trägt bei der Anmeldung die im Formular abgefragten Teilnehmerdaten vollständig und wahrheitsgemäß ein. Teilnahmeschluss ist der 28. Februar um 23:59 Uhr. Teilnahmen, die nach diesem Termin beim Veranstalter eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Nach Ablauf des Gewinnspiels wird unter allen Teilnehmern zunächst ein vorläufiger Gewinner nach dem Zufallsprinzip gezogen und seine Teilnahme im Anschluss zunächst auf die Einhaltung sämtlicher Teilnahmebedingungen geprüft. Wird festgestellt, dass die Teilnahme gültig abgegeben wurde, so wird der vorläufige Gewinner per E-Mail über seinen Gewinn und die Modalitäten der Gewinnübergabe informiert. Sollte die Kontaktaufnahme mit dem vorläufigen Gewinner nicht möglich sein, z.B. weil die Teilnahme wegen zum Zeitpunkt der Teilnahme abgegebener falscher Daten oder anderer Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen nicht gültig ist, so ist dieser zunächst als vorläufiger Gewinner ermittelte Teilnehmer nicht der Gewinner. Stattdessen erfolgt die gleiche Prozedur der Gewinnermittlung und es erfolgt eine neue Ziehung eines vorläufigen Gewinners. Hat sich der Veranstalter mit dem vorläufigen gültigen Gewinner per E-Mail in Verbindung gesetzt und den Gewinner aufgefordert, sich mit ihm unverzüglich in Verbindung zu setzen, der vorläufige Gewinner sich aber binnen einer Frist von 2 Monaten nach dem ersten Kontaktversuch per E-Mail nicht beim Veranstalter gemeldet, so wird diese Verlosung ergebnislos beendet.
4. Benachrichtigung und Auszahlung
Gewinner werden vom Veranstalter über ihren Gewinn per E-Mail informiert. Der Veranstalter geht jedoch keine dahingehende rechtliche Verpflichtung ein. Durch die Benachrichtigung des Gewinners wird keine rechtliche Verpflichtung des Veranstalters nach § 661a BGB zur Auszahlung des Gewinns begründet. Der Gewinn wird ausschließlich an den Gewinner persönlich zugestellt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von zwei Monaten nach erfolgter Benachrichtigung beim Veranstalter, verfällt der Gewinn, ohne einer anderen Person oder anderen Gewinnern zuzukommen.
Sollte die Kontaktaufnahme mit dem vorläufigen Gewinner nicht möglich sein, z.B. weil die Teilnahme wegen zum Zeitpunkt der Teilnahme abgegebener falscher Daten oder anderer Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen nicht gültig ist, so ist dieser zunächst als vorläufiger Gewinner ermittelte Teilnehmer nicht der Gewinner. Stattdessen wird die nächst niedrigere Teilnahmenummer als vorläufiger Gewinner ermittelt und der gleichen Prüfung, wie die zuvor als vorläufiger Gewinner angesehene Teilnahme, auf Einhaltung der Teilnahmebedingungen unterzogen und ggfs. entsprechend per E-Mail kontaktiert. Wird festgestellt dass auch diese Teilnehmernummer nicht der Gewinner ist, so erfolgt die gleiche Prozedur für die nächst niedrigere Gewinnzahl usw. Wird festgestellt, dass weder die gezogene Teilnehmernummer, noch eine der nächsten 5 niedrigeren Teilnehmernummern einen gültigen Gewinner hervorbringen, so ist die Verlosung ergebnislos beendet. Hat sich der Veranstalter mit dem vorläufigen gültigen Gewinner per E-Mail in Verbindung gesetzt und den Gewinner aufgefordert sich mit ihm unverzüglich in Verbindung zu setzen, der vorläufige Gewinner sich aber binnen einer Frist von 2 Monaten nach dem ersten Kontaktversuch per E-Mail nicht beim Veranstalter gemeldet, so wird die Verlosung ergebnislos beendet.
5. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Teilnehmer von dem Gewinnspiel aus sachlich gerechtfertigten Gründen auch nach der Ziehung auszuschließen. Dies gilt insbesondere für solche Teilnehmer, die unter Benutzung mehrerer E-Mail-Adressen oder über Dritte (Strohmänner) mehrfach an einer Ziehung teilnehmen. Ebenso können solche Teilnehmer ausgeschlossen werden, die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels durch unbefugte Einwirkung zu beeinflussen.
6. Modifikation und Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu modifizieren. Die Teilnehmer werden in diesem Fall von der Beendigung des Gewinnspiels oder der Änderung des Spielablaufs unterrichtet.
7. Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerhafte Übermittlung und/oder den Verlust von Daten sofern hierfür vom Veranstalter nicht zu vertretende Fehler in Datenträgern sowie von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen, Datenleitungen, und/oder von diesen vorgehaltener Hard- und/oder Software ursächlich sind. Der Veranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für den Verlust von Daten, die aufgrund falscher Eingabe durch den Teilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig an den Veranstalter übermittelt werden oder deren Verlust auf fehlende tägliche Datensicherung des Teilnehmers zurückzuführen ist. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz von Mitarbeitern oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten des Veranstalters. Außer bei Vorsatz von Mitarbeitern und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Druckfehler, Irrtümer, Änderungen sind vorbehalten. Für technische Probleme wird keine Haftung übernommen.
Stand dieser Teilnahmebedingungen ist der 14.September 2017. Sie gelten bis auf Widerruf zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern des Gewinnspiels.