Trigami, Schweizer Vermittler für bezahlte Blogbeiträge, ist (erneut) mit einem seiner Kunden in die Kritik geraten. Diesmal geht es um eine Pokerwebsite, die zum einen schon einmal bei Blogscout negativ aufgefallen war (um es einmal freundlich zu formulieren) und bei der es zum anderen zumindest rechtlich fragwürdig erscheint, in welcher Form man in Deutschland überhaupt über ihr Angebot berichten darf. Schließlich ist nach einer Entscheidung des OLG Hamburg das Bewerben eines ausländischen Glücksspiels unzulässig. Der betreffende Trigami-Kunde sitzt laut Impressum in England und ein bezahlter Blogbeitrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit als Werbung eingestuft. Das Glücksspiel findet allerdings nicht direkt auf der betreffenden Seite statt. Ob man sich auf so dünnes juristisches Eis begeben will, muss natürlich jeder selbst entscheiden…
Die von DonAlphonso kritisierte Kennzeichnung der bezahlten Beiträge wird im Trigami-Blog übrigens gerade ausführlich diskutiert.
Im März hatte DonAlphonso anhand eines anderen Trigami-Kunden gezeigt, dass vor der Annahme eines Auftrags auf jeden Fall eine eigene Recherche stehen muss.
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