Rechtsanwälte, Wettbewerbs- und Abmahnvereine machen seit Ewigkeiten richtig dicke Kohle mit dem Abmahngeschäft. Das Ganze ist ein reiner Papierkrieg mit richtig schöner Rendite. Ohne viel Aufwand wird eine Software im Internet eingesetzt, um Verstöße gegen Urheberrecht oder gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu erforschen. Das Standardschreiben ist immer gleich, nur Name und Adresse des „Rechercheopfers“ und den Sachverhalt eintragen, frankieren, eine eklig kurze Frist für die Unterlassungserklärung setzen und raus das Ding mit einer Kostenberechnung, die pro Abmahnung mehrere hundert Euro beträgt – natürlich wird der Streitwert richtig hoch angesetzt, damit man die Abmahnsummen nach oben treiben kann.
Diese Abmahnfabriken können mit der Angst der Empfänger kalkulieren. Lieber eine Unterlassungserklärung außergerichtlich akzeptieren, als den unkalkulierbaren Fortgang der Geschehnisse abwarten und noch auf eigene Rechnung einen Rechtsanwalt einschalten. Es könnte ja vor Gericht gehen mit der Gefahr, den Prozess zu verlieren.
Es gibt sogar Verbände, die sich auf bestimmte Branchen spezialisiert haben und richtig fette Jahresumsätze mit der Angst der Menschen einfahren. Ausgestattet mit dutzenden Anwälten und mehreren Geschäftsführern spüren sie gnadenlos jeden Scheißdreck im realen und digitalen Leben auf, um die Interessen ihrer Auftraggeber zu erfüllen. In der Regel sind es Großkonzerne etablierter Industrien, die mit der Abmahnkeule ihre Besitzstände verteidigen – ohne Rücksicht auf Verluste. Ich nenne hier bewusst mal keine konkreten Verbandsnamen, um nicht direkt von einer Kanzlei abgemeiert zu werden – den Gefallen werde ich Euch nicht tun. Aber soviel kann ich doch sagen.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, verlangte nach einem heise-Bericht eine “grundlegende Überarbeitung” des Gesetzentwurfs.
- “Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird”, sagte Krings der Zeitung. Aus Regierungskreisen verlautete zudem laut Frankfurter Rundschau, dass die Union den Abstimmungsprozess komplett angehalten habe und nicht einmal bereit sei, über einzelne Punkte des Gesetzentwurfs zu verhandeln.
Ein Sprecher des Bundesverbandes Musikindustrie warnte davor, die Rechtsdurchsetzung im Urheberbereich werde durch die Beschränkung faktisch unmöglich gemacht und sprach von einem “inakzeptablen Signal”. Der Entwurf habe eine “falsche Stoßrichtung”. Damit ist klar, für was die Musikindustrie das Leistungsschutzrecht herbeisehnt. Es geht nicht um geistiges Eigentum oder um einen besseren Schutz von Urhebern, sondern um ein Kampfmittel für weitere Abmahn-Orgien unter dem Deckmantel einer entsprechenden Verwertungsgesellschaft. Es geht um Lobbyinteressen und nicht um das Wohl und Wehe von Künstlern, werter Sven Regner.
Egal, was rechtlich passiert. Eines hassen die Abmahn-Fabrikanten: Öffentlichkeit.
Abmahnungen bringen das Social Web aber so richtig in Wallung. Und das ist gut so. Schlecht für grobschlächtige Schreihälse, autoritäre Gerichtshansel und rechthaberische Trotzköpfchen.
Wenn Unternehmen glauben, sie könnten sich durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Lösch-Gesuche noch über Wasser halten, sind sie wohl auf dem Holzweg. Was im Netz an der Tagesordnung ist, gab es übrigens auch in der Renaissance-Literatur. Sie war geprägt von einer Verkehrung der offiziellen Welt der Herrscher und Duckmäuser. Sie verspottete Dogmen, plädierte für Offenheit, war Vorbild für eine fröhliche Anarchie, demontierte Autoritäten und althergebrachte Hierarchien. Prägende Renaissance-Geistesgrössen waren François Rabelais, der den humoristischen Romanzyklus Gargantua und Pantaguel schrieb, Erasmus von Rotterdam mit seinem Lob der Torheit und Ulrich von Hutten mit den Dunkelmännerbriefen. Ihr Forum war der Marktplatz. Ihre Waffe war der Humor und ihre Wirkung war der Wandel von unten. Ähnliches spielt sich heute im Internet ab. Ja, ja, liebwerteste Abmahn-Gichtlinge, dat Netz bekommt ihr nicht in den Griff.
Dieser Artikel von Gunnar Sohn ist zuerst erschienen auf seinem Blog „ichsagmal.com“.
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Schlagwörter: Abmahnfabriken, geistiges-Eigentum, musikindustrie, Netzkultur, Netzpolitik, urheberrecht
2 comments
In der Renaissance gab es aber bei weitem nicht soviele Anwälte :-P
Stimmt. Da war auch die Kultur der Serienbriefe noch nicht so ausgeprägt.