Law-Blogger Arne Trautmann hat in seinem Weblog einen informativen Artikel zum Thema „WLAN-Mitnutzung“ veröffentlicht und unterbreitet einen Vorschlag für eine WLAN-Mitnutzungsvereinbarung.
Hintergrund des Artikels: Nach einem Urteil des LG Hamburg, haften Anbieter eines offenen WLAN für Rechtsverstöße, die ein anderer Nutzer dieses Netzwerks begeht.
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