2001 wurde die gemeinnützige Organisation Creative Commons begründet. 13 Jahre später werden täglich rund 27 Millionen neue CC-Plaketten im Internet vergeben – nächstes Jahr wird die Milliardenmarke geknackt. Nächstes Jahr wird eine magische Grenze geknackt. Dann gibt es im Internet eine Milliarde Werke, die mithilfe einer Creative Commons-Lizenz (CC) veröffentlicht wurden. Momentan sind im Web geschätzte 882 Millionen CC-lizenzierte Werke verfügbar. Google gibt an, dass es weltweit momentan 9 Millionen Webseiten gibt, die eine aktuelle oder ältere Lizenz implementiert haben. Die Idee, Wissen mit möglichst geringen Hürden allgemein zugänglich zu machen, hat sich offensichtlich bewährt. Oder etwa nicht? Wir schauen uns das einmal genauer an.
Anpassung des Rechts an die digitale Ära
Vor Einzug der Heimcomputer gab es nur ein paar wenige Musiker, die ihre Stücke mithilfe von Instrumenten erzeugen konnten. Und dann hatte plötzlich jeder sein eigenes Heimstudio zu Hause. Auf einmal war jeder ein Musikproduzent, dass nötige Feingefühl für Musik vorausgesetzt. Das gleiche gilt auch für Videos, Grafiken, Fotos, 3D-Oberflächen, Texte und vieles mehr. Jeder kann Hersteller und nicht nur Konsument sein. Die ehemals starren Grenzen zwischen Produzent und Konsument gibt es heute nicht mehr. Doch wie soll man seine Werke veröffentlichen? Das Urheberrecht ist bekanntlich träge und schwierig zu verstehen. Eine einfache Lösung musste her.
Zudem gab und gibt es überall auf der Welt zahlreiche Unterstützer von Projekten, die sich für die freie Verbreitung von Wissen einsetzen. Creative Commons kam für Wikipedia allerdings fast zwei Jahre zu spät. Wer heutzutage etwas Digitales publizieren will, braucht nur ein paar Fragen zur Nutzung des eigenen Werkes zu beantworten. Die CC-Webseite gibt dann auf Knopfdruck die passende Lizenz aus, die sofort auf der eigenen Webseite eingebunden werden kann. Die Lizenzen wurden sogar auf die rechtlichen Besonderheiten der Nationen abgestimmt, sie sind dennoch untereinander kompatibel. Die relativ einfache Anwendung sorgte letztlich für den Siegeszug von Creative Commons. In den vergangenen 10 Jahren setzte sich auch an den Lehrstühlen die Erkenntnis durch, dass sich die freie Verfügbarkeit von Wissen und Forschungsergebnissen positiv auf die eigene Lehre und Forschung auswirkt. Um den freien Austausch von Inhalten zu ermöglichen, entscheiden sich immer mehr Wissenschaftler aber auch andere Urheber für freie Lizenzen, die deutlich mehr Rechte einräumen, als das herkömmliche Urheberrecht.
Was die Bedienung erschwert, sind die teils englischsprachigen Erklärungen und die Tatsache, dass es unterschiedliche Versionsnummern (2.0, 3.0, 4.0 etc.) gibt. Im Kern können folgende Optionen ausgewählt werden: Möchte ich als Urheber auf jeden Fall namentlich genannt werden? Dann muss ich mich für den Bestandteil BY entscheiden. Zudem kann ich auswählen, ob mein Werk in der vorliegenden Fassung verwendet oder sogar verändert werden darf. Remixes von Musikstücken sind nur möglich, wenn der Komponist mit einer Verfremdung seines Materials einverstanden ist. Darf das Endprodukt unter einer anderen Lizenz vertrieben werden? Oder bestehe ich darauf, dass meine Lizenz Anwendung findet? Dann darf der Bestandteil SA nicht fehlen. Last, but not least gilt es zu entscheiden, ob das Werke problemlos kommerziell verwendet werden darf. Kann mit den Song ein Produkt beworben werden? Darf mein Bild als Motiv für T-Shirts herhalten? Darf mein Text in einem Buch verkauft werden? Wer sich dagegen entscheidet, hat die kommerzielle Nutzung aber nicht komplett ausgeschlossen (NC). Die Interessenten müssen sich dann allerdings an die Urheber wenden und nach den Konditionen und der Erlaubnis fragen.
No commercial licence
Den Mitgliedern der Verwertungsgesellschaft C3S weht vonseiten der Musiker häufiger eine steife Brise ins Gesicht, weil es noch immer keine Lizenzen zur kommerziellen Nutzung gibt. Warum automatisch bei Veröffentlichung auf zahlreiche Rechte verzichten, wenn man im Idealfall von seinem Hobby leben will? Denkbar wäre beispielsweise die Zahlung von einem Dollar oder Euro pro Werk. Du möchtest mein Foto auf Deiner Webseite nutzen? Kein Problem! Zahle im Fall von CC-E1 einen Euro auf mein Konto ein. Bei CC-E2 halt zwei. Wenn das ausreichend viele Menschen tun, kommt für mich als Fotograf genügend zusammen. Leider ist diese Vorgehensweise bislang nicht vorgesehen. Die C3S wird die CC-Lizenzen auf Dauer um eine automatisierte bezahlte Nutzung erweitern müssen. Mit Ausnahme von Hobbykünstlern möchten die meisten Musiker nicht auf ihre Rechte und somit auf jegliches Einkommen verzichten.
CC-Werke als Abmahnfalle
Leider nutzen manche Spezialisten ihre Werke als Honeypot. Vor allem in der Wikipedia treiben sich diverse Fotografen herum, die über die beliebte Online-Enzyklopädie ihre Fotos bekannt machen. Wer sie benutzt und dabei Fehler bei der Angabe des Autors oder der Lizenz macht, muss mit einer Abmahnung rechnen. Derartige Fotografen arbeiten gerne eng mit Rechtsanwaltskanzleien zusammen, die auf das Abmahngeschäft spezialisiert sind. Ein besonders dreister Trick für Abmahnungen besteht darin, dass die CC-Lizenzen zwar abgekürzt aufgeführt aber nicht verlinkt wurden. Die Vorgabe besagt, dass die Lizenz entweder vollständig ausgeschrieben oder als Abkürzung inklusive Link vorhanden sein muss. Fehlt der Link oder der vollständige Hinweis auf den Urheber, hat man dem beauftragten Anwalt wieder den Versand einer saftigen Kostennote samt Schadenersatzforderung ermöglicht. Ein Anwalt versuchte kürzlich vor Gericht, dem Deutschlandradio eine kommerzielle Nutzung eines CC-lizenzierten Fotos nachzuweisen. Der Versuch sich zu Lasten der Rundfunkanstalt gesund zu stoßen, musste er sich aber „abschminken“, wie Anwalt Markus Kompa berichtete.
Was die Rechtsdurchsetzung betrifft, sind die Urheber komplett auf sich selbst gestellt. Es wird niemand ohne Bezahlung für sie überprüfen, ob ihre Werke korrekt lizenziert wurden. Das ist aber beim herkömmlichen Urheberrecht ohne das Plug-in CC auch nicht anders.
Image (adapted) „Creative Commons BBB“ by Stephen Glannini (CC BY 2.0)
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