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ROAMING netzpolitik: Das Ende der Roaming-Gebühren: Erfolgsgeschichte mit Lücken: Seit dem 15.Juni werden in der EU keine Aufschläge für Roaming mehr eingezogen und Nutzer können grenzübergreifend mit ihrem regulären Vertrag im mobilen Datennetz surfen. Die Nutzung ist vorerst allerdings auf vier Monate beschränkt. Damit möchte die Kommission verhindern, dass sich Reisende mit günstigen ausländischen SIM-Karten eindecken und den Inlandsmarkt dadurch umgehen. Laut der EU-Kommission haben bereits einige Anbieter Einschränkungen erbeten, da sie ihr Geschäftsmodell bedroht sehen. Nutzer sollten bevor sie ins Ausland reisen ihren Mobilfunkvertrag überprüfen, ob dieser eine Roaming-Option enthält.
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FILESHARING sueddeutsche: EuGH: Filesharing-Plattformen sind für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich: Die Filesharing Plattform „The Pirate Bay“, auf der von Usern geschützte oder illegale Dateien zum Download bereit gestellt haben, wurde nun von dem Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt. Die Betreiber der Website seien sich bewusst, dass der Service für illegalen Datenaustausch verwendet wird. Mit diesem Urteil soll es Gerichten in Zukunft erleichtert werden entsprechende Filesharing-Plattformen zu sperren. Die öffentliche Wiedergabe der urheberechtsgeschützten Inhalte war der entscheidende Punkt. Nach EU-Recht dürfen nur die Urheber die Verbreitung oder Bereitstellung ihrer Inhalte erlauben oder verbieten.
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APPLE PAY golem: Transaktionen in Messages können teuer werden: Mit iOs 11 und MacOS High Sierra können sich Apple-Nutzer über die Einführung einer Apple Pay Funktion in die Messenger App freuen. Der Apple Pay-Service ist in Deutschland derzeit noch nicht verfügbar, in Großbritannien, Frankreich und Italien jedoch schon zahlreich genutzt. Die neue Bezahlfunktion ist insbesondere für kleine Transaktionen zwischen Freunden und weiteren Privatpersonen gedacht. Nutzer müssen jedoch damit rechnen, dass Gebühren anfallen. Beispielweise müsse für Zahlungen mit einer Kreditkarte mit einer Gebühr von 3 Prozent gerechnet werden.
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ADS curved: Instagram zeigt künftig, ob Posts Eurer Lieblings-Influencer bezahlt sind: Influencer Marketing ist ein wachsender Trend in der Marketing Branche. Besonders beliebt ist hierbei das Soziale Netzwerk Instagram. Nach vielen Vorwürfen zu ungekennzeichneter Werbung, führt Instagram nun die „Branded Content“-Funktion ein. Damit können Influencer deutlicher Kennzeichen, ob ein Post von einer Marke gesponsert wurde oder nicht. Künftig ist direkt unter dem Namen des Influencers im Feed der Nutzer der Zusatz „bezahlte Partnerschaft mit …“ über dem bezahlten Beitrag zu sehen. Instagram selbst möchte bei Verstößen gegen die Kennzeichnung bezahlter Posts künftig härter durchgreifen. Wenn bezahlte Beiträge künftig nicht gekennzeichnet sind, müssen User mit Strafen rechnen.
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KI t3n: The Art of the Deal: Facebook-KI lernt zu lügen, um ihren Willen zu bekommen: Die Entwickler der Facebook KI-Systeme entwickeln eine Software, die lernt, wie man handelt. Überraschend ist, dass die Software ohne menschliches Zutun absichtliche Täuschung angewendet hat. Das Experiment wurde mit zwei Chatbots durchgeführt, die eine bestimmte Anzahl an Gegenständen untereinander aufteilen sollten, jeweils mit eigenen vorausgesetzten Zielen, die sie einhalten sollten. Die Bots begannen zu handeln und Interesse an Gegenständen zu bekunden, die sie nicht haben wollten, um Kompromissbereitschaft vorzutäuschen.