Es ist noch nicht lange her, da erschütterte der Cambridge-Analytics-Skandal viele Facebook-Nutzer. Daten von etwa 87 Millionen Nutzern wurden für den US-Wahlkampf missbraucht. In einer zweitägigen Befragung musste sich Zuckerberg vor dem US-Kongress den Fragen zahlreicher US-Senatoren stellen. Nicht einmal ein Jahr später ist das fast schon wieder vergessen. Facebook ist noch immer der Platzhirsch. Erst kürzlich verkündete das Unternehmen seine Messenger-Dienste plattformübergreifend zu bündeln.
Nun könnte das Bundeskartellamt das Vorhaben ins Wanken bringen. Dieses fordert das Social Network nämlich auf, seine Datensammelwut stark einzuschränken. Daten dürfen nur noch aus unterschiedlichen Plattformen zusammengeführt werden, wenn Nutzer dem zustimmen. Das Amt kam nach einer dreijährigen Prüfung zum Beschluss, dass Facebook seine Vormachtstellung missbraucht, um Daten seiner Nutzer zu sammeln. Ein Jahr gibt das Kartellamt Zeit, entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Darum geht es genau
Kern des Beschlusses ist, dass Facebook Mitgliedern keine explizite Wahl lässt, ob Daten von WhatsApp und Seiten mit integriertem Facebook-Plugin unter der einheitlichen Facebook-ID zusammengeführt werden dürfen. „Die Nutzer haben keine Wahl, ob die der Datensammlung zustimmen oder nicht“, äußert sich Behördenchef Andreas Mundt zur Entscheidung des Bundeskartellamts.
Seine Entscheidung begründet das Amt unter anderem auch auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die letztes Jahr in der EU eingeführt wurde. Die DSGVO soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Die neue Transparenz genutzter Daten ist unter anderem Grund, warum viele Internetseiten um Zustimmung für die Verwendung von Cookies fragen. Außerdem kommt bei Facebook hinzu, dass sie den Markt kontrollieren.
„Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar“, führt Mundt aus.
Facebook wehrt sich
Facebook hat derweil angekündigt, gegen diese Entscheidung vorgehen zu wollen. „Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner eigenen Umfrage festgestellt, dass Facebook in Deutschland von über 40 Prozent der Nutzer von sozialen Medien überhaupt nicht genutzt wird. Wir haben in Deutschland einen harten Wettbewerb mit anderen Diensten, doch das Bundeskartellamt hält es für irrelevant, dass unsere Apps mit YouTube, Snapchat, Twitter und vielen anderen Wettbewerbern um die Aufmerksamkeit der Nutzer konkurrieren“, heißt es in der Erklärung.
Vorwürfe, Facebook nehme es mit der DSGVO nicht so ernst, lehnt das Unternehmen entschieden ab. Es schießt gegen das Bundeskartellamt zurück. „Wir nehmen unsere DSGVO Pflichten sehr ernst. Die Entscheidung des Bundeskartellamts aber wendet das Wettbewerbsrecht in verfehlter Weise an, indem es Sonderanforderungen aufstellt, die nur für ein einziges Unternehmen gelten sollen.“
Politiker sind sich einig
Die Entscheidung des Bundeskartellamts wird von Politikern indes parteiübergreifend unterstützt. So äußerte sich Bundesjustizministerin Katarina Barley aus der SPD: „Ich begrüße es nachdrücklich, dass das Kartellamt die massive Zusammenführung von Nutzerdaten geprüft hat und eine erhebliche Einschränkung dieser Praxis fordert.“
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Theurer hält die Entscheidung sogar für wegweisend: „Die Absage an eine ungebremste Datensammelwut war überfällig. Mit seiner Entscheidung hat das Bundeskartellamt deshalb ein Zeichen gegen die starke Marktmacht von Digitalkonzernen und für den Verbraucherschutz gesetzt. In Zeiten des digitalen Wandels sind konsequente Wettbewerbshüter wichtiger denn je.“
Der Film „The Social Network“ über den Aufstieg Facebooks auf Amazon kaufen (Provisionslink)
Image by thoughtcatalog via unsplash.com
Artikel per E-Mail verschicken
Schlagwörter: Bundeskartellamt, Datenschutz, DSGVO, facebook, Kartellamt schränkt Facebook ein, personenbezogene Daten, Soziale-Netzwerke