Saftblog vor dem Aus

Eines der bekanntesten deutschen Business-Blogs – das „Saftblog“ der Saftkelterei Walther – steht womöglich vor dem Aus. Nach einem Abmahnschreiben überlegt die Kelterei offenbar ernsthaft, das Weblog vom Netz zu nehmen.
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ist Journalist und Berufsblogger. Blogger ist Gigold bereits seit den letzten Dezembertagen des Jahres 2000, seit 2005 verdient er sein Geld mit Blogs und arbeitete u.a. für BMW, Auto.de und die Leipziger Messe. Selbst bloggt Gigold unter medienrauschen.de über Medienthemen. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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3 comments

  1. Die gesamte Abmahnung ist aufgrund der Verfassungswidrigkeit des OlympiaSchG unzulässig bzw. nichtig, aber erst dann, wenn endlich der BVG angerufen wird. Stattdessen werden PR-Berater des DOSB losgeschickt, um die Dummchen von Bloggern zu „beruhigen“.

    Statt dass das verfassungswidrige Olympiaschutzgesetz (OlympiaSchG) durch die längst überfällige Vorlage beim Bundesverfassungsgerichtshof dorthin befördert wird, wo es hingehört, nämlich in den Mülleimer der deutschen Rechtsgeschichte, treten nun auf Druck des DOSB und der von ihm finanziell abhängigen PR- und Werbeagenturen in zahllosen Blogs lauter nette „Vermittler“ auf. Bravo. Diese wollen dem armen Saftbloggi „helfen“, damit nicht noch mehr Unglück passiert.

    Zur Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes sind keine PR-Agenturen, Werbeberater des DOSB oder bloggende Vermittler aller Art notwendig, die dem armen Saftbloggi durch „hilfreiche“ Telefonate mit irgendwelchen subalternen Pressesprechern helfen („Wir haben soeben blitzartig mit einem Mitarbeiter eines Assistenten eines Pressesprechers telefoniert, knie, knie, schleim, schleim „…), sondern für die Abschaffung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist der Bundesverfassungsgerichtshof (BVG) zuständig.

    Der DOSB verteidigt mit seiner Abmahnung eine Marke, die er gar nicht besitzt, ja die es nicht einmal gibt. Schon der Rechtsvorgänger, das ehemalige NOK, hat mehrere Versuche gemacht, die olympischen Ringe als Marke beim deutschen Patent- und Markenamt einzutragen. Alle Versuche scheiterten mit der Aussage des DPMA, die olympischen Ringe seien, da schon seit über hundert Jahren in allgemeinem weltweiten Gebrauch, nach deutschem Recht nicht als Marke einzutragen.

    Der DOSB beruft sich nun daher auf das OlympSchG (Olympiaschutzgesetz).

    Bisher hat sich erst ein Gericht mit diesem Gesetz auseinandergesetzt, und zwar bekanntlich im Verfahren DOSB gegen Lucky Strike das Landgericht in Darmstadt. Und dessen Urteil vom 22.11.2005 war eindeutig:
    “Als einmalige und kompetenzüberschreitende gesetzgeberische Maßnahme verstößt das Olympiaschutzgesetz gegen höherrangiges Verfassungsrecht; daher kann seine Einhaltung nicht verlangt werden”.

    Es ist daher anzunehmen, dass auch der Bundesverfassungsgerichtshof sich dieser Rechtsansicht anschließt und das Gesetz aufhebt. Damit hat auch das Saftblog nichts zu befürchten.

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