Nach langem Hin und Her trafen sich Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten zum Trilog, um sich über die Reform des Urheberrechts zu einigen. Nun steht der Deal. Artikel 13 wird gemäß der Einigung zwischen Frankreich und Deutschland umgesetzt und damit auch der Uploadfilter. Wir verraten euch, was genau beschlossen wurde, wie die betroffenen Parteien reagieren und welche letzte Hürde jetzt noch auf die Reform wartet.
Das wurde beschlossen
Uploadfilter
Betreiber von Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sollen für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden. Sie müssen also jedwede verfügbaren Lizenzen erwerben, oder aber dafür sorgen, dass solche Inhalte gar nicht erst hochgeladen werden. Dafür sollen Uploadfilter eingesetzt werden, die geschütztes Material sofort erkennen und sperren oder löschen.
Ausnahmeregelung
Startups sollen durch eine Ausnahmeklausel von der Pflicht eines solchen Filters befreit werden. Artikel 13 gilt nicht, wenn folgende drei Kriterien zutreffen
- Das Unternehmen ist weniger als drei Jahre alt
- Der Jahresumsatz liegt bei unter zehn Millionen Euro
- Die Plattform hat weniger als fünf Millionen Besucher im Monat
Da alle drei Punkte erfüllt werden müssen, fallen darunter auch kleine Nischenplattformen / Communities, die bereits seit mehr als drei Jahren existieren. Viele dieser Communities haben selbst nicht einmal den Anspruch, in irgendeiner Form wirtschaftlich zu sein.
Ausnahme für Memes
Eine Ausnahme des Artikel 13 gilt für Memes und Gifs, die weiterhin lizenzfrei auf urheberrechtlich geschütztes Material im Netz zurückgreifen dürfen.
Artikel 11
Neben Artikel 13, ist auch Artikel 11 beschlossen wurden. Dieser beinhaltet eine Vergütungspflicht, auch beim kurzen Anriss urheberrechtsgeschützter Texte. Damit wird vor allem gegen Google News vorgegangen, da die Nachrichten-Suchmaschine künftig für Ausschnitte in ihren Suchergebnissen zahlen müsste. Google stellte im November bereits eine Einstellung von Google News in den Raum.
Warum die Reform so kontrovers ist
Vor allem der Uploadfilter sorgt schon seit Monaten für heftigen Gesprächsstoff im Netz. Doch nicht nur der Inhalt selbst sorgt für Unmut, sondern auch einige Umstände rund um die Reform.
Koalitionsvertrag schließt Uploadfilter aus
Die Einigung zwischen Frankreich und Deutschland war kürzlich ein großer Aufreger. Grund dafür war unter anderem der Koalitionsvertrag. In diesem heißt es: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ – Eine klare Linie gegen die Einführung von Uploadfiltern, mit der nun gebrochen wird.
Martin Sonneborn von DIE PARTEI veröffentlichte, wer in einer Abstimmung im September für einen Uploadfilter gestimmt hat: Die komplette CDU/CSU, große Teile der SPD und überraschenderweise sogar eine Mehrheit der Grünen.
Axel Voss und die Lobby
Einer der treibenden Kräfte des Uploadfilters war CDU-Politiker Axel Voss, der die Reform auch als Berichterstatter auf Seiten des EU-Parlaments vertritt. In einem Kommentar von t3n wurde er als „inoffizieller Springer-Chef-Lobbyist“ bezeichnet. Ebenso erhielt er den Big Brother Award, einen Negativpreis für Datenschutz.
Bereits im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung wurde er auf Lobbyplag.eu als EU-Parlamentarier mit den meisten, für den Datenschutz negativen Änderungsanträgen gelistet.
Der YouTuber HerrNewstime bekam Axel Voss direkt nach dem abschließenden Trilog für ein Interview zu fassen, bei dem beide allerdings keine gemeinsame Gesprächsbasis fanden.
Wie soll das gehen?
Wie soll das mit den Uploadfiltern eigentlich umgesetzt werden? Einer der potentesten Uploadfilter nutzt derzeit YouTube. Dieser prüft Inhalte bereits auf Rechtsverletzungen und war dafür verantwortlich, dass während des langen Streits mit der GEMA viele Videos nur in Deutschland nicht verfügbar waren.
Doch wie sollen kleinere Plattformen diesen Standard gewährleisten? Wird die EU selbst die Entwicklung eines solchen Filters beauftragen oder müssen die Plattformen ihn selbst entwickeln oder erwerben? Selbst der YouTube-Filter ist außerdem nicht fehlerfrei und lässt sich mitunter auch austricksen.
Letzte Chance, Artikel 13 zu kippen
Bei der Abstimmung zwischen Rat, Komission und Parlament waren lediglich acht Parlamentarier anwesend. Eine abschließende Abstimmung im Parlament findet vermutlich im März statt. Viele SPD-Abgeordnete haben sich mittlerweile sogar gegen Artikel 13 bekannt.
Bundesjustizministerin Katarina Barley wird am 18. Februar außerdem die mittlerweile 4,7 Millionen Unterschriften umfassende Petition zum Erhalt des freien Internets entgegennehmen.
Der YouTuber PietSmiet machte kürzlich allerdings deutlich, dass Petitionen allein nicht reichen. Er rief seine Zuschauer auf, sich direkt an die Entscheider zu wenden, um sie vielleicht doch noch umzustimmen. PietSmiet trat schon öfter als Sprachrohr zwischen YouTuber und Politik in Erscheinung.
Auf Twitter trenden neben #Artikel13 auch Hashtags wie #NieMehrCDU und #NieMehrSPD, über die Nutzer ihrer Enttäuschung zum Bruch des Koalitionsvertrages Luft machen. Für den 23. März werden außerdem europaweite Demonstrationen geplant.
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Schlagwörter: Artikel 13, Axel Voss, EU-Parlament, Netzpolitik, nutzergenerierte Inhalte, Reform, Trilog, urheberrecht