Gestern wurden die deutschen Creative Commons auf die Version 3.0 aktualisiert. Mit der neuen Version wird aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung Rechnung getragen. In der Pressemitteilung werden die Änderungen ausführlich vorgestellt, hier eine kurze Version ohne juristische Gewähr:
- Verzicht auf Sui-Generis-Datenbankrechte, damit die Lizenzbestimmungen nicht durch Datenbankaufnahme umgangen werden können,
- Aufnahme der Möglichkeit, die Nutzung im Voraus für noch nicht bekannte Nutzungsformen zu ermöglichen,
- Behandlung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen und Zwangslizensierungen,
- größere Freiheiten in der Variante „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (abgekürzt BY-SA),
- Ausweitung der Lizenzen auf Inhalte, die nicht alle Voraussetzungen eines “Werkes” im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes erfüllen,
- Anpassungen von Sprache und Begrifflichkeiten.
Was sind die Creative Commons?
Die Creative Commons sind verschiedene Lizenzmodelle, die es Kreativen ermöglichen sollen, frei über die Verwendung ihrer Werke zu bestimmen. Die Modelle sind Kombinationen der folgenden Merkmale:
- Namensnennung: der Urheber des Werks muss genannt werden
- Keine Bearbeitung: das Werk darf nicht bearbeitet werden
- Nicht kommerziell: das Werk darf nicht in einem kommerziellen Rahmen genutzt werden
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen: alle Bearbeitungen müssen unter der gleichen Lizenz wiederveröffentlicht werden wie das ursprüngliche Werk
Damit bilden die Creative Commons eine hervorragende Möglichkeit, eigene Werke zu veröffentlichen. Der Kreative kann frei über die Verwendung bestimmen; der Interessierte kann entscheiden, ob er das Werk unter den gewählten Bedingungen verwenden darf oder mit dem Kreativen Rücksprache halten muss.
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Schlagwörter: creative-commons, lizenz
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