BMWi verhandelt Warnhinweismodell ohne die Öffentlichkeit

Am kommenden Donnerstag verhandeln das Bundeswirtschaftsministerium,  Vertreter der Inhalte-Industrie und Internetanbieter über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Erklärtes Ziel dieses „Wirtschaftsdialoges“ ist eine Selbstverpflichtung der Zugangsanbieter: Diese sollen zukünftig freiwillig auf Anforderung der Rechteinhaber und ohne rechtsstaatliche Kontrolle Abmahnungen, genannt Warnhinweise, an ihre Kunden verschicken. Wie der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur jetzt kritisiert, kann von einem echten Dialog nicht die Rede sein: Vertreter aus der Netzgemeinschaft dürfen auch nach auf mehrfacher Nachfrage nicht an den Gesprächen teilnehmen…

Alvar Freude, Mitglied im AK Zensur und Mitglied der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages, kommentiert: „Es ist erstaunlich, dass die Bundesregierung aus dem ACTA-Desaster nichts gelernt hat. Noch während der anhaltenden Debatte um die intransparenten Inhalte des ACTA-Abkommens sollen die Internetnutzer erneut keinen Platz am Verhandlungstisch haben. Obwohl über Zukunftsfragen entschieden werden soll.“

Franziska Heine, Initiatorin der mit über 130.000 Unterzeichnern erfolgreichen Petition gegen Internetsperren, meint: „Ein vom FDP-Vorsitzenden Rösler geführtes Ministerium sollte nicht erst ermahnt werden müssen, dass gerade in netzpolitischen Fragen die Beteiligung der Bürger und Internetnutzer unumgänglich ist, wenn man akzeptierte Lösungen finden will.“

Der AK Zensur warnt zugleich vor dem Warnhinweismodell selbst. Die mit dem Warnhinweismodell einhergehende Privatisierung der Rechtsverfolgung im Urheberrecht bringe die Zugangsanbieter als „Hilfssheriffs“ der Inhalteindustrie gegen Internetnutzer in Stellung. Gegen entsprechende Modelle bestehen vielfältige Bedenken – auch verfassungsrechtlicher Art. So kommt eine von Prof. Hoeren von der Universität Münster erarbeitete Studie zu dem Schluss, dass gegen das vom BMWi präferierte Modell „sowohl aus  politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht  erhebliche Bedenken“ bestehen. Alvar Freude: „Die Politik täte besser daran, dem grassierenden Abmahnunwesen Einhalt zu gebieten. Wenn Rechteinhaber kostenlose Warnhinweise verschicken wollten, dann hätten sie selbst dies seit Jahren tun können.“ Urheberrechtsverletzungen im Internet würden ohnehin am besten durch bequem nutzbare und faire legale Angebote bekämpft.


Hintergrund:

Bereits seit geraumer Zeit verhandeln Bundeswirtschaftsministerium, Vertreter der Inhalte-Industrie und Internet-Zugangs-Anbieter über Warnhinweise gegen Urheberrechtsverletzungen. Die Rechteinhaber fordern diese schon lange in unterschiedlichen Varianten. Frischen Schwung in der Debatte erhoffte sich das Wirtschaftsministerium durch eine neue Auftragsstudie. Prof. Schwartmann von der Fachhochschule Köln bescheinigte[1] jüngst dem Warnhinweismodell des BMWi rechtliche Unbedenklichkeit.

Ein Gegengutachten von Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster kommt zu dem gegenteiligen Ergebnis.[2] Über dieses Gutachten und das Warnhinweismodell soll nunmehr mit der Industrie verhandelt werden. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur, dem verschiedene Organisationen aus der Bürgerrechtsbewegung ebenso wie Blogger, Anwälte, Urheber verschiedener Branchen und ganz normale Internetnutzer angehören, hatte sich zu diesem Dialog beim Bundeswirtschaftsministerium angekündigt. Das Ministerium hat aber die Teilnahme – wie auch die anderer Vertreter der Internetnutzer – abgelehnt. Teilnehmer außerhalb der Industrie seien nicht erwünscht.


 

[1] http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=474202.html
[2] http://politik.eco.de/files/2012/03/20120227-Hoeren-eco-Gutachten_final-2702.pdf

 

Quelle: Pressemitteilung des AK Zensur

  ist seit 1999 als Freier Autor und Freier Journalist tätig für nationale und internationale Zeitungen und Magazine, Online-Publikationen sowie Radio- und TV-Sender. (Redaktionsleiter Netzpiloten.de von 2009 bis 2012)


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