Blogger in den USA sollen zukünftig den gleichen Quellenschutz in Anspruch nehmen können wie Journalisten. Das zumindest sieht eine Neufassung des „Free Flow of Information Act“ vor.
In der neuen Fassung des „Gesetzes zur freien Verbreitung von Information“ findet sich eine geänderte Definition von „Journalismus“: Bisher mussten Journalisten einer Nachrichtenagentur angehören, um sich auf den „Information Act“ berufen zu können. Die neue Regelung sieht vor, dass jeder als Journalist gilt, der „lokale, nationale oder internationale Nachrichten sammelt, aufschreibt, fotografiert oder auf sonstige Weise veröffentlicht“.
Dazu gehören also auch Blogger, die sich nun auf das Gesetz berufen können, um ihre Quellen zu schützen. In den letzten Jahren hatte es bereits einige Fälle gegeben, in denen Blogger sich auf dieses Gesetz beriefen und Gefängnis- und andere Strafen in Kauf nehmen mussten.
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Schlagwörter: journalismus, recht, USA, zensur
3 comments
Das ist eine richtig wichtige Information. Ob es dazu ausreicht, wenn ich meinen Webspace in die USA verlege? ;)
Nein, ausschlaggebend für anwendbares Recht ist nicht der Standort irgendwelcher Server sondern der des Autor. (Mal ein wenig googeln danach).
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