Wie hilfreich sind öffentliche Datenbanken über Risikopersonen?

In den USA hat eine Gun-Map eine neue Diskussion entfacht, wie öffentlich Datenbanken über Risikopersonen behandelt werden dürfen.

Wie nützlich sind öffentliche Datenbanken über Risikopersonen?

Wie frei sollten persönliche Informationen von Risikopersonen wirklich sein? Das fragt man sich derzeit im US-Bundestaat New York, nachdem eine virtuelle Karte mit den Wohnorten von Waffenbesitzern von „The Journal News“ veröffentlicht wurde. Die interaktive Google Map, soll laut dem New Yorker Senator Greg Ball dazu geführt haben, dass eine Familie Opfer eines Einbruches geworden ist. Die Diebe haben es auf den Waffenschrank abgesehen und ihre Opfer mit Hilfe der Karte ausgewählt, meint der Politiker.

Das Thema Waffenbesitz ist in den Vereinigten Staaten mit höchster Brisanz zu behandeln. Das Lager der Befürworter und der Gegner kämpft mit harten Bandagen und großer medialer Aufmerksamkeit um ihre Interessen. So haben es die Gegner der Waffenlobbys neben härteren Bestimmungen zum Waffenbesitz, auch darauf abgesehen, die Eigentümer von Handfeuerwaffen und Sturmgewehren öffentlich zugänglich zu listen. Das Lager der Befürworter sieht darin hingegen einen zu starken Eingriff in die Privatsphäre derjenigen US-Bürger und fürchtet um die Sicherheit dieser Menschen.

Einer dieser Gegner der transparenten Auflistung ist der Senator Greg Ball, dessen Pressestelle am Wochenende mitteilte, dass eine solche Karte nun genau die Befürchtungen bestätigt habe und Schuld daran ist, dass in einen Haushalt eingebrochen wurde: „The Journal News has placed the lives of these folks at risk by creating a virtual shopping list for criminals and nut jobs“, sagte Ball am Sonntag. „If the connection is proven, this is further proof that these maps are not only an invasion of privacy but that they present a clear and present danger to law-abiding, private citizens.“

Ob das jedoch tatsächlich der Fall ist und die Zeitung eine Schuld trägt, ist nicht eindeutig belegbar, wie wiederrum „The Verge“ berichtet: „The Verge has not been able to find any outlet reporting this connection. At this point, it remains unclear whether Ball is making these allegations based on intuition or insider information, or if he’s simply using the burglary to gain political momentum“. Fakt ist, dass am heutigen Tag drei neue Gesetze von den Republikanern eingebracht wurden, die die Privatsphäre von Waffenbesitzern stärker schützen soll.

Die Debatte darum, wie öffentlich Datenbanken über Personen behandelt werden dürfen, besitzt jedoch auch fernab der amerikanischen Belange um Waffenbesitzer ein großes explosives Potential. Denn Einigkeit herrscht selten. Hierzulande hat man sich in dem Zusammenhang oft gefragt, ob und wie man beispielsweise Informationen über Sexualstraftäter der Öffentlichkeit preisgeben darf. Nach dem ebenfalls amerikanischen Vorbild des KIDS-Acts (Keeping the Internet Devoid of Sexual Predators Act), hat der CDU-Politiker Albrecht Buttolo erstmals 2007 eine Diskussion losgetreten, indem er eine Datenbank forderte, die über das Internet abgerufen werden kann und unter anderem die Namen und Wohnorte von Sexualstraftätern enthalten soll.

Damals wurde der Vorstoß von vielen Stellen abgelehnt, weil man auf der einen Seite einen klaren Verstoß gegen die Verfassung gesehen und zum anderen auch bezweifelt habe, dass diese Internet-Pranger einen präventiven Charakter besitzen – wie es Befürworter oft glauben. Trotz dieser Bedenken, glüht die Diskussion in regemäßigen Abständen erneut auf, wenn Fälle von Sexualstrafen in den Medien behandelt werden.


Titelbild: Screenshot Google-Map


schreibt seit 2011 für die Netzpiloten und war von 2012 bis 2013 Projektleiter des Online-Magazins. Zur Zeit ist er Redakteur beim t3n-Magazin und war zuletzt als Silicon-Valley-Korrespondent in den USA tätig.


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