Kulturstaatsministerin Monika Grütters will sich dafür einsetzen, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz künftig auch auf E-Books angewandt wird. // von Tobias Schwarz
Nach geltendem EU-Recht werden elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften als elektronische Dienstleistungen angesehen und müssen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der für gedruckte Bücher gilt, muss aus kulturpolitischer Sicht künftig auch auf elektronische Bücher angewandt werden. Nur so können wir im Zeitalter digitaler Technologien die Vielfalt unseres Bücherangebots sichern„. Grütters will sich deshalb innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Thema bald auf die EU-Agenda gesetzt wird – ganz im Sinne der Buchhandelsbranche. Die geplante Initiative will sie aber auch nutzen, um sich für die Erhaltung der Buchpreisbindung einzusetzen, wodurch ihrer Meinung nach „die kulturell wichtige Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen“ gesichert wird. Doch die 1890 in Deutschland eingeführte Buchpreisbindung wird immer mehr zum Ärgernis, besonders bei Online-Händlern und ihren Kunden. Durch die Preisbindung – die den durch das Internet längst veralteten Auftrag hatte, für eine weite Verbreitung von Information, Bildung und Kunst in Form von Büchern zu sorgen – fehlt es an dringend benötigten Wettbewerbsdruck. Eine Zustand, den zur Zeit besonders der US-amerikanische Online-Händler Amazon zu nutzen weiß und mit weitgehenden Dienstleistungen auch zufriedene Kunden gewinnt.
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Schlagwörter: Buchpreisbindung, E-Books, Mehrwertsteuer, Monika Grütters, ShortRead