Ein Besuch auf dem DACH-Urheberrechtsforum

Letzte Woche diskutierten verschiedene Urheberrechtsorganisationen zusammen mit der Kreativwirtschaft übers Urheberrecht – leider wie anno dazumal. Am vergangenen Dienstag und Mittwoch trafen sich Teile der Kreativwirtschaft in der Kalkscheune in Berlin. Dabei wurde in einem geschlossenen Teil mit Judikative und Exekutive über die Möglichkeiten von Ermittlungen im Bereich von Urheberrechtsverletzungen gesprochen – und in einem offenen Teil mit Vertretern aus Kulturwirtschaft und Politik über gesetzliche Rahmenbedingungen, vor allem im europäischen Kontext.

Die Kreativwirtschaft wünscht sich Netzsperren. Dieser Eindruck entsteht, wenn man das DACH-Urheberrechtsforum der Urheberrechtsorganisationen GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.), SAFE (Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie), VAP (Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche) und ZEUS (Zentrum für Urheberrechtsschutz gGmbH) am Mittwoch besuchte. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Netzsperren in Europa zumindest nicht verbietet. Wenn auch nicht unbedingt gewollt, zogen sich das Urteil und die entsprechende Richtlinie wie ein roter Faden durch die Veranstaltung.

EuGH-Urteil hat unmittelbar keine Auswirkungen

Dabei schrieb der vierte Senat des Europäischen Gerichtshofs mit der Entscheidung in der Rechtssache C-314/12 keine Weltgeschichte. Allenfalls eine Randnotiz kann man das Urteil nennen. Denn der Europäische Gerichtshof musste sich lediglich mit der Frage auseinandersetzen, ob Internetsperren, die in Österreich gesetzlich verankert sind, gegen europäisches Recht verstoßen oder nicht. Mit Blick auf die Urheberrechts-Richtlinie der EU (2001/29/EG) bejahte der EuGH diese Frage. Als Folge des Urteils wurde der Österreichische Internetanbieter UPC Telekabel vom obersten Gerichtshof Österreichs verpflichtet die Internetseite kino.to und ähnliche bekannte Internetseiten zu sperren. So, wie es auch im österreichischem Gesetz steht.

Die Krux an der Geschichte ist, dass dieses Urteil unmittelbar keine Auswirkungen auf deutsches Recht hat. Denn der EuGH erlaubt zwar, dass EU-Staaten eigene Gesetze einführen, mit denen in engen Grenzen Netzsperren wegen Urheberrechtsverstößen verhängt werden können, es verlangt aber nicht, dass nun in jedem EU-Staat Internetseiten gesperrt werden.

Großbritannien, Dänemark, Finnland, Italien, Norwegen, Schweden und Österreich müssen ihre nationalen Gesetze also nicht umschreiben und können weiterhin Internetseiten sperren. Zumindest wenn es sich bei den gesperrten Internetseiten um Seiten wie kino.to handelt, die Urheberrechtsverstöße zumindest begünstigen. Denn das ist nun auch höchstrichterlich erlaubt. Um Netzsperren wegen Kinderpornographie, Glücksspiel, Nazi-Seiten und Anleitungen zur Umgehung von Netzsperren, geht es übrigens in diesem EuGH Urteil nicht.

Für Deutschland bedeutet das aber auch, dass alles beim alten bleibt oder zumindest bleiben kann. Denn bis auf zwei Nazi-Seiten aus den USA, die auf Bitten des LKA Nordrhein-Westfalens zumindest in NRW gesperrt werden müssen, wird in Deutschland nicht gesperrt. Dass dem so ist, weiß eigentlich auch die Kreativwirtschaft. Denn wenn Deutschland durch die EU-Richtlinie 2001/29/EG seit 13 Jahren verpflichtet wäre Internetseiten zu sperren, hätten zumindest einige Rechteinhaber schon Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, damit auch Deutschland sperrt.

Trotzdem scheint es, als wäre durch das Urteil die Zeit zurückgedreht worden. Internetsperren in Deutschland waren auf dieser Veranstaltung ein mehrheitlich anerkanntes Mittel, um Urheberrechtsverletzungen entgegen zu treten. Nichts von der Debatte um „Löschen statt Sperren“ hinterließ Spuren. Dabei wurde schon vor fünf Jahren ausgiebig über Netzsperren diskutiert. Und zwar um Internetseiten zu sperren, über die kinderpornographisches Material verbreitet wird. Ein Zweck der zu Recht nicht alle Mittel rechtfertigt, aber auf jeden Fall gewichtiger ist, als die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen.

Letzten Mittwoch wurden die altbekannten Argumente wieder herausgeholt und versucht, den politischen Konsens der letzten Legislatur aufzulösen. „Es würde nur um etwa 30 Internetseiten gehen„, hieß es auf der Veranstaltung. Und: „Mit dem Auskunftsanspruch von 2008 und nun der Beschränkung von Abmahnungen würden die Nutzer aus der Verantwortung entlassen„. Sowie: „Urheberrechte und auch Urheberpersönlichkeitsrechte sind verfassungsmäßig verbrieft und müssen geschützt werden„. Selbst über Warnhinweismodelle und Three-Strikes-Out wurde wieder diskutiert.

Das Urheberrecht muss nicht um jeden Preis verteidigt werden

Dabei bleibt eine Zensur eine Zensur, egal ob es um 30 oder Hunderte von Internetseiten geht. Die Technik auf dem das Internet aufgebaut ist, macht eine wirkliche Sperrung gar nicht möglich. Und Urheberrechte müssen nicht um jeden Preis verteidigt werden. Und letztendlich muss man begreifen, dass eben nicht alles reguliert werden kann.

Auch die monokausale Wahrnehmung vieler Teilnehmer war spürbar: Auf Urheberrechtsverletzungen sind Einnahmeverlust, Kinosterben, Musiklabelsterben, Schwierigkeiten des deutschen Films und noch viel mehr Probleme der Kreativwirtschaft zurück zu führen. Andere Aspekte wie stagnierende und sinkende Reallöhne, Hartz IV, Wohlstandsverlust, Niedriglöhne, Armutsrenten und der Entstehung eines Prekariats werden nicht in die Betrachtung miteinbezogen. Ein Hartz IV-Empfänger hat aber etwa nur 10 Euro am Tag zum Leben. Auf einen Kinobesuch für 13 Euro oder eine CD wird er deshalb verzichten müssen. Das aber war 1997, zu Hochzeiten der deutschen Musikindustrie, noch anders.

Und auch die Unterhaltungselektronik hat sich entwickelt. Heimkinosysteme sind erschwinglich geworden und in viele Haushalte eingezogen. Der Unterschied zwischen einem Filmabend im Wohnzimmer mit Blu-Ray, THX-Sound, Popcornmaschine und riesigem HD-Fernseher zu einem Kinobesuch ist eben nicht mehr so groß. Vor einigen Jahren war der Film auf dem kleinen Röhrenfernseher mit Stereo-Ton dagegen noch sehr stark anders als der Kinobesuch. Und auch die Bedeutung des Radios und des Musikfernsehens hat sich gewandelt.

Das heißt aber nicht, dass der Kreativwirtschaft politisch der Todesstoß versetzt werden soll. Und auch nicht, dass einem Dinosaurier beim Sterben zugesehen werden muss. Aber statt die Diskussionsfortschritte der letzten Jahren bei Seite zu fegen, muss den Herausforderungen konstruktiv begegnet werden. Über einen „großen Wurf“ im Urheberrecht der die wirklichen Urheber, die Kreativ- und die Internetwirtschaft und auch die Nutzer wieder gleichstellt, wollte allerdings niemand reden. Zu groß sei die Angst, das könnte bei der aktuellen gesellschaftlichen Lage nur schlecht für die Kreativwirtschaft ausgehen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Digitale Linke und steht unter Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC BY-ND 3.0 DE).


Image (adapted) „kreative arbeit und urheberrecht“ by Paul Keller (CC BY 2.0)


ist Mitarbeiter bei dem Bundestagsabgeordneten Herbert Behrens. Schon seit 2009 an seiner Seite, konnte er die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" und den Unterausschuss "Neue Medien" hautnah miterleben und das Ankommen der Netzpolitik in der Berliner Republik beobachten. Heute betreut er die digitalen Themen, die "sein" Abgeordneter im Ausschuss "Digitale Agenda" und "Verkehr und digitale Infrastruktur" voranbringt. Er mag Nudel-Gerichte, guckt gerne trashige Filme und hat ein Faible für gute Literatur.


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7 comments

  1. Lieber Philipp Zimmermann,

    So unterschiedlich können Wahrnehmungen sein.
    Ich war auch in Berlin und nehme ganz andere Sachen mit.
    Zum einen war das EUGH Urteil Gegenstand eines Vortrags und eines Panels. Die Veranstaltung ging wohlgemerkt über 2 Tage.
    Schade, dass die anderen Vorträge und Panels nicht zur Kenntnis genommen wurden, jedenfalls nicht von Ihnen. Ich finde davon jedenfalls nichts in dem Artikel. Dabei gab es spannende Themen.
    Sie waren auch leider nicht an unserem Stand, ich hätte Sie sonst nämlich gern mit Zahlen zur umregulierten Distribution beglückt. So aber blieb es bei einem kurzen Hallo und einem Gespräch über die „unglückliche“ Rolle des eigene MdB kurz vorher, dem ich lauschen durfte.
    War diese Kritik vielleicht der Grund für den Rundumschlag? Es sieht für mich so aus.
    Anders kann ich mir das Ausblenden nämlich nicht erklären. Vielleicht ist es aber auch nur das Bedienen der eigenen Zielgruppe. Wer weiss es schon?

    Gern hätte ich auch das EUGH Urteil vor dem Hintergrund der hier geäußerten Löschen statt Sperren Meinung persönlich diskutiert.
    Wenn man eine Topografie zeichnen kann, wo im Netz was passiert in Sachen unregulierte Distribution, dann ist das eine etwas andere Basis als das, was hier im Text postuliert wurde. Keine Sorge, ich unterstelle Ihnen keine Unkenntnis, allerdings weiss ich, was ich weiss. Und ich bin immer wieder baff, wie Politiker auf solches Wissen reagieren.
    Wie gesagt, sehr schade, aber auch sehr interessant, wie unterschiedlich Wahrnehmungen sein können.

  2. Lieber Herr Rieck,

    Sie haben natürlich Recht, ein Teil der Veranstaltung wird in diesem Artikel nicht abgebildet. Auf digitale-linke.de, wo sich der Artikel zuerst fand, findet sich auch gleich zu Beginn des Artikels ein entsprechender Hinweis der Redaktion: „Der Autor dieses Textes ist Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Herbert Behrens und nahm am Mittwoch als Gast an der Veranstaltung teil.“. Dieser Hinweis taucht hier unabsichtlich nicht auf.
    Es ist aber auch so, dass ein großer Teil der Veranstaltung ein geschlossener Teil war und der andere (den ich besuchte) halböffentlich. Mir wurde auch berichtet, dass Sie dort einen interessanten Workshop unter dem Titel „Unterstützung des Ermittlungsansatzes ‚Follow-the-money‘ – Erkenntnisgewinn und Analysemöglichkeiten aus eigenen Aktivitäten der Rechteinhaber“ gehalten haben sollen. Aber wie das eben leider so ist bei geschlossenen Veranstaltungen – man bekommt nichts davon mit.
    Das ich nicht an ihrem Stand war, ist auch richtig. Dennoch können Sie sich sicher sein, dass ihre Zahlen und auch andere Zahlen mir und auch vielen anderen Menschen die sich mit Fragen der Digitalisierung beschäftigen, durchaus bekannt sind. Unser kurzes „Hallo“ hätten Sie allerdings auch nutzen können, um Ihre Annahmen und Beobachtungen mitteilen zu können. Mit anderen Menschen habe ich mich durchaus auch sehr konstruktiv und länger unterhalten. Das soll aber nicht heißen, dass ich einer Debatte mit Ihnen aus dem Weg gehen möchte. Gerne können Sie mich unter den bekannten Kontaktdaten auch erreichen und sicherlich ließe sich auch ein persönlicher Gesprächstermin finden.
    Ich glaube aber, dass Sie (und auch einige andere) meine Stellungnahme (auch nach diesem Artikel) nicht verstanden haben. Es geht mir darum, dass wir als Gesellschaft nicht um jeden Preis alles (auch nicht das Urheberrecht) verteidigen müssen. Und ob die Netzsperren jetzt 30 einschlägige Portale oder 2 Millionen treffen und ob es 5 oder 5 Millionen Abmahnungen gibt, ist für mich nicht die Frage. Für mich geht es darum, ob denn ein Mittel gerechtfertigt ist, ob es im Verhältnis steht und ob denn das Ziel überhaupt erreicht werden kann. Und ich kann Ihnen versichern, dass diese Kriterien bei der Sperrung von Internetseiten und übrigens auch bei Abmahnungen oder der Sperrung von Internetanschlüssen (HADOPI) nicht erfüllt sind.
    Mit der Meinung eines anderen Veranstaltungsgastes, dass die Rolle meines MdB „unglücklich“ sei (was übrigens mit Blick auf die Veranstaltungsgäste geäußert wurde – die sicherlich gerne etwas anderes gehört hätten) hat mein Artikel nichts zu tun.
    Vielmehr finde ich es sehr schade, dass die Veranstaltung nicht dazu genutzt wurde um endlich mal über Lösungsansätze zu diskutieren und heraus zu finden, wie wir denn eigentlich mit Urheberrechten umgehen wollen. Und ich glaube, das schadet der Kreativwirtschaft sehr. Denn der Zug in Richtung restriktives Urheberrecht ist abgefahren. Und wenn nichts passiert, dann wird „die Politik“ vielleicht noch die ein oder andere brennende Hütte löschen (wie jetzt bei den Abmahnungen) während neue Geschäftsideen zum Handeln zwingen (bspw. YouTube). Und Teile der Kreativwirtschaft sitzen nicht einmal auf dem Bahnsteig, an dem der Zug „Urheberrecht“ einmal stand.

    Mit freundlichen Grüßen
    Philipp Zimmermann

  3. Hallo Herr Zimmermann,

    Der geschlossene Veranstaltungteil hat durchaus einen Sinn.
    Es ist allerdings kein Geheimzirkel, auch wenn sich das so anhört. Ich habe dort jedenfalls nichts gesagt, was ich nicht auch an anderer Stelle schon mal gesagt habe.
    Trotzdem respektiere ich, dass es eine Verschwiegenheit gibt, auch wenn die Themen dort für viele sicherlich spannend wären.

    Der EUGH hat gesagt, dass Netzsperren grundsätzlich rechtlich zulässig sind. Dass das noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist, ist irgendwie auch logisch.

    Löschen statt Sperren. Das klingt in der Tat sehr gut.
    Wäre auch mein Wunsch. Leider klappt genau das nicht, ich kann auch in einer stillen Stunde mal erzählen, warum es nicht funktioniert.
    Und so kommen wir zu zwei Urteilen (BGH GEMA ./. Rapidshare und EUGH Constantin ./. UPC) wo Richter quasi den Finger in eine Wunde legen und wir Richterrecht haben.
    Weil die Richter vielleicht doch nicht so dumm sind, wie sie in der Presse gerade dargestellt werden. Die haben schon sehr genau überlegt.
    Das hätten wir alles nicht, wenn wir ein vernünftig austariertes Haftunsgregime hätten.
    Wenn man so will, dann ist das tatsächlich eine Krücke für etwas, was an ganz anderer Stelle falsch läuft.
    Wenn das geheilt ist, brauchen wir auch keine Diskussionen über Sperren etc.
    Da Sie ja nur einen Tag da waren, es gab sehr wichtige Impulse in Richtung Werbewirtschaft als Benzin im Motor der unregulierten Distribution.
    Aber das digitale Hehlerei ein Big Business ist, passt eben nicht gut in einige Konzepte, wenn man vor allem die Abmahnanwälte als ewige Trumpfkarte zieht. Der anderen Seite aber Stillstand im Denken vorwirft.
    Wir sind wieder bei der Wahrnehmung: Der Mensch sieht nur, was er sehen will….

    In diesem Sinne.

    Viele Grüße

    Volker Rieck

  4. Lieber Herr Rieck,

    aus meiner Sicht ist das Problem noch grundlegender. Sicherlich kennen Sie das aktuelle Jahrbuch von dem Bundesverband Musikindustrie. Dort ist eine Grafik zu finden, die die Entwicklung des Umsatzes darstellt und bestimmte technische Entwicklungen makiert. Nun mag das ganze vielleicht ein wenig technikfeindlich aussehen. Das aber ist gar nicht der Punkt, sondern dass mit dieser technischen Entwicklung mitgearbeitet werden muss. Und nun gab es ja auch Entwicklungen in der Gesetzgebung, der Rechtssprechung und auch mediale Kampagnen und auch private Ermittlungsarbeit im Bereich der Piratieriebekämpfung. Aber obwohl es verschiedene Reaktionen auf technische Entwicklungen gab, hat sich nichts verändert. Beispiele: Die Privatkopie wurde eingeschränkt, Any-DVD und co. aus dem Verkehr gezogen. Abmahnungen gab es mal mehr, dann wieder weniger (ohne Sie damit ärgern zu wollen). Es gibt einen DMCA, es (gab) eine HADOPI Behörde und auch DRM wurde probiert. Aber nichts hilft. Stattdessen wird da aber Energie, Geld und eine Menge Nevern verbrannt. Sowohl in der Kreativwirtschaft als auch bei den Nutzern.
    Nun gibt es die Idee die Werbung einzuschränken. Da gegen gibt es bisher keinen wirklich guten Argumente. Nur ich glaube nicht, dass das etwas bewirkt. Und nun kann an verschiedensten Fronten weitergekämpft werden und es können auch neue oder alte wiedereröffnet werden. Nur aus ihrem Albtraum wird die Kreativwirtschaft nicht aufwachen. Und da muss doch irgendwann gesagt werden, jetzt suchen wir gemeinsam einen ganzheitlichen Lösungsansatz. Und dazu hätte ich persönlich auch viel Lust. Nur muss dann jede Seite auch bereit sein Opfer zu bringen. Das Ziel darf dabei aber nicht sein, wieder den Status Quo zu erreichen, den zumindest die Musikindustrie 97 mal hatte, sondern die jetzige Situation zu verbessern. Und ich glaube auch, dass es auch Leute aus der Kreativwirtschaft gibt, die ähnlich denken.

    Viele Grüße, Philipp Zimmermann

  5. Lieber Herr Zimmermann,

    Mit Abmahnung habe ich leider nichts am Hut.
    Mein Beritt sind Filehoster. Das ist auch das viel lukrativere Geschäftsmodel, daher boomt es auch.
    Und genau dort kann ich Ihnen gern erklären, warum Löschen statt Sperren nicht funktionieren kann und aktuell nicht funktioniert.
    Aber dazu müssen Sie zunächst einmal das Geschäftsmodel kennen und verstehen. Und danach brauchen Sie etwas Emperie.
    Wir haben das. Und auch Ideen, das Problem nachhaltig zu lösen.

    Zu der Nichtbereitschaft der Kreativbranchen zu Opfern:
    Schauen Sie sich bitte mal Spotify, Watchever oder Steam an.
    Die Branchen sind möglicherweise doch nicht ganz so blöd wie man ihnen gern unterstellt.

    Wir verlieren uns aber etwas. Ich bleibe bei meiner Wahrnehmungsthese.
    Und daher sind da spannende Impulse was die Tagung angeht in dem Bericht unerwähnt. Die Botschaft, die in dem Artikel rüberkommt, ist jedenfalls eine andere: Schaut her, da sind die Hardliner, die es eh nie begreifen werden.

    Gruß

    Volker Rieck

  6. Hallo Herr Rieck,

    schicken Sie mir das doch einfach mal per E-Mail. Ich gucke mir das gerne mal an. Aber trotzdem wird für mich persönlich weiterhin die rote Linie bei Netzsperren liegen. Aber das gehört ja nun auch zu einer Demokratie dazu. Da soll ja auch jeder seine eigene Meinung haben.
    Was ich aber immer noch nicht verstehe: Wie kommen Sie auf die Idee, dass Netzsperren der Kreativwirtschaft helfen? Das haben all die anderen gesetzlichen Veränderungen und Rechtssprechungen ja nun auch nicht. Wenn Sie dazu Daten haben, dann bin ich auch daran sehr interessiert.

    Grüße, Philipp Zimmermann

  7. Hallo Herr Zimmermann,

    Das ist leider nichts, was man mal eben als Mail versendet.
    Sie können uns allerdings gern buchen ;-)

    Netzsperren: Wo habe ich gesagt, dass das helfen wird?
    Das Problem fängt doch an ganz anderer Stelle an.
    Wenn ich denjenigen, der meine Inhalte widerrechtlich im Netz distribuiert, anonymisieren kann, dann sind Netzsperren das letzte Mittel.
    Wohlgemerkt, das sind kommerzielle Angebote, die machen Umsatz.
    Das ist nicht Altruismus.
    Ob die Sperren effektiv sind, das steht erst einmal auf einem ganzen anderen Blatt.
    Aber so anonym sind die Betreiber gar nicht. 85% der Datacenters, die die Daten hosten sind in der EU und den USA.
    Ein einfacher Auskunftsanspruch würde bereits reichen.

    Viele Grüße

    Volker Rieck

    P.S. habe leider keine Mail mehr von Ihnen, ggf. bitte mal über das Kontaktformular auf unserer Seite gehen. Muss ja nicht hier öffentlich sein.

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