Justus Haucap gegen Google-Zerschlagung

Die digitalen Verlierer klagen über Google. Doch für hausgemachte Geschäftsprobleme ist nicht das Kartellrecht zuständig. Mal klagt der stationäre Einzelhandel über die vermeintliche Allmacht von Amazon mit weinerlichen Statements über den Smartphone-Beratungsklau, kleistert Schaufenster mit schwarzen Pappen zu und verweist auf die so wunderhübsche Urbanität auswechselbarer Fußgängerzonen mit dem Flair von bepissten Blumenkübeln. Mal wettert der Datenschutz-Deichgraf über die tückische Herrschaft von Facebook und erklärt jedem Like-Button in Ostfriesland den Krieg.

Und immer wieder muss Google als Projektionsfläche für aufgeregte Jägerzaun-Hausmeister, besorgte Bürgermeister, zerknirschte Verleger, analoge Gestern-Manager und fürsorgliche Kindermädchen-Politiker herhalten, um uns Internet-Nutzer vor dem Fegefeuer des teuflischen Suchmaschinen-Giganten zu bewahren. Schaut man sich die Koalition der Google-Heulsusen an, entdeckt man sehr viele Parallelen zu den Leistungsschutz-Gichtlingen, die sich durch Schutzrechte noch ein Weilchen über Wasser halten wollen, mit freundlicher Unterstützung der politischen Klasse in Berlin und Brüssel. Verwundert bin ich über die Google-Angst von Springer-Chef Matthias Döpfner, der doch bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit den Gewinnen protzt, die er mit seinem Unternehmen im Online-Geschäft einheimst. Aber es könnten ruhig noch ein paar Euro mehr sein, um Friede Springer bei Laune zu halten.

Dann gibt es die NSA-Verharmloser, die die Datenschutz-Verordnung der EU blockieren, davor warnen, sich in netzpolitischen Debatten allzu sehr auf die NSA zu versteifen, im gleichen Atemzug Spionage-Werkzeuge einkaufen und Lippenbekenntnisse für den Datenschutz abgeben.
Rhetorische Kraftprotzereien statt kartellrechtliche Klarheit

Sigmar Gabriel und andere Schwergewichte des Merkel-Kabinetts überbieten sich zur Zeit mit martialischen Wortmeldungen, um zu demonstrieren, wie man einen amerikanischen Konzern an die kurze Leine nimmt. Der Wirtschaftsminister erwägt gar die Zerschlagung oder Entflechtung von Google. Das Bundeskartellamt soll kartellrechtsähnliche Regulierungen prüfen, die Monopolkommission könnte ein Sondergutachten schreiben und vielleicht lässt sich ja auch die Nato motivieren, Barrieren gegen den Konzern aus Mountain View zu errichten (kleiner Scherz). Aber gerade vom Bundeskartellamt und den Wissenschaftlern der Monopolkommission kommen ganz andere Töne.

„Marktbeherrschung ist nicht illegal und einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google muss man erst einmal nachweisen“, sagt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, im ichsagmal-Gespräch.

 

Er verweist auf die langwierige Untersuchung der Federal Trade Commission (FTC) in den USA, die im Januar des vergangenen Jahres abgeschlossen wurde: „Dort wurde Google einstimmig von dem Vorwurf des so genannten Search Bias freigesprochen. Es sei nicht nachweisbar, dass Suchergebnisse verzerrt ausgewiesen werden.“

Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia verlangt Nachbesserungen von Google, würde dann das Verfahren aber beenden. Zugeständnisse hat Google gemacht, etwa bei Shopping-Angeboten. Das geht einigen EU-Kommissaren aber nicht weit genug. So hat Energiekommissar Günther Oettinger schon mit einer Kampfabstimmung gedroht, um eine härtere Gangart gegen Google durchzusetzen. Haucap wundert sich über die Forderung nach weiteren Zugeständnissen, die Herr Oettinger nicht so richtig konkretisiert.

Bei den kartellrechtsähnlichen Regulierungen, die Wirtschaftsminister Gabriel fordert, bleiben auch mehr Fragen als Antworten zurück. „Wir haben das Verfahren der EU-Kommission, das offiziell noch nicht abgeschlossen ist. Da kann das Bundeskartellamt kaum denselben Vorwurf noch einmal untersuchen. Es ist kaum vorstellbar, dass die deutschen Wettbewerbshüter schärfere Sanktionen gegen Google durchsetzen als die EU-Kommission“, erklärt Haucap.

Gabriel und die doppelt gemoppelte Kartellprüfung

Zudem sei es in der Rechtssache nicht zulässig, diesen Fall national noch einmal aufzurollen, wenn in Brüssel eine Entscheidung getroffen wurde. Für sinnvoll erachtet Haucap die Überlegung, die Verlinkung auf Google-Dienste farblich anders darzustellen. Das würde als Information für den Verbraucher vollkommen ausreichen. Google würde diese Auflage wohl locker akzeptieren.

Stellt man den Missbrauch der Marktmacht eindeutig fest und kommt es zu einer Entflechtung von Google, bleibt zu prüfen, ob es auch den Interessen der Verbraucher dient. Werden die Dienste sowie Inhalte von der generischen Suche abgetrennt, könnte es bei der Suche zu Nachteilen für Nutzer kommen. Es ist nach Ansicht von Haucap keinesfalls vorteilhaft, Informationen nicht mehr direkt angezeigt zu bekommen – etwa Wetterberichte oder Aktienkurse. Würde das Bundeskartellamt für den deutschen Markt eine Entflechtung verfügen, hätte Google zwei Möglichkeiten. Man verkauft Dienste wie Youtube und Maps – was höchst unwahrscheinlich ist – oder man bietet diese Dienste in Deutschland einfach nicht mehr an. Dann freut sich höchstens die GEMA und MyVideo.

Wenn es um Suchfunktionen geht, bleiben zudem noch Abgrenzungsfragen zu klären. „Darf ich bei Amazon noch nach Büchern suchen oder ist das dann auch eine Suchmaschine? Für mich ist Amazon eine Suchmaschine. Wenn ich etwas über ein Buch wissen will, dann komme ich nicht auf die Idee, bei Google nachzuschauen“, betont Haucap.

Interessen der Verbraucher

Der Wirtschaftswissenschaftler hält die Entflechtung oder gar Zerschlagung von Google juristisch für nicht angemessen. Man würde viele Innovationsanreize kaputtmachen. Wichtiger sei Transparenz, die Google erfüllen muss. Andere Ideen, wie die Schaffung einer europäischen Suchmaschine, die von Chirac bis zum „FAZ“-Herausgeber Frank Schirrmacher ernsthaft erwogen wurde, hält der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie für lächerlich. Da würde man ein politisches Monstrum schaffen. Als Aufsichtsgremium würde sich so eine Art Rundfunkrat mit gesellschaftlich relevanten Gruppen anbieten, die über politisch opportune Linkergebnisse entscheidet – etwa bei der Einhaltung von Anti-Raucher-Kampagnen oder der Unterstützung von veganer Lebensweise. Ähnlich abstrus würde es in einer Google-Regulierungsbehörde ablaufen.

„Der Suchmaschinen-Konzern nimmt jährlich ungefähr 500 Änderungen des Suchalgorithmus vor. Das ist für mich eine Grusel-Vorstellung, wenn hier eine Behörde vorgeschaltet wird. Dann werden wohl Genehmigungen erst mit mehreren Jahren Verspätung erteilt“, meint Haucap.

Und wie steht es mit der personalisierten Suche. Führt die zur Diskriminierung von Konkurrenten? Es wäre ziemlicher Schwachsinn, wenn man das Stichwort Fußball eingäbe und weltweit die gleiche Trefferliste angezeigt würde, obwohl Google aus der Suchhistorie des Wettbewerbsökonomen weiß, dass er Fan von St. Pauli-Fan ist und entsprechende Suchergebnisse ganz weit oben angezeigt werden.

Geht es in den Beschwerden gegen Google wirklich um Verbraucherinteressen oder klagen vor allem jene, die unter der besseren Geschäftsstrategie des Silicon Valley-Riesen leiden? Für hausgemachte Probleme ist das Kartellrecht nicht zuständig. In den Kartellverfahren geht es nicht um die Geschäftsinteressen von wetter.com, Axel Springer, finanz.net oder auswechselbare Vergleichsportale, die sich beim Anblick von Google in die Hose machen. Es geht um die Interessen der Verbraucher.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf The European.


Image (adapted) „Google Developer Day 2007“ by meneame comunicacions, sl (CC BY-SA 2.0)


ist Diplom-Volkswirt, lebt in Bonn und ist Wirtschaftsjournalist, Kolumnist, Moderator und Blogger. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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2 comments

  1. Schöner Artikel!
    Diese „Google-Amazon-Facebook-Bashing“ muss auch mal aufhören! Die Mehrheit der Leute ist einfach zu uninformiert als dass sie wirklich mitreden könnte. Der Artikel könnte dazu einen Beitrag leisten.

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