C3S kann die Alternative zur GEMA werden

Bislang ist die GEMA die wichtigste Verwertungsgesellschaft auf dem deutschen Musikmarkt. Doch jetzt startet die C3S mittels einer Crowdfundingkampagne ins neue Jahr, um endlich eine Alternative zu bieten. // von Niklas Möller

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Jahrelang war die  GEMA in Deutschland konkurrenzlos, doch das wird sich demnächst ändern. Schon seit längerer Zeit hat die Musikverwertungsgesellschaft mit aufkommender Kritik zu kämpfen. Immer mehr Musiker können oder wollen sich nicht von ihr vertreten lassen. Für all diejenigen stellt die neue Cultural Commons Collecting Society (C3S) einen lang ersehnten Gegenentwurf zur GEMA dar.

Die C3S kann eine Alternative zur GEMA werden

Die Unterschiede verdeutlichen, warum die C3S eine ernsthafte Alternative zur GEMA ist. Etwa die Hälfte der 920 Mitglieder sind nutzende Mitglieder. Das können zum Beispiel Komponisten, Texter, DJs, Remixer oder Produzenten sein, die jeweils über das gleiche Stimmrecht verfügen, unabhängig von deren Einkommen. Außerdem will die C3S nicht – wie die GEMA – zwingend den gesamten Katalog einzelner Künstler vertreten, sondern auch anbieten, bei Bedarf nur einzelne Werke zu verwerten. Ein weiterer wichtiger Aspekt in dem Geschäftsmodell ist die Unterstützung von Creative-Commons-Lizenzen, die erstmals eine Marktgleichheit für alternative Lizenzierungsmodelle gewährleisten soll.

Insbesondere die Abrechnung von Konzertveranstaltungen soll sich durch die C3S einfacher gestalten. Nicht nur die Veranstalter würden von diesem neuen Dienst profitieren, für die ein großer Teil des Arbeitsaufwandes wegfällt, auch für die Musiker würde es fortan genügen, ihre Titellisten mit einem einzigen Knopfdruck einzureichen. Das Besondere daran ist, dass der Service schon vor der Zulassung verfügbar sein wird und auch und gerade für alle GEMA-Mitglieder ein großer Vorteil ist. Die Listen müssen bei der GEMA eingereicht werden (GEMA-Vermutung: wird es auch bei der C3S geben). Auf Basis der Listen berechnet die GEMA die Lizenzgebühren. Sind die Aufführenden die Komponisten erhalten sie Geld – ohne Liste sehr viel weniger. Veranstalter weisen über die Listen wiederum aus, ob ein Stück überhaupt GEMA-pflichtig ist oder gegenenfalls ein CC-Stück ist – wodurch Veranstaltungen wie die Fête de la Musique Einsparungen hätten. Diese Listen sind momentan mit viel administrativem Aufwand verbunden. So viel, dass trotz Einnahmequelle viele GEMA-Mitglieder keine Listen abgeben. Diesen Aufwand vereinfacht C3S für GEMA-Mitglieder und Nichtmitglieder.

Durch einen zusätzlichen Konkurrenten wären die Künstler nicht mehr wie bisher an die GEMA gebunden, sondern hätten endlich eine Alternative.

Crowdfunding-Kampagne „Wintervorrat“

Um all diese Pläne in die Tat umzusetzen und tatsächlich bis Ende 2015 den Antrag zur Zulassung beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen zu können, hat die C3S unter dem Motto „Wintervorrat“ eine Crowdfunding-Kampagne initialisiert. Gelder in Höhe von mindestens 30.000 Euro sollen auf diese Weise bis zum 31. Januar 2015 zusammenkommen. Diese werden dringend benötigt, um eine Haushaltssperre des Landes Nordrhein-Westfalen zu beenden, die erst nach dem Einbringen von genügend Eigenkapital aufgehoben wird.

Bereits 2013 gelang dem Projekt mit einer Summe von insgesamt 117.000 Euro plus weiteren 31.000 Euro Kapital durch die Gründer eine der damals erfolgreichsten Crowdfunding-Kampagnen des Jahres in Deutschland. Ein weiteres 14 tägiges Flashfunding im November/Dezember 2013 brachte zusätzlich 40.000 Euro ein. Wer die C3S bei der Finanzierung unterstützen möchte, hat hier noch bis zum 31.01.2015 die Gelegenheit dazu.


Teaser & Image by C3S


hat in Hamburg Informationsmanagement studiert. Zur Zeit ist er Praktikant bei den Netzpiloten.


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4 comments

  1. Ob man nun die GEMA oder C3s bevorzugt: Der Artikel enthält leider viele Unschärfen. Einige Beispiele:

    In der GEMA sind Urheber, also Textdichter und Komponisten. „Produzenten“ und ausübende „Künstler“ sind keine Urheber, sondern haben Leistungsschutzrechte. Das hat mit der GEMA nichts zu tun, sondern mit der GVL.Dann wäre die C3S für Künstler eine Alternative zur GVL.

    Die CC-Lizenzen sind mit deutschem Recht nicht kompatibel, was im Zweifel zur Unwirksamkeit zu Lasten des Verwenders, also der Urheber geht. Dieser elementare Punkt wird nicht erwähnt, s.OLG Köln bei telemedicus.

    http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/1530-OLG-Koeln-Az-6-U-6014-Auslegung-des-Begriffs-non-commercial-im-Rahmen-einer-CC-Lizenz.html

    Es gibt weit gewichtigere Unterschiede zwischen GEMA und C3S als die erwähnte Abrechnung von Konzerten. Die Listen müssen bei beiden Verwertungsgesellschaften erstellt werden. Was für ein administrativer Arbeitsaufwand soll hier „auf Knopfdruck“ entfallen?

    Wie soll es die GEMA-Vermutung bei der C3S geben? Gibt es nun eine C3S-Vermutung und zugleich eine GEMA-Vermutung auf das sog. Weltrepertoire? Das kann nicht hinhauen.

    Wie gesagt, dies sind nur Beispiele für leider mangelndes Verständnis der Basics.

    1. Ich sehe nur mangelndes Verständnis für die Materie bei Ihnen, Herr Heyn. Meiner Erfahrung nach meist aus ideologischen Gründen, wie so oft in der Urheberrechtsdebatte, aber falls nicht, mache ich mir gerne einmal die Mühe einer Korrektur. Wir haben unsere korrekten Informationen aus Gesprächen mit Vertretern der C3S, die wir im Vorfeld des Artikels geführt haben. Daher wissen wir auch, wie im Artikel beschrieben, dass diese Listen auch für GEMA-Mitglieder zur Verfügung stehen. Schon allein deshalb bleibt auch für die C3S die GEMA-Vermutung bestehen, denn diese Listen müssen eingereicht werden, damit die GEMA die Lizenzgebühren berechnen kann. Diese Listen sind mit einem administrativen Aufwand verbunden, weshalb gerade Veranstalter schneller ausweisen können, ob ein Stück überhaupt GEMA-pflichtig ist oder gegebenenfalls ein unter Creative Commons lizenziertes Stück ist. Das so eine Liste eine Erleichterung darstellen wird, kann ihn jeder Musiker oder Musikerin erklären, der oder die bisher zu wenig raus bekommen hätte als dass sich die Erstellung und Abgabe dieser Liste bei der GEMA gelohnt hätte. Bevor Sie also weiter Unsinn in dieses Internet und vor allem auf unsere Seiten sprechen, lassen Sie sich das doch bitte von jemanden erklären, zum Beispiel wie wir von der C3S.

      Und das Creative Commons angeblich nicht mit dem deutschen Recht kompatibel sei, wird auch nach einem Jahrzehnt mantraartiger Wiederholung nicht wahrer. Die Creative Commons wird vom deutschen Recht als eine AGB angesehen, woraus sich natürlich wie bei jedem Vertrag vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Probleme ergeben können, sie aber grudnsätzlich kompatbibel und legal sind, siehe Reto Mantz: „Creative Commons-Lizenzen im Spiegel internationaler Gerichtsverfahren.“ (In: GRURInt 2008, S. 20–24, S. 24.). Etwas anderes sagt Ihnen auch nicht der von Ihen verlinkte Artikel, wenn Sie ihn aufmerksam gelesen hätten. Das deutsche Urheberrecht sieht pasuchal bestimmte Schutzrechte vor, die automatisch greifen. UrheberInnen können aber Inhalte anderen zugänglich machen, indem sie ihnen Rechte zur Weiterverwendung und Bearbeitung einräumen. Dies geschieht über Lizenzverträge, z.B. wenn ich einen Artikel oder ein Foto an einer Zeitung zur Verwendung verkaufe. Creative Commons ist ein juristisch einwandfrei formulierter Lizenzvertrag, der Nutzern schon kennzeichnet, unter welchen Bedingungen die UrheberInnen welche Rechte zur Weiterverwendung und Bearbeitung eingräumt haben. Diese Form des Lizenzvertrags hat schon öfters gerichtlichen Überprüfungen standgehalten, weshalb Creative Commons sich auch in Deutschland einer stärkeren Verbreitung erfreut – z.B. in den Medien, aber auch in der Bundesregierung, wie dem Bundeswirtschaftsministerium (siehe Lizenzangabe am Ende der Website). Das ist übrigens ein weltweiter Trend, weshalb auch für Deutschland weitere Beispiele genannt werden könnten.

      Für einen sanften Einstieg in die Materie empfehle ich Ihnen den Podcast der Bundeszentrale für politische Bildung mit Dr. Paul Klimpel, Rechtsanwalt und Leiter von iRights Lab Kultur.

  2. Ich weiß nicht, wer hier recht hat, aber der Herr Schwarz kommt sehr arrogant und unsympathisch rüber. Werden alle Poster hier so von oben herab abgefertigt?

    1. Die Frage lässt sich leicht beantworten. Einfach mal durch unseren Kommentarbereich lesen. Ich gehe auf die meisten Kommentare ein, stets höflich. Aber bei absichtlichen Falschdarstellungen, vor allem beim Thema Urheberrecht und dann noch von für „die eine Seite“ in der Debatte bruflichen agierenden VertreterInnen, reagiere ich nun einmal härter. Nach Jahren emotionaler Urheberrechtsdebatte ist das der einzig noch angebrachte Ton, wenn jemand mit seit zehn Jahren widerlegten Lügen ankommt. So viel Engelsgeduld muss niemand haben. Unser Artikel ist nicht falsch, die Tatsachen passen nur einigen Leuten nicht und deren unpassende Reaktionen müssen hier nicht geduldet werden. Ich lösche sie nicht, aber ich widerlege sie und das so bestimmt wie es geht.

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