Ein Jahr #BTADA: Die härteste Kritikerin der „Digitale Agenda“

Nach einem Jahr Ausschuss „Digitale Agenda“ findet Halina Wawzyniak (Die Linke) jede Menge Kritikpunkte am Ausschuss und der staatlichen Netzpolitik. // von Tobias Schwarz

Halina Wawzyniak (Bild: Foto-AG Gymnasium Melle [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons)

Am 19. Februar jährt sich die Einsetzung des Ausschuss „Digitale Agenda“ (BTADA) zum ersten Mal. Zusammen mit unserem Medienpartner Politik-Digital.de haben wir uns mit Mitgliedern des Ausschusses über das vergangene Jahr unterhalten, wie sie den Ausschuss erlebt haben und wie die Abgeordneten in Zukunft Themen des digitalen Wandels setzen wollen. Halina Wawzyniak von der Linksfraktion plädiert für eine Modernisierung der Parlamentsarbeit und des Gesetzgebungsprozesses.

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Tobias Schwarz: Am 19. Febuaur jährt sich der Ausschuss „Digital Agenda“ zum ersten Mal und vielleicht vorab eine grobe Einschätzung, wie war das Jahr?

Halina Wawzyniak: Es ist ambivalent, um das mal so zu sagen. Wir haben auf der einen Seite durchaus durch die öffentlichen Fachgespräche, die wir geführt haben, die dann auch tatsächlich öffentlich sind und die vielleicht die eine oder andere Diskussion anstoßen können. Auch Leute animieren können, sich mit den Themen, die dort behandelt worden sind, zu befassen. Auf der anderen Seite haben wir ziemlich viel Zeit gefressen, beziehungsweise der Ausschuss ist ein Zeitfresser für Studien, die vielleicht interessant sind, die man sich aber auch selbst angucken kann und überwiesene Vorlagen, wo die eigentlichen Debatten doch im federführenden Ausschuss stattfanden. Das heißt, der Ausschuss schwankt tatsächlich immer zwischen einem Placebo und der, bei mir zumindest kleinen Hoffnung, dass vielleicht das eine oder andere Thema doch auf interessierte Öffentlichkeit stößt.

T.S.: Da sind sehr interessante Aspekte in dieser Antwort drin, die ich gerne nacheinander abarbeiten würde. Wir hatten eigentlich schon einen sehr guten Stand, auch was Studien und was Wissen angeht, mit der Enquete-Kommission „Internet und Gesellschaft“. Gab es hier einen Bruch zum Ausschuss „Digitale Agenda“? Ist hier Wissen einfach verloren gegangen, beziehungsweise wird es nicht mehr abgerufen?

H.W.: Es betrifft nicht nur den Ausschuss „Digitale Agenda“. Es betrifft die Digitale Agenda der Bundesregierung genauso, wie viele Debatten, die jetzt laufen. Nehmen wir das Thema Datenschutz, nehmen wir die Frage, beispielsweise von öffentlichen Lehramt und Lehrplattformen. Das heißt, es gibt offensichtlich nirgendwo das Bedürfnis, sich einfach mal die Handlungsempfehlung der Enquete anzuschauen und diese jetzt tatsächlich in Handlungen umzusetzen. Sie stehen halt dort und mein Eindruck ist, die werden nicht mehr angeschaut, schon gar nicht von der Regierung und insofern geht Wissen verloren, weil es einfach nicht genutzt wird. Man könnte ja beispielsweise zu den Handlungsempfehlungen Gesetze entwerfen, Gespräche durchführen und dazu vielleicht das eine oder andere Wissen aus der Enquete einfach wieder generieren. Das findet überhaupt nicht statt.

T.S.: In der Enquete-Kommission gab es sehr gute Beteiligungsmöglichkeiten, auch für die Öffentlichkeit, vieles hat sich dann später sogar in den Ergebnissen wiedergefunden. Der Ausschuss bietet auch Beteiligung an. Wenn man das vergleicht, ist es besser geworden? Wie ist – nach der kurzen Zeit – der Umgang mit den Ergebnissen?

H.W.: Also ich glaube, dass das, was vom Ausschuss geschaffen worden ist, nicht wirklich den Begriff Beteiligung verdient. Da wurde Beteiligung suggeriert, die findet nicht wirklich statt. Es fängt damit an, dass die Ausschuss-Sitzung nicht öffentlich sind. Es fängt damit an, dass, wenn ich mich recht entsinne, Nutzerinnen und Nutzer selbst gar keine eigenen Beiträge eröffnen können, sondern nur reagieren können. Das ist aber tatsächlich eine Scheinbeteiligung, weil eine parlamentarische Demokratie lebt ja auch von den Anstößen von außen. Ein Beteiligungstool, was Anstöße von außen nicht zulässt, sondern nur als Reaktionsmöglichkeit zulässt, ist wirklich eher ein Placebo als wirkliche Beteiligung.

Mitglieder des Bundestagsausschusses "Digitale Agenda" im März 2014 (Bild: Tobias Koch, CC BY 3.0)
Mitglieder des Bundestagsausschusses „Digitale Agenda“ im März 2014 (Bild: Tobias Koch, CC BY 3.0)

T.S.: Der Ausschuss funktioniert nach den traditionellen Regeln der Hausordnung, wir hatten das Thema Öffentlichkeit. Da sind eigentlich nur die Anhörungen mit den Sachverständigen öffentlich, das Beteiligungstool scheint ja auch nicht zufriedenstellend zu sein. Ist das überhaupt, also die heutige Regel des Bundestags, ein noch passender Weg, sich mit so etwas wie dem digitalen Wandel auseinanderzusetzen, der ja vor allem Leute betrifft, die sich durchs Internet sehr engagieren und eigentlich partizipieren wollen?

H.W.: Ich glaube, die Hausordnung und die Geschäftsordnung ist nicht nur vor dem Hintergrund des digitalen Wandels nicht mehr zeitgemäß, weil die Frage von Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen betrifft ja nicht nur die Frage von Netzpolitik im weitesten Sinne, das kann man genauso gut für den Rechts-, für den Sport- oder für den Kulturausschuss, oder welchen Ausschuss auch immer. Generell wird die Geschäftsordnung dem Bedürfnis nach mehr Mitsprache, nach mehr Mitentscheidung von Bürgerinnen und Bürgern überhaupt nicht gerecht. Mein Traum ist ja immer noch, dass man sagt, zwischen der ersten Lesung, auf der einen Seite, und der zweiten und dritten Lesung, zum Beispiel von Gesetzesentwürfen, man eröffnet die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger mit Anregungen auf Gesetzesentwürfe Einfluss zu nehmen. Der Ausschuss müsste sich dann mit diesen Anregungen so beschäftigen, wie wenn eine Fraktion ein Änderungsantrag stellt. Das dauert länger, ja, es ist etwas komplizierter, ja, aber ich glaube das wird dem Anspruch eines mündigen Bürger, der mitentscheiden will, gerechter. Natürlich muss man das dann irgendwann evaluieren. Aber so ein Testlauf zu machen, das fände ich spannend, eben nicht nur vor dem Hintergrund, dass wir eine Kultur haben, wo Menschen sich über verschiedene digitale Wege einmischen, sondern einfach auch weil Menschen sich jenseits der digitalen Wege einmischen wollen.

T.S.: Der Ausschuss möchte eine eigene digitale Agenda erarbeiten, die quasi parallel zur digitalen Agenda der Bundesregierung steht, an der ja drei bis vier Bundesministerien auch mitarbeiten. In welchem Verhältnis steht hier der Ausschuss, also die digitale Agenda des Parlaments, zu diesen anderen Überlegungen? Wie fern findet das auch Eingang in diese digitale Agenda für Deutschland?

H.W.: Das Problem ist, dass selbst die digitale Agenda der Bundesregierung ja nicht federführend in den Ausschuss „Digitale Agenda“ überwiesen worden ist, wenn ich mich recht entsinne, was schon etwas absurd ist. Das hat etwas mit der Struktur dieses Ausschusses zu tun. Jetzt kann man viel Zeit und Kraft reinstecken, eine digitale Agenda des Ausschusses zu erarbeiten. So wie heute Parlamentarismus funktioniert wird die mehrheitlich abgestimmt mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, das heißt dann sie ist fast dasselbe wie die digitale Agenda der Bundesregierung. Wenn auch die nicht federführend in diesem Ausschuss bearbeitet werden kann, glaube ich ist es sinnvoller, sich konkrete Sachen anzuschauen, um öffentliche Debatten loszutreten. Oder konkrete Vorhaben explizit zu begleiten, oder eben halt tatsächlich zu sagen, okay, dann nehmen wir uns halt eben mal die Enquete-Berichte und die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission vor und wir empfehlen dann der Bundesregierung diese oder jene Handlungsempfehlung bis dann und dann umzusetzen, das wäre ja auch eine Idee.

T.S.: Haben sie die Hoffnung, dass das passiert?

H.W.: Nein!

T.S.: Klare Antwort. Ich saß bei einer Sitzung auf der Besuchertribüne und schaute herunter auf den Ausschuss, und saß genau über den vier Abgeordneten der Opposition. Das war ein sehr interessantes, zugleich augenöffnendes und schockierendes Bild: Da sitzen nur vier Leute der Opposition den 19 Restmitgliedern der Regierungskoalition gegenüber. Was kann diese vierköpfige Opposition eigentlich bewirken, wie nimmt sie Einfluss auf Debatten?

H.W.: Ich glaube, das ist ja nicht nur bei diesem Ausschuss so. Wir haben das Problem, wie ich es immer nenne, eines sehr starken Parlamentarismus. Was bedeutet, dass Koalitionsverträge in Deutschland derzeit so geschlossen werden, dass die Koalition schließenden Parteien beschließen nicht gegeneinander stimmen und das im Regelfall auch auf den Ausschuss ausdehnen. Damit ist relativ schnell klar, dass was die Opposition macht, im Regelfall keine Mehrheit im Parlament findet. Ich hätte es lieber, dass da im Parlament oder im Ausschuss, tatsächlich Argument für Argument abgewogen wird und frei entschiedene Debatten angestoßen werden. Wir können nur Debatten anstoßen, wir können die Regierung treiben, und wir können darauf hoffen, dass an der einen oder anderen Stelle, auch wenn unser Antrag abgelehnt wird, zwei bis drei Monate später, dann mit einem veränderten Komma, einer veränderten Überschrift, ein ähnliches Anliegen sozusagen von den Regierungsfraktionen eingereicht wird, und dann auch eine Mehrheit findet. Was wir ja jetzt zum Beispiel machen ist, mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung von Grünen und Linken, deutlich zu sagen, was wir beim Thema Störerhaftung wollen. Das wird nicht durchkommen, aber es ist möglicherweise ein Druckinstrument, damit die Regierung ihren Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung wann auch immer vorlegen wird. Der wird nicht ausreichend sein, denn wir kennen ja die Position, es soll ja nur für öffentliche Einrichtung gelten, wie Flughäfen, Cafés, Bahnhöfe und nicht für jeden. Aber ich glaube, die Aufgabe von der Opposition ist derzeit Themen anzustoßen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, aber immer zu wissen, das ist ein Instrument zum Treiben der Regierung.

T.S.: Der gemeinsame Antrag der Opposition zur Abschaffung der Störerhaftung war ja eigentlich aus der letzten Legislaturperiode?

H.W.: Nein, in der letzten hatten wir [Die Linke, Anm.d.Red.] ihn alleine eingebracht.

T.S.: Dieser Antrag wurde letzte Woche gleich in sechs Bundestagsauschüssen beraten. Ich hatte mich im Anschluss mit dem CDU-Abgeordneten Tankred Schipanski getroffen, der über die Ausschusssitzung erzählte und sich sehr schockiert zeigte, dass das Bundeswirtschaftsministerium in den letzten Monaten eigentlich noch überhaupt nicht weitergekommen ist, was einen neuen Gesetzesentwurf angeht. Was unterscheidet denn den der Opposition, der neue gemeinsame Entwurf, von dem ersten Entwurf der Regierungskoalition?

H.W.: Also den der Regierungskoalition kennen wir ja noch nicht. Wir sagen, dass die Abschaffung der Störerhaftung generell gelten soll, also auch jemand Privates, der sein WLAN für beispielsweise den Nachbarn öffnet oder demjenigen, der unter ihm wohnt, um denjenigen ein Zugang zum Internet zu ermöglichen, soll von der Störerhaftung ausgenommen werden. Das, was nach meinem Kenntnisstand die Regierung plant, ist zu sagen, so weit gehen wir nicht, sondern wir sagen, es soll möglich sein, auf Flughäfen, in Cafés, in Geschäftsräumen, auf Bahnhöfen, die sogenannte Störerhaftung abzuschaffen. Störerhaftung meint am Ende, dass derjenige, der sein WLAN anderen zu Verfügung stellt, nicht im Rahmen von Unterlassungserklärung etc, in Anspruch genommen werden kann. Es geht nicht um das Strafrecht, das wird immer verwechselt, sondern es geht um das Zivilrecht.

T.S.: Vielen Dank für das Interview.


Weitere Interviews mit Mitgliedern des Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“:


Teaser & Image by Foto-AG Gymnasium Melle (CC BY-SA 4.0)


ist Coworking Manager des St. Oberholz und als Editor-at-Large für Netzpiloten.de tätig. Von 2013 bis 2016 leitete er Netzpiloten.de und unternahm verschiedene Blogger-Reisen. Zusammen mit Ansgar Oberholz hat er den Think Tank "Institut für Neue Arbeit" gegründet und berät Unternehmen zu Fragen der Transformation von Arbeit. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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