In unseren Lesetipps geht es heute um Verifizierung im Journalismus, eine Abmahnung auf Facebook, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, die Vorratsdatenspeicherung und Vine. Ergänzungen erwünscht.
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JOURNALISMUS FAZ: Als die Bilder lügen lernten: In ihrer Kolumne auf FAZ.net schreibt Constanze Kurz vom Chaos Computer Club über die Lehren aus dem Fall „Varoufake“, der zum einen die skandalisierenden Strategien der Medien offenbarte, aber auch, wie leicht Bilder manipuliert werden können. Die Medien stehen vor der Herausforderung der nahezu zweifelsfreien Verifizierung von Inhalten, wenn sie nicht weiter an Glaubwürdigkeit einbußen wollen.
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ABMAHNUNG t3n: Facebook-Nutzerin soll 1.000 Euro für geteiltes Foto zahlen: Die bisherigen Meinungen von Juristen zum Thema Teilen von Werken in sozialen Netzwerken waren eigentlich immer klar: das geht mit dem Urheberrecht nicht, trotzdem ist es, vor allem durch den globalen Charakter der sozialen Netzwerke, der Alltag. Bisher ging das auch gut, mit wenigen Ausnahmen auf Twitter. Daniel Hüfner stellt auf t3n einen bisher neuen Fall vor, auch wenn genau so etwas schon lange erwartet wurde, in dem die Inhaberin einer Fahrschule abgemahnt wurde, weil sie einen Bericht der BILD-„Zeitung“ geteilt hatte, ohne den Urheber des eingebetteten Vorschaubilds zu nennen.
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LEISTUNGSSCHUTZRECHT Horizont: Deutsches Patent- und Markenamt verhandelt über Klage gegen Google: Heute kommt es in München zu einer nichtöffentlichen Verhandlung bei der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, in der es um die Vergütung von Online-Presseausschnitten in Deutschland geht, sprich das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die Verhandlung beruht auf einer Klage der Verwertungsgesellschaft VG Media, die auf der Basis des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage Geld von Google für die Darstellung Textauszügen verlangt.
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VORRATSDATENSPEICHERUNG Zeit Online: Ein fast unmögliches Gesetz: Heiko Maas möchte man in diesen Tagen nicht sein. Er, der sich in den letzten 18 Monaten seit der Bundestagswahl zum Bürgerrechtsgewissen der SPD entwickelte, muss nach der populistischen Hauruck-Aktion seines Parteichefs Sigmar Gabriel nun ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) schreiben, dass ihm sicher nicht behagt und das doch den Balanceakt schaffen muss, nicht gleich vom Bundesverfassungsgericht nach den zu erwartenden Klagen auseinander genommen zu werden. Nahezu unmöglich, sind doch zum Glück di durch die Verfassung gesetzenden Vorgaben nahezu nicht mit einer VDS in Einklang zu bringen, wie Maas bisher auch seine Ablehnung begründete.
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VINE Süddeutsche.de: Die Vine-Stars wollen jetzt mehr als sechs Sekunden: In dem zu Twitter gehörenden sozialen Netzwerk Vine ist Logan Paul eine Art Berühmtheit, mehr als sieben Millionen Menschen folgen seinen sechsekündigen Videoclips. Hakan Tanriverdi stellt den Künstler vor, der wie einige andere mit seinen Videos auch Geld vwrdient – fünf- bis sechsstellig pro Kampagne. Doch Vine allein reicht den Künstlern nicht mehr aus. Sie suchen Wege, ihren Erfolg außerhalb der Plattform zu stabilisieren. Paul versucht es mit einer Spiele-App.
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