Vorratsdatenspeicherung: Ein gefährlicher Kompromiss

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas haben sich in Sachen Vorratsdatenspeicherung geeinigt – kein Grund zur Freude.

Demozug-Fronttransparent by Annika Kremer

Die beiden Minister, die seit Monaten in Verhandlungen über dieses Thema standen, gaben am gestrigen Mittwoch einen Kompromiss bekannt. Dieser sieht vor, Verbindungsdaten künftig zehn Wochen lang zu speichern (mit Ausnahme von Standortdaten, die vier Wochen lang archiviert werden sollen). Auch sonst gibt man sich Mühe, demonstrativ den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu folgen. Diese Einschränkungen sind besser als nichts. Harmlos machen sie die (in bester Unions-Tradition euphemistisch auch als “Höchstspeicherfrist” bezeichnete) Datensammlung aber leider keineswegs.

Der neue Entwurf

Heiko Maas stellte seine und de Maizières Pläne gestern vor. In seiner Presseerklärung sagte er, man wolle mit diesen Plänen “die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der Digitalen Welt […] bewahren” und betonte, diese hielten sich selbstverständlich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.

Tatsächlich sehen die neuen Leitlinien mehr Sicherheitsmaßnahmen vor, als es bei der letzten Umsetzung (2008 bis 2010) der Fall war. Nicht nur ist die Speicherfrist mit zehn beziehungsweise vier Wochen deutlich kürzer als die damaligen sechs Monate. Der Zugriff auf die Vorratsdaten wird außerdem auf “schwerste Straftaten” – definiert als “insbesondere terroristische Straftaten und Straftaten
gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, insbesondere Leib, Leben, Freiheit und sexuelle
Selbstbestimmung” – beschränkt und unterliegt einem Richtervorbehalt. Der Straftatenkatalog umfasst allerdings beispielsweise auch besonders schweren Landfriedensbruch, die Gründung einer kriminellen Vereinigung sowie schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Das Erstellen von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen ist in den neuen Leitlinien ausdrücklich verboten. Zudem gibt es eine umfassende Informationspflicht – Personen, auf deren Verbindungsdaten zugegriffen wird, müssen darüber vorher oder in Einzelfällen zumindest hinterher informiert werden.

Berufsgeheimnisträger sind – wie schon vor einer Weile von SPD-Chef Sigmar Gabriel gefordert – von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen. Dies soll in Form von Verwendungs und Verwertungsverboten für die über diese Personen gespeicherten Daten umgesetzt werden. Die Probleme dieser Praxis wurden bereits in einem früheren Kommentar ausführlich diskutiert.

Um unbefugte Zugriffe auf die Vorratsdaten zu vermeiden, sollen die zur Speicherung verpflichteten Telcos außerdem “besonders hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit” erfüllen müssen. Wie diese konkret aussehen, weiß allerdings bislang niemand.

Einschränkungen sind auszuhebeln

All diese Einschränkungen sind, wie gesagt, besser als die Blauäugigkeit, mit der beim letzten Mal von höchster Seite an die anlasslose Massenüberwachung heran gegangen wurde. Grund zur Entwarnung sind sie aber nicht. Keine dieser Maßnahmen kann einen Missbrauch der Vorratsdaten wirklich wirksam verhindern, und einige der negativen Aspekte der Datensammlung werden dadurch gar nicht berührt. In der angesprochenen Balance von Freiheit und Sicherheit musste die Freiheit gestern einen herben Schlag einstecken.

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Ein Richtervorbehalt ist in der Praxis nicht so effektiv, wie viele Befürworter denken. Dafür braucht es noch nicht einmal einen Richter, der ein ausgesprochener Anhänger von Law and Order ist und diese Anfragen daher aus Überzeugung unterschreibt. Mitunter segnen vollkommen überarbeitete Richter schlichtweg alles ab, was ihnen vorgelegt wird, da ihnen die Zeit und Energie für eine gründliche Prüfung fehlt. Dass dies bei Hausdurchsuchungen und ähnlichen Maßnahmen geschieht, ist bekannt – wieso sollte es bei den Vorratsdaten anders sein? Ebenso wäre es nicht das erste Mal, dass, ist eine Maßnahme erst einmal etabliert, der Straftatenkatalog schrittweise ausgeweitet oder durch Ausnahmen ergänzt wird. Die Probleme und Schwächen der Ausnahme für Berufsgeheimnisträger wurden anderenorts bereits diskutiert. Und bekanntermaßen schützt auch die beste Absicherung Daten nicht zu 100 Prozent – ein Angriff durch Spione oder Hacker wird dadurch zwar unwahrscheinlicher, aber niemals ausgeschlossen. Jeder, der in den letzten Jahren das Thema IT-Sicherheit ein wenig verfolgt hat, weiß, dass durch Programmier- oder Bedienungsfehler immer wieder Lücken entstehen und auch ausgenutzt werden. Das liegt in der Natur der Sache – und geht schon vom bestmöglichen Fall aus, nämlich dem, dass nicht sowieso eine ähnliche IT-Kompetenz an den Tag gelegt wird wie etwa vom Staatstrojaner bekannt.

Daneben hat die Vorratsdatenspeicherung auch negative Auswirkungen, die von den nun vorgeschlagenen Einschränkungen gar nicht berührt werden.

Zweifelhafte Effektivität

Nach wie vor konnte – allen Beteuerungen der Befürworter zum Trotz – nicht bewiesen werden, dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt ein effektives Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung ist. Mehrere Studien konnten keine Erhöhung der Aufklärungsquote durch die Vorratsdatenspeicherung feststellen. Sollte nicht erst bewiesen werden, dass diese Maßnahme überhaupt wirksam ist, bevor Einschränkungen von Grundrechten (und massive finanzielle Investitionen) in Kauf genommen werden? Anderenfalls kann von Verhältnismäßigkeit keine Rede sein.

Die “Chilling Effects”

Ein weiterer Aspekt der Massenüberwachung, der auch durch strenge Zugriffskontrollen und sichere Datenspeicherung noch nicht einmal ansatzweise berührt wird, ist der psychologische Effekt dieser Überwachung. Eine Massenüberwachung, das belegen mittlerweile zahlreiche Untersuchungen, hat massive psychologische und soziale Folgen. Menschen verändern ihr Verhalten, werden ängstlich und konformistisch. Sie vermeiden freie Meinungsäußerung, abweichendes Verhalten und alles, das womöglich einen Verdacht erregen können. Es liegt auf der Hand, dass dies zu Lasten kontroverser Diskurse, kritischer Auseinandersetzung mit Sachverhalten und kreativer Ideen geht.

Ist das die Gesellschaft, in der wir leben wollen? Anderenfalls sollten wir versuchen, auch diesen neuen Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung zu stoppen und die Verantwortlichen in die Schranken zu weisen.


Teaser & Image by Annika Kremer


schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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