Vorratsdatenspeicherung: Gefährliche Eile

In rekordverdächtigem Tempo wurde letzte Woche ein Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Alles deutet darauf hin, dass das Gesetz – wie im Vorfeld angekündigt – noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Die an den Tag gelegte Eile aber ist riskant und destruktiv. Nicht nur werden so womöglich vermeidbare Fehler in das Gesetz eingebaut, die es noch gefährlicher machen. Schlimmer ist, dass eine öffentliche Diskussion im Keim erstickt wird – ein gefährliches Ausmaß an Unfreiheit und mangelnder Demokratie.

Referentenentwurf geleakt

Rund einen Monat nach der Einigung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist bereits der nächste Schritt getan. Am vergangenen Freitag veröffentlichte das Blog „netzpolitik.org“ einen auf den 15. Mai datierten Referentenentwurf eines Gesetzes zur „Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“. Schon die euphemistische Wortwahl ist interessant – der aus der Vergangenheit negativ besetzte Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ wird tunlichst vermieden. Noch interessanter sind aber der Inhalt des Gesetzesentwurfs und auch dessen Timing.

Gefährliche Schwächen und Lücken

Inhaltlich gibt der neue Gesetzesentwurf durchaus zur Kritik – über grundsätzliche Kritik an einer anlasslosen Massenüberwachung hinaus – Anlass. So wurde im Vorfeld versprochen, wie vom Bundesverfassungsgericht 2010 in seinem Urteil gefordert die Abfrage der Vorratsdaten auf schwere Straftaten zu beschränken. Nun aber gibt es Hinweise darauf, dass auch die schwammige Klausel von „mittels Telekommunikation begangenen Straftaten“ – die in vielen Fällen nicht schwerwiegend sind – wieder Eingang in das Gesetz findet.

Daneben gibt es weitere problematische Klauseln, die unter anderem für Whistleblower und Betreiber freier WLAN-Hotspots zum massiven Problem werden könnten. Die Kollegen der Zeit haben eine ausführliche Liste dieser bedenklichen Punkte im Gesetzesentwurf zusammengestellt.

Der geplante Schutz für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Juristen und Journalisten ist in der vorgeschlagenen Form kaum wirksam, da er beispielsweise bei Verwendung anonymer Mobiltelefone nicht greift. Noch dazu wird bei diesen Berufsgruppen zwar eine Verwendung der Vorratsdaten untersagt, erhoben werden diese aber trotzdem. Somit sind sie dem Risiko einer missbräuchlichen Verwendung ebenso unterworfen wie einer möglichen späteren Änderung der Bedingungen.

Gefährliche Eile

Unklar ist, ob die angesprochenen Schwächen und Probleme versehentlich oder in böser Absicht in den Gesetzesentwurf gelangt sind. In beiden Fällen aber zeigen sie, wie gefährlich es ist, ein derart wichtiges Gesetz im rekordverdächtigen Tempo durchpeitschen zu wollen. Netzpolitik berichtet, dass vieles dafür spricht, dass das Gesetz – wie im Vorfeld angekündigt – noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll. So ein Tempo lässt sich nicht ohne Kollateralschäden realisieren. Die bereits genannten Schwächen sind einer dieser gefährlichen Nebeneffekte eines Gesetzes, für dessen Ausarbeitung sich die Verantwortlichen nicht die nötige Zeit nehmen. Nicht umsonst warnt unter anderem auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco vor massiver Rechtsunsicherheit durch das Gesetz. Es sei „unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung ein so folgenschweres Gesetz derart hastig erarbeitet und jetzt im Eiltempo durchsetzen will“, so eco-Vorstand Politik & Recht Oliver Süne. Die Gesetzgeber seien sich anscheinend „im Detail nicht über die rechtlichen und technischen Herausforderungen einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung bewusst“.

Öffentliche Diskussion wird unterdrückt

Doch nicht nur aufgrund der unvermeidlichen Ungenauigkeiten und Fehler ist es zutiefst Besorgnis erregend, dass die Vorratsdatenspeicherung derart übereilt verabschiedet werden soll. Noch schlimmer ist, dass durch diese Eile eine öffentliche Diskussion kaum stattfinden kann. Dabei ist das Gesetz von enormer Bedeutung. Bei der Frage nach staatlicher Überwachung geht es um Menschenrechte, um elementare Rechte und Freiheiten jedes Individuums. Bei einer derart bedeutsamen Frage wie der nach der richtigen Balance zwischen Freiheit und Sicherheit (die sich noch dazu keineswegs immer gegenseitig ausschließen oder negativ beeinflussen sollten diejenigen, die es betrifft – also im Falle der Vorratsdatenspeicherung alle in Deutschland lebenden Menschen – zumindest ein Mitspracherecht haben. Eine Frage, bei der es um derart grundlegende Werte geht, darf nicht von Wenigen über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werden.

Dabei muss die Vorratsdatenspeicherung keineswegs nur isoliert betrachtet werden, sondern muss (im Sinne der „Überwachungsgesamtrechnung“) im Kontext der gesellschaftlichen Gesamtsituation verstanden und bewertet werden. Schon ohne die Vorratsdatenspeicherung werden wir massiv von NSA, GCHQ, BND und weiteren Parteien überwacht. Wie viel Überwachung aber kann eine freiheitliche, demokratische Gesellschaft tragen, bevor sie eben das nicht mehr ist? Diese Frage müsste dringend laut gestellt werden. Das aber ist schwierig, wenn die Politik so wie jetzt versucht, entsprechende Gesetze ohne große Diskussion und im Eiltempo zu verabschieden.

Diskussion, Protest und politischer Druck

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: das Beste für die Freiheit in Deutschland wäre zweifellos ein kompletter Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Aber wenn diese schon trotz aller Kritik wieder eingeführt werden soll, sollten unsere Politiker wenigstens den Verstand und das Verantwortungsbewusstsein besitzen, das zugrunde liegende Gesetz vernünftig auszuarbeiten und dabei auch Kritik von Experten und besorgten Bürgern zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen versuchen sie sich nun an diesem halbgaren und undemokratischen Blitzgesetz.

Das lässt den Verdacht aufkommen, dass es – wieder einmal – mehr um Macht und um Kontrolle geht als um ein tragfähiges Sicherheitsgesetz. Dieser Verdacht sollte alle Gegnerinnen und Gegner der Vorratsdatenspeicherung massiv in ihrer Meinung bestärken – und Anlass sein, die öffentliche Debatte, der die Mächtigen anscheinend nur zu gern aus dem Weg gehen wollen, lautstark einzufordern. Wieder einmal ist es Zeit, sich öffentlich zu Wort zu melden und die Diskussion mit zu gestalten, ob die Angehörigen der großen Koalition das wollen oder nicht. Es ist Zeit für Proteste und massiven öffentlichen Druck.

Wenn diese Maßnahmen scheitern sollten, gibt es wenigstens noch einen Lichtblick: ein derart unsorgfältig ausgearbeitetes Gesetz hat bessere Chancen, erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden.


Image (adapted) „Crackers“ by elhombredenegro (CC BY 2.0)  


schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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