Überwachung: Die schleichende Eskalation von Grundrechtseingriffen

Aktuelle Diskussionen bestätigen: Überwachungsmaßnahmen werden vor Einführung nur selten gründlich evaluiert – und hinterher schon gar nicht. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat erklärt, den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung könne er noch nicht beweisen, da diese ja noch nicht eingeführt sei. Die Forschung spricht eher gegen einen signifikanten Nutzen dieser Maßnahme. Eingeführt werden soll sie trotzdem – und auch eine spätere Evaluation ist nicht vorgesehen. Das ist leider symptomatisch für das Vorgehen unserer Regierungen in den letzten Jahren: Staatliche Befugnisse werden immer wieder ausgeweitet, aber nur selten kritisch geprüft oder gar zurück genommen. Die Verhältnismäßigkeit bleibt dabei auf der Strecke.

„Die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung kann ich nicht beweisen“

Am Mittwoch wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Kabinett (mit einigen kleineren Änderungen gegenüber dem bereits bekannten Referentenentwurf) durchgewunken. Anlässlich dieser Entscheidung gab es auch eine Pressekonferenz zur Vorratsdatenspeicherung, bei der Bundesjustizminister Heiko Maas Rede und Antwort stand.

Auf die Frage, ob Maas denn beweisen könne, dass die Vorratsdatenspeicherung – die ja einen massiven Grundrechtseingriff darstellt – überhaupt notwendig für die nationale Sicherheit und die Kriminalitätsbekämpfung ist, sagte der Bundesjustizminister wörtlich: „Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen. Weil das Gesetz gibt es ja noch gar nicht.

Das hört sich an, als sollte das Gesetz erst einmal „auf gut Glück“ eingeführt werden in der Hoffnung, dass es hilft. Zur Untermauerung seines Standpunktes lieferte Maas nur einige vage Andeutungen über Kriminalfälle in der Vergangenheit, bei denen aufgrund des Fehlens von Verbindungsdaten die Täter nicht hätten ermittelt werden können. Überzeugend ist das nicht. Wissenschaftliche Untersuchungen – allen voran die bekannte Studie des Max-Planck-Instituts – konnten bislang übereinstimmend keine signifikante Erhöhung der Aufklärungsquote schwerer Verbrechen durch die Vorratsdatenspeicherung feststellen. Vor diesem Hintergrund sind Maas‘ Äußerungen eine Besorgnis erregend schwache Basis, um die Privatsphäre von Millionen Menschen derart massiv einzuschränken und auch andere Grundrechte, wie die Meinungs- und Pressefreiheit, zu gefährden. (Lesetipp der Redaktion: „Vorratsdatenspeicherung: Massive Bedrohung der Pressefreiheit„)

Das allerdings ficht die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung nicht an. Sie wollen – entweder im guten Glauben an einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn, aus einem Machtstreben hinaus oder irgend etwas dazwischen – die umstrittene Sicherheitsmaßnahme unbedingt einführen. Auch, wenn sich deren tatsächliche Notwendigkeit vielleicht erst später oder gar nicht beweisen lässt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist dabei keine Ausnahme, sondern symptomatisch für die Verhaltensweisen, die hierzulande vor allem seit dem 11. September 2001 bei der Sicherheitspolitik an den Tag gelegt werden. Maßnahmen werden häufig überhastet, mit zu wenig öffentlicher Diskussion und fragwürdiger Beweislage eingeführt – da ist der aktuelle Versuch, die Vorratsdatenspeicherung noch vor der Sommerpause zu verabschieden, zwar ein Extrem-, aber kein Einzelfall.

Schrittweise Erweiterung von Überwachungs-Befugnissen

Ist eine Maßnahme dann erst einmal eingeführt, wird sie kaum noch kritisch hinterfragt. Auch bei der Vorratsdatenspeicherung ist nach aktuellem Stand keine Evaluation der Notwendigkeit, der Verhältnismäßigkeit oder des Ausmaßes der durch die Maßnahme verursachten Grundrechtseingriffe geplant. So ist es meistens: ist eine Überwachungsmaßnahme erst einmal eingeführt, läuft sie ganz selbstverständlich weiter. Allenfalls massiver politischer Druck von Aktivisten oder Oppositionsparteien kann mitunter eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Rücknahme dieser Gesetze erzwingen.

Häufig werden Maßnahmen nicht nur ohne kritische Überprüfung weitergeführt, sondern sogar noch schrittweise ausgeweitet. Beispielsweise werden Zugriffe auf gesammelte Daten erleichtert, Einschränkungen aufgehoben, neue Zugriffsberechtigte hinzugefügt oder der Straftatenkatalog erweitert. Kritiker fürchten, dass dies auch bei der Vorratsdatenspeicherung passieren könnte. Diese könnte beispielsweise auf zusätzliche (womöglich weniger schwere) Straftaten erweitert werden. Auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, der ja nur im Verwertungsverbot der gespeicherten Vorratsdaten besteht, könnte leicht nachträglich aufgehoben oder zumindest geschwächt werden.

So wachsen viele Maßnahmen mit der Zeit deutlich über das Ausmaß hinaus, das bei ihrer Einführung geplant war – und das häufig, ohne dass die Öffentlichkeit davon viel mitbekommt.

Politik mit der Angst

Beide beschriebenen Mechanismen werden dadurch gefördert, dass viele Überwachungs-Befürworter immer wieder Politik mit der Angst der Menschen machen. Um die Menschen zur unkritischen Annahme problematischer Gesetze zu bringen, wird ganz bewusst Furcht vor Terrorismus, organisiertem Verbrechen und allen möglichen Computer-Bedrohungen geschürt. Passiert dann tatsächlich einmal etwas – oder wird nur knapp (womöglich ganz ohne die problematischen Maßnahmen) verhindert – wird diese Gelegenheit sofort zur Einführung oder Ausweitung staatlicher Kontrollmaßnahmen genutzt. Es ist natürlich kein Zufall, dass die Vorratsdatenspeicherung hierzulande seit den Terroranschlägen von Paris (die die seit Jahren existierende französische Variante dieser Sicherheitsmaßnahme nicht verhindern konnte) wieder verstärkt im Gespräch und nun kurz vor der Verabschiedung ist.

Wehret den Anfängen!

Betrachtet man diese Phänomene, wird deutlich, wieso auch ein auf den ersten Blick weniger bedrohlich erscheinendes Überwachungsgesetz unbedingt kritisch hinterfragt werden sollte. Womöglich ist es gar nicht notwendig, und/oder nur der Anfang eines auf stetige Erweiterung der Kontrolle ausgelegten Prozesses. Die Konsequenz kann nur sein, in diesem Punkt wenig Toleranz zu beweisen und den Überwachern kategorisch die Rote Karte zu zeigen.

Anderenfalls riskieren wir einen schleichenden Prozess, in dem Grundrechte immer weiter eingeschränkt werden. Die bekannte – wenn auch naturwissenschaftlich zugegebenermaßen fragwürdige – Analogie vom Frosch im heißen Wasser drängt sich auf. Wichtig ist, keine Einschränkung von Grundrechten isoliert zu betrachten. Es kommt vielmehr auf die Überwachungsgesamtrechnung an – also darauf, wie viel Freiheit uns insgesamt tatsächlich noch bleibt. Und das ist schon vor der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung Besorgnis erregend wenig. Kommt auch die Vorratsdatenspeicherung wieder, wird es noch weniger sein. Es sei denn, wir schaffen es noch, diese gefährliche Fehlentscheidung unserer Regierung zu verhindern.


Image by SPD Saar

schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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