Deutschland braucht weiterhin ein starkes Datenschutz-Gesetz

Das deutsche Datenschutz-Gesetz muss aufgrund von EU-Vorschriften neu formuliert werden. Der aktuelle Entwurf lässt jedoch massiv zu wünschen übrig. Unter anderem versäumt er es, die Ermittlungsbehörden und insbesondere die Geheimdienste beim Umgang mit sensiblen Daten angemessen zu reglementieren. Datenschutz-Verstöße durch die Geheimdienste könnten so zukünftig folgenlos bleiben. Dabei haben die letzten Jahre gezeigt, dass diese Behörden eine strenge demokratische Kontrolle brauchen. Auch sonst ist ein tragfähiges Datenschutz-Gesetz von Nöten – nicht zuletzt auch als Wettbewerbs-Vorteil.

Neuregelung des Datenschutz-Gesetzes geplant

Aufgrund neuer Datenschutz-Regelungen auf EU-Ebene müssen alle Mitgliedsstaaten ihre entsprechende Gesetzgebung bis zum Mai 2018 modifizieren und an die neuen, von Europa vorgegebenen Normen anpassen. So soll das Datenschutz-Recht in Europa harmonisiert werden. Allerdings gibt es nach wie vor einigen Spielraum für nationale Sonderregelungen.

Angesichts dieser Situation wird auch in Deutschland gerade fleißig an einem neuen Datenschutz-Gesetz gearbeitet. Das Bundesinnenministerium hat bereits einen entsprechenden Referenten-Entwurf erstellt. Dieser wurde vom Blog Netzpolitik veröffentlicht und analysiert. Auch die Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums und der Bundesdatenschutzbeauftragten zum Entwurf wurden von den Bloggern ins Internet gestellt.

Kein wirksamer Schutz

Der von Netzpolitik veröffentlichte Entwurf allerdings ist von einem Gesetz, das den Datenschutz in Deutschland aufrecht erhält und gegen die versuchten Einschränkungen der Hardliner verteidigt, weit entfernt. Nicht umsonst äußert sich auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in ihrer Stellungnahme besorgt über den Entwurf.

So sieht der Entwurf vor, sämtlichen Behörden die Verarbeitung personenbezogener Daten für eine Vielzahl von Verwendungszwecken zu erlauben. Sämtliche Verwendungen, die der „Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe“ dienen, sollen grundsätzlich erlaubt sein. Zu diesen Aufgaben zählen beispielsweise die Durchsetzung von Berufsstandsregeln bei reglementierten Berufen (von denen es in der EU 149 gibt), die „Gewährleistung der Netz-, Daten-, und Informationssicherheit“ sowie der Schutz des Hausrechts. Eingeschränkt werden diese sehr allgemeinen Zielsetzungen im Entwurf kaum. „Die Vorschrift ist […] insgesamt problematisch, zu undifferenziert und sie wahrt nicht das Prinzip der Verhältnismäßigkeit,“ kommentiert dementsprechend die Bundesdatenschutzbeauftragte.

Geheimdienste außer Kontrolle

Noch problematischer ist, dass die Geheimdienste mit dem neuen Datenschutz-Gesetz der Kontrolle der Bundesdatenschutzbeauftragten noch stärker entzogen werden sollen. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie die Geheimdienste ihre Kompetenzen überschreiten, massive Rechtsverstöße begehen und für dieses Fehlverhalten keinerlei Verantwortung übernehmen. Spätestens im Zuge der NSA-Affäre wurde der Beweis angetreten, wie oft die deutschen Geheimdienste sogar gegen das Wohl der eigenen Bevölkerung agieren – von der Missachtung internationaler Standards ganz abgesehen. Hier wäre eine strengere Kontrolle dringend von Nöten. Nach dem erwiesenen Fehlverhalten der letzten Jahre gehören die Geheimdienste an die kurze Leine, benötigen dringend mehr demokratische Kontrolle.

Das Gegenteil ist jedoch im Entwurf vorgesehen. In ihm wird vorgeschlagen, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte (beziehungsweise ihre Nachfolger) keinerlei Bußgelder oder Sanktionen mehr gegen die Nachrichtendienste verhängen können, wenn diese gegen Datenschutz-Richtlinien verstoßen. Zudem soll den Geheimdiensten die Analyse öffentlich zugänglicher Daten – aus denen sich durch jahrelange Speicherung, Zusammenführung und Auswertung oftmals detaillierte Bewegungsprofile und Analysen des sozialen Netzes erstellen lassen – beinahe uneingeschränkt möglich sein.

Eine Vielzahl von Mängeln und Problemen

Auch die Möglichkeiten der Bundesdatenschutzbeauftragten, sich mit Kritik und festgestelltem Fehlverhalten ans Parlament zu wenden, wird durch den neuen Entwurf massiv eingeschränkt.

Zu diesen Problemen mit dem neuen Entwurf kommen weitere, auf die einzeln detailliert einzugehen den Rahmen dieses Textes sprengen würde. In der Summe machen sie den neuen Referenten-Entwurf zu einem mangelhaften und zutiefst problematischen Schriftstück. Es wäre besser im Giftschrank aufgehoben als im Parlament als Grundlage einer ernsthaften Diskussion.

Datenschutz: Wichtig für die digitale Zukunft

Der Entwurf muss dringend nachgebessert werden, denn Deutschland braucht auch in Zukunft ein starkes Datenschutz-Gesetz. Vor allem natürlich, um in der digitalen Informationsgesellschaft individuelle Rechte zu schützen, aber auch ein demokratisches, kreatives Miteinander zu ermöglichen. Datenschutz ist ein Menschenrecht und seine Umsetzung ist durch die neuen Technologien, ebenso wie die derzeit aktuelle Rhetorik einer Sicherheit um jeden Preis, schwieriger geworden. Somit ist der Staat in der Pflicht, die Privatsphäre der Bürger durch tragfähige Gesetze (und wirksame Maßnahmen zu deren Durchsetzung) zu schützen. Anderenfalls drohen nicht nur eine Vielzahl falscher Verdächtigungen durch eine Flut an nur scheinbar eindeutigen Daten sowie der Missbrauch der gesammelten Daten durch Kriminelle ebenso wie durch skrupellose Insider, sondern auch Angst, Konformismus und Selbstzensur. Unsere freie, demokratische Gesellschaft ist bedroht.

Neben seiner gesellschaftlichen Bedeutung ist Datenschutz aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Snowden-Leaks haben viele Menschen für die Probleme einer ausufernden Überwachung sensibilisiert. Dementsprechend begegnen diese Menschen denjenigen, die die extreme Überwachung mit tragen, mit Misstrauen. So führte die NSA-Affäre in der Folge neben großer Gewinneinbrüche auch – zumindest für viele US-amerikanische Technologie-Unternehmen – zu einem massiven Vertrauensverlust.

In dieser Situation wäre ein starkes, Rechtssicherheit versprechendes Datenschutz-Gesetz ein gutes Argument für den Kauf deutscher Technologien und IT-Dienstleistungen. Kunden könnten sicher sein, dass ihre sensiblen Daten bei deutschen Anbietern in guten Händen sind. So könnte Deutschland, das in Sachen IT in vieler Hinsicht hinterher hinkt, wieder zu einem starken Standort in der modernen Wirtschaft werden.

Aus all diesen Gründen muss der aktuelle, in keiner Hinsicht zufrieden stellende Entwurf dringend auf den Müllhaufen dummer politischer Ideen geworfen und eine neue Version, die den Namen Datenschutz-Gesetz auch verdient, erarbeitet werden. Deutschland braucht ein starkes Datenschutz-Gesetz – im Namen unserer Freiheit, aber auch, damit sich um Datenschutz bemühte Unternehmen als ernsthafte Alternative zu unfreien US-Firmen anbieten können. Unsere digitale Zukunft wird es unseren Politikern danken, wenn sie diese Chance (ausnahmsweise) nicht wieder verspielen.


Image „Hammer“ by succo (CC0 Public Domain)


schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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1 comment

  1. Danke sehr für den hervorragenden Artikel. Es ist erschreckend wie stark das Netz durch Geheimdienste korrumpiert wird. Leider greifen auch immer intensiver große Konzerne unsere Privatsphäre in ihrem irrsinnigen Run auf Big Data an. Noch erschreckender ist es wie gleichgültig es vielen ist oder wie viele Bürger in eine trügerische Sicherheit fliehend alles mit sich machen lassen. Anstelle die Geheimdienste stärker zu kontrollieren, will die Politik, dass sich ihre Bürger der Kontrolle durch die Geheimdienste ohnmächtig ausliefern. Unsere Gesellschaft läuft in die völlig falsche Richtung, gesteuert von überängstlichen Kontrollfreaks. Ein wenig mehr Mut, uns zu mehr Freiheit und Schutz unserer Privatsphäre zu bekennen täte uns wirklich gut.

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