Wie Telekom mit der StreamOn-Funktion die Netzneutralität gefährdet

Mobilfunkverträge mit inklusivem Datenvolumen sind hierzulande ja ein leidiges Thema. Während Anbieter in Nachbarstaaten wie Finnland mit Dutzenden Gigabytes um sich werfen, erhält der Otto Normalverbraucher in Deutschland nur ein mickriges Inklusiv-Volumen. Bei Verwendung von Streamingplattformen wie Spotify oder YouTube ist das schnell aufgebraucht. Abhilfe soll beim größten deutschen Mobilfunkanbieter Telekom die neue Option „StreamOn“ schaffen. Doch was gut gemeint ist, könnte den Streaming-Wettbewerb womöglich spürbar verzerren.

StreamOn: Streamingdienste vom Inklusivvolumen ausgenommen

Streaming ist der Trend der letzten Jahre. Songs und Videos müssen nicht mehr auf dem kostenbaren Speicher des mobilen Endgeräts gespeichert, sondern können unterwegs „on-the-fly“ von den Webservern abgerufen werden. Gerade das kostet allerdings eine Menge Bandbreite, die bei den meisten Verträgen rar ist. Der Netzanbieter Telekom hat diese Entwicklung erkannt und bietet ab 19. April eine neue Option mit dem Namen StreamOn an.

Dabei ist der Name Programm: Der Nutzer kann Musik hören und Videos schauen, ohne dass das im Tarif enthaltene Highspeed-Datenvolumen belastet wird. Die Telekom selbst gibt sich selbstbewusst und Unternehmenssprecher Niek Jan van Damme tönt: „Mit StreamOn werden wir den deutschen Mobilfunkmarkt revolutionieren. Das neue Angebot ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, unseren Mobilfunkkunden auch unterwegs eine uneingeschränkte Nutzung von Audio- und Videoinhalten im besten Mobilfunknetz zu bieten.

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Spotify ist zum Marktstart von StreamOn noch nicht enthalten. (Image by Jonas Haller)

Doch uneingeschränkt gilt nicht ganz: Für die Aufnahme in die Liste der ausgewählten Dienste müssen die Anbieter Telekom-Partner sein oder werden. Zum Start werden im Audiosegment lediglich Apple Music, Amazon Music Unlimited, JUKE, Napster sowie radioplayer.de unterstützt. Verhandlungen mit Spotify laufen nach Unternehmensangaben, eine Einigung wurde aber noch nicht erzielt. Soundcloud oder Google Play Music wurden gar nicht angefragt. Auch im Videobereich sind zwar die Big Player wie YouTube, Netflix, Amazon Prime Video, Sky Go oder das ZDF an Bord, allerdings fehlen Dienste wie Google Play Filme, Vimeo oder die ARD. Letzteres Angebot steht lediglich über den Telekom-eigenen Service EntertainTV live zur Verfügung.

Selektierung von Seiten der Telekom

Das Dilemma der kostenlos hinzubuchbaren Option ist die Willkürlichkeit des größten deutschen Netzbetreibers. Schlussendlich entscheidet er, welche Streaming-Dienste es wert sind, für StreamOn freigeschalten zu werden. Zwar verspricht Michael Hagspihl, Geschäftsführer Privatkunden Telekom Deutschland GmbH, dass keine Einschränkungen vorliegen und jeder Anbieter von legalen Audio- und Video-Inhalten Partner werden kann, allerdings müssen die Streaming-Unternehmen erst auf die Telekom zugehen. Und das ist die falsche Vorgehensweise. Der Mobilfunkanbieter bevorteilt einmal mehr die großen Content-Lieferanten und beschneidet etwaige Mitbewerber in ihrer Konkurrenzfähigkeit.

Fazit: Entweder alle oder keine

Auf dem ersten Blick ist StreamOn eine echte Revolution für den Mobilfunkmarkt. Gerade große Datenmengen bleiben von der Anrechnung an das Datenvolumen verschont. Der zweite Blick offenbart allerdings vielmehr einen Rückschritt – vor allem in Sachen Netzneutralität. Kooperierende Streaming-Anbieter werden durch die Funktion in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bevorteilt. Der Mobilfunkbetreiber sollte nicht die Schlüsselrolle spielen, warum ein Kunde genau diesen Streaming-Dienst nutzt. An die Telekom gilt deswegen der Appell: entweder alle oder keine. Entweder, man spendiert den Kunden echte Flatrates oder bleibt weiterhin im alten System der engen Datenvolumina.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Androidpiloten.


Image by Telekom


arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Chemnitz und erforscht unter anderem 3D-Druckverfahren. Die technische Vorschädigung tut dem Interesse zum mobilen Zeitgeschehen und der Liebe zur Sprache jedoch keinen Abbruch – im Gegenteil. Durch die Techsite HTC Inside ist er zum Bloggen gekommen. Zwischendurch war er auch für das Android Magazin aktiv. Privat schreibt er auf jonas-haller.de über die Dinge, die das Leben bunter machen. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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1 comment

  1. Stimmt! Im übrigen kann und darf es nicht angehen, daß die Öffentlich-Rechtlichen hier ihr eigenes Süppchen kochen und offensichtlich bestens geschmiert nur die Marktriesen ins Programm nehmen. Dann bleibt Schleichwerbung zum Trendsetting vorprogrammiert.
    Beste Beispiele dazu liefert regelmäßig unsere Verteidigungsministerin.
    Miserable, wenn man die Besetzung im Rahmen von Jobs bedenkt.
    s.a. angesichts der Trump-Wahl „…als ich morgens um 5:00 Uhr auf mein iPAD schaute“

    Wie gut, daß es auch noch iPAL gibt,
    Ein guter weltweiter Radioempfang bleibt als „Volksempfänger“ einfach unverzichtbar, in Sachen der Verletzung von Urheberechten.

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