Lange Zeit galt für Drohnen in Deutschland ein Flickenteppich aus Regeln für Drohnen, für die jeweils die Flugbehörden des jeweiligen Bundeslandes zuständig waren. Sich in jedem Bundesland erst über die geltenden Bestimmungen kundig zu machen, konnte einen richtig frustrieren.
Seit 2021 gibt es zum Glück einheitliche Regeln. Diese gelten nicht nur einheitlich für Deutschland, sondern gleich im gesamten EU-Raum. Bei einer Flughöhe unter 100 Metern gilt für Flugdrohnen ab 250g Gewicht eine Kennzeichnungspflicht, ab 2kg ein Nachweis über besondere Kenntnisse und ab 5kg eine Erlaubnispflicht durch die Landesluftfahrtbehörde.
Insgesamt gibt es 3 Betriebskategorien und 7 Drohnenkategorien, welche die geltenden Regeln beeinflussen. Wir klären euch auf, was diese besagen und wie die rechtliche Lage bei selbstgebastelten oder vor der Klassifizierung erworbenen Drohnen ist.
Die 3 Betriebskategorien für Drohnen:
Für die unbemannte Luftfahrt gibt es drei Kategorien, die wir euch zunächst in Kürze vorstellen, bevor wir noch etwas genauer auf die jeweiligen Kategorien eingehen:
„Offen“: Diese Flugkategorie gilt für Drohnen mit einem Startgewicht von weniger als 25kg, die auf Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und weder gefährliche Güter transportieren, noch Gegenstände abwerfen. Diese Kategorie trifft auf eigentlich alle Hobbygeräte zu und beinhaltet die Drohnen-Klassifizierungen C0-C4.
„Spezielle“: Diese Kategorie setzt Regeln für Drohnen, welche nicht mehr in die offene Kategorie passen, aber auch noch nicht zulassungspflichtig sind. Dies können Drohnen sein, die beispielsweise das Maximalgewicht übersteigen oder außerhalb der Sichtweite fliegen.
„Zulassungspflichtig“: Hierbei handelt es sich um große Drohnen, die beispielsweise für den Transport gefährlicher Güter oder von Menschen gedacht sind.
Die offene Kategorie
Die offene Kategorie widmet sich vor allem an die kommerziell erhältlichen Flugdrohnen. Vor allem im Freizeitbereich ist es unüblich, dass unbemannte Fluggeräte ein Gewicht von maximal 25kg übersteigen oder überhaupt in der Lage sind, mit diesem Gewicht aufzusteigen.
Die Drohne muss in der offenen Kategorie auf Sicht mit einer maximalen Höhe von 120 Metern geflogen werden. Eine Ausnahme stellt die Follow-me-Funktion einiger Drohnen dar. Diese ermöglicht einer Drohne das automatische Verfolgen von Personen und Objekten mit einer maximalen Entfernung von 50 Metern zum Ziel.
Die offene Kategorie wird außerdem in 3 weitere Unterkategorien (A1-A3) unterteilt. Diese stellen Risikokategorien dar und regeln je nach Gewicht und Qualifizierung, wie nah ihr mit eurer Drohne an Menschen fliegen dürft.
A1 – nah am Mensch: Ihr dürft mit eurer Drohne in der Nähe von Menschen fliegen. Das überfliegen von Menschenansammlungen und unbeteiligter Personen ist nicht erlaubt. Sollte es unerwartet trotzdem dazu kommen, ist die Drohne schnell und sicher aus der Überflugsituation zu manövrieren. Die A1-Kategorie darf nur mit Drohnen bis 500g geflogen werden. Das entspricht den Drohnen-Klassen C0 und C1. Für C1-Drohnen ist zusätzlich der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dieser lässt sich als Online-Theorieprüfung abschließen.
A2 – Sichere Entfernung: Die Drohne fliegt mit mindestens 30 Metern Abstand zu Menschen. Im Langsam-Modus sind auch Abstände bis zu 5 Meter möglich. Dies gilt für Drohnen der Klassifizierung C2 mit einem Gewicht von weniger als 4kg. Zusätzlich müsst ihr für A2-Flüge den A2 Drohnenführerschein machen.
A3 – weit entfernt: Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine Personen aufhalte. Außerdem muss ein Abstand von mindestens 150m zu Industrie-, Gewerbe-, Wohn- und Erholungsgebieten eingehalten werden. Hierfür benötigt ihr wieder nur den kleinen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Dieses Video erklärt euch mehr zum „kleinen Drohnenführerschein“:
Die Spezielle Kategorie
Diese Kategorie ist eher eine Erweiterung der offenen Kategorie. Zur speziellen Kategorie kann der Flug mit Drohnen der Klassifizierungen C5 und C6 gehören, aber auch Szenarien wie das Fliegen außerhalb der Sichtweite. Für die Fernpiloten gilt dabei ein Mindestalter von 16 Jahren. Unter Aufsicht eines älteren Drohnenpiloten mit den erforderlichen Kompetenzen, darf die Altergrenze allerdings unterschritten werden.
Für die spezielle Kategorie benötigt ihr eine Genehmigung durch die zustände Luftbehörde. Als Drohnenpilot muss man eine Risikobewertung des Drohneneinsatzes vorlegen, welche Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Risikominimierung erklären. Dabei sind auch dauerhafte Betriebsgenehmigung möglich, wenn ihr wiederholt unter gleichen Rahmenbedingungen eure Drohne einsetzen möchtet.
Für häufige Anwendungsfälle gibt es allerdings auch Standard-Szenarien. Diese standardisierten Szenarien vereinfachen den Prozess, wobei ihr trotzdem eine theoretische und praktische Übung ablegen müsst. Bislang gibt es nur zwei Standard-Szenarien, die ab dem 2.12.2021 genutzt werden können. Das erste Szenario ist der Flug auf Sicht in einem bewohnten Gebiet, das zweite der Flug ohne direkte Sicht in einem dünnbesiedelten Gebiet. Beide Fälle dürften vor allem für die gewerbliche Nutzung interessant sein.
Die zulassungspflichtige Kategorie
Obwohl die zulassungspflichtige Kategorie die schärfsten Regeln für Drohnen hat, ist sie doch am klarsten umfasst. Hier geht es nämlich um den Drohnenbetrieb mit höherem Risiko. Die Vorgaben richten sich daher nah an der bemannten Luftfahrt, inklusive Pilotenlizenz und Aufsicht durch die zuständige Luftfahrtbehörde.
Dazu gehören unter anderem Drohnen mit mehr als 3 Meter Durchmesser und der Einsatz schwerer Drohnen in der Nähe oder mit Überflug von Menschen. Drohnen für den Transport gefährlicher Güter oder Personen gehören auch dazu.
Die 7 Drohnenklassen
Die Drohnen sind nach neuer Verordnung in 7 Klassen von C0 bis C6 unterteilt. C0 ist dabei die Flugklasse mit den wenigsten Regeln für Drohnen – C6 hat dafür die strengsten Anforderungen.
Wir zeigen euch hier allerdings nur die Klassen C0 bis C4. Die Drohnenklassen C5 und C6 orientieren sich weitestgehend an C3-Drohnen mit einigen speziellen Anpassungen, die sich vor allem an die Standard-Szenarien der speziellen Kategorie richten.
C0
Max. Abfluggewicht: 250g
Max. Flughöhe: 120m
Max. Geschwindigkeit:19m/s oder 68,4km/h
Max. Follow-me Entfernung: 50m
Direkte Fernidentifikation: nicht erforderlich
System zur Höhenbegrenzung: nicht nötig
Gesicherte Datenverbindung: nicht nötig
Lost-Link-Management: nicht nötig
C1
Max. Abfluggewicht: 900g
Max. Flughöhe: 120m
Max. Geschwindigkeit: 19m/s oder 68,4km/h
Max. Follow-me Entfernung: 50m
Direkte Fernidentifikation: erforderlich
System zur Höhenbegrenzung: erforderlich
Gesicherte Datenverbindung: nicht nötig
Lost-Link-Management: erforderlich
C2
Max. Abfluggewicht: 4kg
Max. Flughöhe: 120m
Max. Geschwindigkeit: –
Max. Follow-me Entfernung: –
Direkte Fernidentifikation: ja
System zur Höhenbegrenzung: erforderlich
Gesicherte Datenverbindung: erforderlich
Lost-Link-Management: erforderlich
C3
Max. Abfluggewicht: 25kg
Max. Flughöhe: 120m
Max. Geschwindigkeit: –
Max. Follow-me Entfernung: –
Direkte Fernidentifikation: erforderlich
System zur Höhenbegrenzung: erforderlich
Gesicherte Datenverbindung: erforderlich
Lost-Link-Management: erforderlich
C4 (ohne automatische Steuerung)
Max. Abfluggewicht: 25kg
Max. Flughöhe: 120m
Max. Geschwindigkeit: –
Max. Follow-me Entfernung: –
Direkte Fernidentifikation: nicht nötig
System zur Höhenbegrenzung: nicht nötig
Gesicherte Datenverbindung: nicht nötig
Lost-Link-Management: nicht nötig
Ab 250g Drohnengewicht regristrieren
Ab einem Startgewicht von 250g, oder wenn die Drohne über eine Kamera verfügt, gelten strengere Regeln für Drohnen. Sie müssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Dies kann online über die Seite des LBA erfolgen. Benötigt werden Dabei Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Daten zur Versicherung und der Scan eines gültigen Ausweisdokumentes.
Anschließend erhaltet ihr eine elektronische Registrierungsnummer(eID), die ihr an euren Drohnen anbringen müsst. Ihr könnt mehrere Drohnen mit der Registrierungsnummer ausstatten. Ab der Drohnen-Klasse C1 muss diese ID auch in das System zur Fernidentifizierung eingetragen werden. Dieses sendet die ID während des Betriebs und macht es möglich, ID und Betreiber per App zu identifizieren. Stellt es euch einfach wie ein Nummernschild beim Auto vor.
Wichtig: Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen!
Schäden, die durch Drohnen entstehend, liegen nicht im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung. Darum müsst ihr für den Betrieb eurer Drohne zusätzlich eine Drohnen-Haftpflichtversicherung beantragen. Dies ist in der EU vorgeschrieben. Keine Haftpflichtversicherung für euren Multicopter abzuschließen kann nicht nur teuer werden, sondern stellt zugleich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Dies gilt übrigens auch für Spielzeug-Drohnen unter 250g und ohne Kamera. Die Seite www.drohnen-versichern.de/ vergleicht beliebte Drohnenversicherer und ihre Tarife.
Eine gute Einsteigerdrohne ist die DJI Mini 2 mit unter 250g Gewicht (Provisionslink)
Image by Thongsuk via Adobe Stock
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