Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität stellen Treppenstufen eine große Herausforderung, wenn nicht sogar ein echtes Hindernis dar. Da es Treppen schon seit der Steinzeit gibt und Gehbehinderungen sowieso, steht die Menschheit buchstäblich seit Urzeiten vor diesem Problem. So wundert es auch nicht, dass die ersten Lösungen ebenfalls seit Jahrhunderten existieren, nämlich spätestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts.
So soll etwa der britische Monarch Henry VIII einen handbetriebenen Treppenlift besessen haben. Einen regelrechten Durchbruch erlebte der Treppenaufzug dann aber im Amerika der 1930er Jahre als die Nachfrage nach Treppenliften durch Betroffene von Kinderlähmung drastisch anstieg. Doch obwohl sich die Menschen seit fast 100 Jahren dieser modernen Technologie bedienen können, sind hierzulande noch immer die wenigsten Häuser und Wohnungen mit einem Treppenlift ausgestattet. Schätzungen liegen laut Stiftung Warentest zwischen 3.000 und 7.000 eingebauten Treppenliftanlagen pro Jahr.
Barrierefreies Wohnen nützt allen
Woran liegt das? Barrierefreies Wohnen ist nicht nur die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden, sondern es nützt allen Menschen mit und ohne Behinderung. Aber wenn die Barrierefreiheit nicht schon beim Hausbau mitbedacht wird, muss sie nachgerüstet werden und das hat meistens seinen Preis. Darüber hinaus können Scham, Sicherheitsbedenken, der bauliche Aufwand und schlechte Beratung bei Betroffenen dazu führen, dass sie eher auf die unterstützende Technologie verzichten, statt von ihren Vorteilen zu profitieren.
Doch wenn man einige Punkte beachtet, kann auch das Nachrüsten eines Treppenlifts zur erfreulich barrierefreien Angelegenheit werden. Von der Planung über den Einbau bis hin zur Wartung des Treppenlifts, gibt es verschiedene Herausforderungen, die sich meistern lassen, indem man das Projekt Treppenlift erst einmal durchdenkt und sich Zeit dafür lässt. Mit dieser Checkliste lassen sich die wichtigsten Faktoren bei der Anschaffung vorab klären:
Planung: Wer nutzt den Treppenlift?
Da es unterschiedliche Aufzugvarianten gibt, muss man sich vorher genau überlegen, für welches Bedürfnis und in welcher Situation man den Lift benötigt. Die beiden wichtigsten Fragen dazu lauten: In welchem Maß ist die Beweglichkeit eingeschränkt und welche Treppe will man überwinden? Davon abgesehen sollte ein Treppenaufzug immer ohne fremde Hilfe zu bedienen und mit einem Notfall-System ausgerüstet sein.
Je nach Bedarf kommen drei gängige Typen von Treppenliften zum Einsatz:
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- der Sitzlift, für Personen, die sich bewegen und selbstständig aufstehen können mit festem oder hängendem Sitz.
- der Plattformlift als Aufzug mit einer Plattform zum Stehen oder als größere Variante mit Rollstuhlplattform. Plattformlifte eigen sich für den Gebrauch im Haus, aber auch im Außenbereich.
- der Hub- beziehungsweise Hebelift. Diese Lifte haben eine Beförderungshöhe von rund einem Meter bis hin zu drei Metern und lassen sich auf kleinem Raum und ohne Umbaumaßnahmen einfach aufstellen.
Anschaffung: Ein sicherer Kostenfaktor
Eine der größten Unsicherheiten bei der Anschaffung eines Treppenlifts stellt der Kostenfaktor dar. So ist es kaum möglich, einen konkreten Preis zu recherchieren, weil es keine Pauschalpreise für ein derart individuelles Produkt gibt. Der Preis variiert nicht nur mit dem System selbst und seinem Funktionsumfang, sondern auch mit der Länge der Treppe und ihrer Bauweise. Hier gilt ebenfalls das genaue Abschätzen und Erwägen zwischen Bedürfnissen und Anforderungen.
Anschließend lassen sich konkrete Angebote einholen und vergleichen sowie gezielt Probefahrten und Vororttermine organisieren. Diese Fachberatung sollte immer kostenlos und unverbindlich sein. Und zur Sicherheit: Die Bezahlung des Treppenlifts erfolgt ebenfalls erst, wenn er vollständig installiert ist und einwandfrei funktioniert. Bedenken sollte man jedoch auch die jährlichen Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro.
Finanzierung: Alle Möglichkeiten prüfen
Je nachdem für welches System man sich entscheidet und wie die Treppe beschaffen ist, kann ein Treppenlift zwischen rund 3.500 und 15.000 Euro kosten. Da es sich um eine Verbesserung des Wohnumfeldes handelt, zahlt die Pflegekasse in bestimmten Fällen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Ebenfalls können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein, wenn man den Treppenlift etwa aufgrund eines Unfalls benötigt. Außerdem können finanzielle Förderprogramme von Bundesländern und Kommunen oder das Sozialamt einspringen.
Nachdem geklärt ist, welche Zuschüsse man in Anspruch nehmen und wie viel aus der eigenen Tasche fließen kann, kommen weitere Möglichkeiten in Betracht, wie sich der Treppenlift günstig finanzieren lässt. So können je nach Bedarf auch Mietmodelle oder gebrauchte Anlagen in Frage kommen.
Baubehörde: Prüfung und Zulassung
Die Baubehörden der Bundesländer ticken sehr unterschiedlich, wenn es um baurechtliche Vorschriften beim Einbau von Lifteranlagen geht. So brauchen Treppenliftnutzer in Hamburg auch bei der Installation in Privathäusern eine Baugenehmigung, während Berliner Behörden erheblich entspannter gegenüber barrierefreier Technik sind. Über etwaige Prüf- und Zulassungsverfahren muss der Dienstleister seine Kunden informieren. Ebenfalls ist er dafür zuständig, die notwendigen Genehmigungen einzuholen.
Es empfiehlt sich vorher bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, ob ein Mitarbeiter den Treppenlift nach der Installation prüfen und abnehmen muss. Erst wenn die Treppenlift-Firma alle Unterlagen wie eben eine Prüfbescheinigung vorgelegt hat und der Treppenlift keine Mängel aufweist, sollten Kunden die Kaufsumme begleichen. Anschließend greift bei Montage- und Produktmängeln ein zweijähriges Reklamationsrecht.
Dieser Artikel erschien in Zusammenarbeit mit der Beko Käuferportal GmbH.
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