Barrierefreiheit im Internet #neuenähe


Dieser Beitrag ist Teil einer Artikelreihe im Vorfeld eines gemeinsamen Events und Hackathons von Microsoft und der Aktion Mensch für mehr Inklusion und Teilhabe im Netz.


Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet und an wen ist diese gerichtet? Ist es immer notwendig, eine Website. sowohl auf der Verständlichkeitsebene. als auch der Wahrnehmungsebene für alle möglichst barrierefrei zu gestalten? Wo sind die wesentlichen Knackpunkte?

Im Prinzip hängt Barrierefreiheit im Netz mit Benutzerfreundlichkeit (Usability) eng zusammen. Grundsätzlich sind Menschen mit Behinderungen sogar mehr im Internet unterwegs als andere Leute. Das macht Sinn, weil man mit einer Behinderung generell nicht mehr so viel unterwegs sein kann (Ausnahmen bestätigen die Regel!) und sich eher über das Netz informiert.

Verständnisbarrieren, Leichte Sprache und E-Government

Menschen mit Lernschwierigkeiten (bzw. kognitiven Beeinträchtigungen) brauchen eine möglichst barrierefreie, d.h. verständliche Sprache. Die Informationen sollten also auch in leichter/einfacher Sprache zugänglich sein. Das betrifft also nicht die Wahrnehmungs -, sondern die Verständlichkeitsebene, den Text. Welche Regeln man als GestalterIn einer Website beachten sollte, erklären etwa das Netzwerk Leichte Sprache oder auch das capito-Netzwerk. Grundsätzlich gilt, dass die wichtigsten Informationen so einfach und klar wie möglich erklärt werden sollten. Sie sollten schnell zu finden sein und nicht auf irgendwelchen Subseiten „versteckt“ werden, wie es vor allem Behörden leider oft tun. Wie kommt es dazu? Webseiten „wachsen“ oft über die Jahre durch laufende Ergänzungen. Daher braucht es ein regelmäßiges „Ausmisten“ von veralteten Inhalten durch die WebseitenbetreiberInnen. Klar, das kostet Konzentration, Zeit und auch Geld. Es ist aber im Sinne des E-Government, das z. B. in Österreich seit dem 01. Januar 2008 für staatliche Stellen gesetzlich vorgeschrieben ist, sowohl Behörden als auch BürgerInnen zu entlasten. Barrierefreiheit im Internet ist inzwischen ebenfalls oft in den verschiedenen Staaten gesetzlich geregelt, vor allem für öffentliche Stellen, aber oft wird nur das Notwendigste erfüllt.

Barrieren auf der Wahrnehmungsebene

Technische Barrieren betreffen alles, was blinde, sehbehinderte, hörbehinderte und gehörlose Menschen an Inhalten einer Website nicht wahrnehmen und auch nicht mit Hilfsmitteln wie einem Screenreader erfassen können. Etwa PDFs. Hörbehinderte Menschen können etwa einem eingebetteten Videodialog nicht folgen, wenn es keine Untertitel gibt. Sehbehinderte Menschen brauchen oft eine größere Schrift bzw. die Möglichkeit, die Schrift größer einstellen zu können. Menschen mit Farbblindheit werden mit einer Aufforderung wie „Drücken Sie den roten Knopf“ nichts anfangen können. Farbliche Kontraste sind für die Wahrnehmbarkeit von Inhalten für sehbehinderte UserInnen wichtig! Ganz schlecht ist z. B. weiße Schrift auf hellem Grund.

Ein eigenes Problem stellen die so genannten CAPTCHA-Systeme dar: Diese werden eingesetzt, um bei Listenaufrufen oder Ähnlichem von Robots (automatisierte Anfragen) und Menschen zu unterscheiden. Die dabei meist verwendeten Bilder von verzerrten Schriftzügen können blinde und sehbehinderte UserInnen natürlich nicht erkennen und eingeben. Sie werden also vom System nicht als Menschen erkannt. Es gibt zwar erweiterte Captcha-Methoden, wo Sprache oder „einfache“ Fragen eingesetzt werden, aber auch hier gibt es Probleme für Nicht-MuttersprachlerInnen.

W3C, WAI und WCAG

Wichtig sind die Vorgaben des World Wide Web Consortiums (kurz W3C). Das W3C hat schon 1997 die Web Accessibility Initiative (WAI) gegründet, deren Ziel es ist, das Internet möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Dazu gehören ältere Menschen und Menschen mit verschiedenen Behinderungen.

Die WAI wiederum hat die so genannten Web Content Accessibity Guidelines (WCAG) erstellt. Daran kann man sich orientieren, wie man eine möglichst für alle zugängliche Website gestalten sollte. Drei Stufen werden unterschieden: Minimalanforderungen an eine barrierefreie Website werden mit der Stufe „A“ erfüllt, der höchste Standard ist derzeit „AAA“.

Suchmaschinenoptimiert

Noch etwas, das für AnbieterInnen von Websites nicht unwesentlich ist: Technisch barrierefreie Online-Angebote sind de facto suchmaschinenoptimiert, da Suchmaschinen wie Google, Firefox & Co. Webseiten so ähnlich wie sehbehinderte UserInnen wahrnehmen.


Image „eye-google“ by geralt (CC0 Public Domain)


 

absolvierte ihr Studium der Anglistik, Germanistik und Wissenschaftskommunikation in Wien und Großbritannien. Langjährige Leitung der Öffentlichkeitsarbeit einer NGO. Wissenschaftliche Projektmitarbeit. Tätig als Journalistin, Autorin und Übersetzerin in Wien und Berlin. Schwerpunkte: Tourismus, Nachhaltige Entwicklung, Diversity, Inklusion, Umwelt und Gesellschaft.


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