BND-Reform: Ein fragwürdiges Signal auf Kosten der Freiheit

Im Zuge der vom Bundeskabinett kürzlich abgesegneten BND-Reform soll der deutsche Auslandsgeheimdienst umfangreiche Internet-Überwachungsbefugnisse – auch im Inland – bekommen. Bisher rechtlich fragwürdige Praktiken sollen legalisiert werden, indem zukünftig Telekommunikationsnetze, über die (auch) Ausländer kommunizieren, zum Aufgabenbereich des BND hinzugerechnet werden. All das ist ein höchst bedenklicher Eingriff in die Bürgerrechte. Zudem haben die Geheimdienste in den letzten Jahren mehrfach bewiesen, dass wir ihnen unsere privaten Daten nicht anvertrauen dürfen.

Vorbild NSA

Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzesentwurf, den „Entwurf eines Gesetzes zur Ausland – Ausland – Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“, auf den Weg gebracht. Die Regierungskoalition, so heißt es, habe sich schon darauf geeinigt, dieses Gesetz durchzuwinken. Das ist angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse fast eine Garantie dafür, dass das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird. In den Medien ist bislang eher wenig über dieses Gesetz (wie auch andere Auswüchse der aktuellen Sicherheits- und Geheimdienst-Politik zu finden. Dabei handelt es sich um ein höchst bedenkliches Machwerk, das dem BND fast unbegrenzte Möglichkeiten zur Überwachung unserer Telekommunikation gibt. Die geplanten neuen Befugnisse des BND orientieren sich an denen der US-amerikanischen NSA.  Das sagt fast schon genug, ist doch spätestens seit Edward Snowden bekannt, wie paranoid und rücksichtslos der US-Geheimdienst beim Speichern und Durchsuchen privater Daten und Kommunikation vorgeht. So sollen der BND und womöglich auch andere deutsche Geheimdienste künftig Daten aus internationalen Telekommunikationsnetzen nicht nur mitlesen, sondern auch mit Hilfe sogenannter Selektoren durchsuchen dürfen. Selektoren können alle für die Suche relevanten Informationen (etwa IP-Adressen, Namen oder Stichwörter) sein. Verbindungs- und Standortdaten – also die nicht inhaltsbezogenen, aber keineswegs ungefährlichen Metadaten der Telekommunikation – sollen sechs Monate gespeichert, mit „bislang unbekannten“ Anschlusskennungen abgeglichen und mit den Geheimdiensten verbündeter Staaten ausgetauscht werden dürfen. Der Austausch soll unter anderem über „gemeinsame Dateien“ und womöglich teilweise sogar automatisiert erfolgen.

Legalisierung von Überwachungspraktiken

Schon seit längerem überwacht der BND in ähnlicher Weise den Datenverkehr beispielsweise am Frankfurter Netzknotenpunkt De-Cix. Bislang agierte er damit jedoch in einer rechtlichen Grauzone, meist auf Basis von Anordnungen nach dem G-10-Gesetz. Insbesondere die weitreichende Weitergabe dieser Daten an die NSA  sorgte nach Bekanntwerden für Empörung und politische Diskussionen. Nun sollen all diese Praktiken mit der BND-Reform ganz offiziell und explizit erlaubt werden. Das Gesetz sieht vor, dass der BND zukünftig „vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen, über die Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt, erheben und verarbeiten“ dürfen soll. Diese Klausel bezieht sich ausdrücklich auf „die Gesamtheit von Übertragungssystemen“ von Telekommunikations-Dienstleistern. Es liegt auf der Hand, dass es im globalen Internet kaum möglich ist, im Vorfeld zwischen der Kommunikation deutscher und ausländischer Teilnehmer zu unterscheiden. Somit wird dem BND hier schlichtweg ein Blankoscheck für die Telekommunikations-Überwachung ausgestellt. Die Anlässe und Begründungen, die derartige Eingriffe durch den BND rechtfertigen, sind entsprechend weit gefasst. So soll der BND die Daten schon sammeln und analysieren dürfen, wenn er mit Hilfe dieser Daten „frühzeitig Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen und diesen begegnen“ könnte, um die „Handlungsfähigkeit [Deutschlands] zu wahren“ oder um „sonstige Erkenntnisse“ von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung zu gewinnen. Auch eine ernsthafte Bedrohung der „Cybersicherheit“ reicht als Begründung. Es braucht nicht viel Fantasie, sich zu überlegen, was findige Beamte mit diesen weit gefassten Klauseln alles rechtfertigen können. Dem Entwurf zufolge sollen „Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen“ aus den gesammelten Daten herausgefiltert werden müssen. Einerseits wirft dies dieselben Probleme auf wie beispielsweise die Klausel zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern bei der Vorratsdatenspeicherung – ein Verwertungsverbot für bereits erhobene Daten ist keineswegs so wirksam wie ein Verzicht darauf, diese Daten überhaupt erst zu sammeln. Andererseits fällt auf, dass von einem zunächst erwogenen Verbot, auch Freunde und Verbündete zu überwachen, nichts mehr zu lesen ist. So dürfte der BND beispielsweise die EU ohne weiteres überwachen – und diese Daten sogar an die NSA weitergeben. Dieses paradoxe Handeln gegen die eigenen Interessen kam zwar (wie der NSA-Untersuchungsausschuss aufdeckte) bereits in der Vergangenheit vor, würde durch das neue Gesetz aber ganz offiziell legitimiert.

Ein gefährlicher Eingriff in die Bürgerrechte

Die neuen Überwachungspläne sind ein gefährlicher Eingriff in unsere Bürgerrechte. Vor allem in Verbindung mit anderen, bereits existierenden oder beschlossenen Überwachungsmaßnahmen (im Rahmen der sogenannten Überwachungs-Gesamtrechnung) sorgen sie dafür, dass unsere Kommunikation für die Behörden offen gelegt wird. Das sorgt nicht nur für Stress und psychische Probleme, sondern auch für Konformismus und Selbstzensur – unsere ganze Gesellschaft wird unfreier. Die Macht-Balance verschiebt sich weiter von der Bevölkerung hin zu den Behörden.

Ein gefährliches Signal

Daneben sendet ein solches Gesetz zum aktuellen Zeitpunkt auch ein völlig falsches, ein gefährliches Signal. Die NSA-Affäre hat weitreichendes Fehlverhalten (auch) der deutschen Geheimdienste aufgedeckt, hat klargemacht, dass diese oft nicht im Interesse der in Deutschland lebenden Menschen handeln, dass sie intransparent, machthungrig und schlichtweg eine Bedrohung für die Freiheit sind. Einige ihrer ranghohen Vertreter haben die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ganz offensichtlich nicht begriffen. Den Geheimdiensten müssten jetzt mehr denn je Zügel angelegt werden in Form wirksamerer unabhängiger Kontrollen oder noch besser einer kompletten Abschaffung dieses gefährlichen Anachronismus. Stattdessen jedoch werden die Befugnisse der Geheimdienste immer weiter ausgeweitet, sei es mit dem kürzlich auf den Weg gebrachten Anti-Terror-Gesetz oder nun mit der BND-Reform. Die dahinter stehende Aussage: die Behörden müssen nur oft genug gegen Recht und Gesetz (sowie grundlegende Grundsätze von Ethik und Demokratie) verstoßen, dann wird das entsprechende Verhalten stillschweigend legalisiert. Das ist keineswegs ohne Präzedenzfall – „Historisch betrachtet sind alle größeren Geheimdienstaffären in der Bundesrepublik zugunsten der Dienste ausgegangen“, kommentiert der Geschichtswissenschaftler Josef Foschepoth – aber es wird Zeit, dass dieses Verhalten endet. Die Geheimdienste müssen endlich wirksam kontrolliert werden, statt auf Kosten von Freiheit und Bürgerrechten mehr und mehr Befugnisse zu erhalten. Eine freie Wissensgesellschaft kann nicht gedeihen, wenn am Netzknotenpunkt der Große Bruder lauert – und genau dieser Dystopie nähern wir uns derzeit schrittweise an. Zeit, die Notbremse zu ziehen.


Image (adapted) „Monitoring/ Überwachung” by Christian Schnettelker (CC BY 2.0).


schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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4 comments

  1. Und die von Frau Merkel in der Flüchtlingsdebatte strapazierte Menschenwürde bleibt beim Thema „Abhören“ offensichtlich auf der Strecke!
    Ich verfolge jetzt schon seit den Enthüllungen von Snowden vor über 3 Jahren intensiv den NSA-Skandal mit all seinen Verästelungen auch in Richtung BND, Verfassungsschutz, deutsche Regierung etc. Was das Regierungshandeln in diesem Skandal betrifft, sehe ich vier Handlungsstränge (alles andere ist Augenpulver, Ablenkungsmanöver).
    1. Alles Verheimlichen, Verharmlosen, Abstreiten, Leugnen, was ggf. die „weiße“ Weste eines der verantwortlichen Politiker beflecken könnte.
    2. Gesetze, Verordnungen etc so anpassen, dass die aufgedeckten Verstöße künftig durch (grundgesetzkonformes?) Recht und Gesetz gedeckt sind. Diese Praxis wurde bereits in der Vergangenheit zwischen BND und Bundeskanzleramt eingeübt. In diesem Sinne soll jetzt der BND auch an die „kurze Leine“ gelegt werden – was auch immer das heißen mag – anstatt das nun auch von Sonderermittler Graulich aufgedeckte gesetzeswidrige Abhören von Firmen, Behörden und Personen durch den BND im Auftrag der NSA zu ahnden und künftig zu unterbinden bzw. die Rechte der Bundesdatenschutzbeauftragten beim BND durchzusetzen. Das Austauschen der BND-Leitung war nur Augenpulver und eher ein Bauernopfer.
    3. Zur Terrorbekämpfung ist die Zusammenarbeit der Geheimdienste a la NSA, BND etc alternativlos (bisher unabhängig von Recht, Gesetz und Menschenwürde).
    4. Eine Beeinträchtigung der transatlantischen Beziehungen wird vasallengleich vermieden.
    Wenigstens bei Punkt 2 war bisher noch auf das Bundesverfassungsgericht und den europäischen Gerichtshof Verlass! Jetzt aber hat die Regierung ein BND-Gesetz ganz im Sinne des o.g. Punktes 2 erlassen! War leider so zu erwarten, obwohl die SPD in der Vorgänger-Regierung noch ganz anders getönt hatte!
    Was ich nicht sehe:
    Ein Konzept, ja noch nicht einmal eine öffentliche Diskussion, wie verbindliche Regelungen mit welchen Zielsetzungen, die den Menschen- und Freiheitsrechten wieder absoluten Vorrang einräumen und den sicherheitsbedingten Maßnahmen enge, richterlich und parlamentarisch überwachte Grenzen setzen, aus deutscher Sicht aussehen sollten?

    Warum sieht unsere Regierung weder Bürgerfreiheit noch Demokratie gefährdet? Warum sieht unsere Regierung – wie auch bei dem TTIP-Abkommen – Demokratie und Rechtsstaat offensichtlich eher als Behinderung für Wirtschaft und Sicherheitsdienste.
    Warum warnt De Maizière vor Übertreibungen und nicht vor Nachlässigkeiten beim Datenschutz? Warum überwindet die Regierung nicht endlich Ihren vorauseilenden Gehorsam und schaltet die immer noch aktiven US-Abhöreinrichtungen in Deutschland ab!
    Interessant ist, dass Industrie, Gewerkschaften, Kirchen und, last but not least, unsere sogenannten Leitmedien dieses Spiel mitspielen.

    In diesem Sinne:
    „Wir werden nicht abgehört. Die NSA achtet Recht und Gesetz.“
    http://youtu.be/_a_hz2Uw34Y
    Verkehrte Welt?
    http://youtu.be/QqoSPmtOYc8

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