Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland. Es soll Bürgern und Unternehmen ermöglichen, Verwaltungsleistungen einfacher, schneller und digital zu erledigen – ganz ohne lange Wartezeiten oder den Gang zum Amt.
Doch was genau bedeutet das OZG? Welche Dienstleistungen werden digitalisiert, und welche Vorteile bringt das Gesetz mit sich? In diesem Artikel erklären wir das Onlinezugangsgesetz verständlich und zeigen auf, welche Herausforderungen es bei der Umsetzung gibt und wie der aktuelle Stand aussieht.
Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?
Das Onlinezugangsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben soll. Es wurde im August 2017 verabschiedet und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ursprünglich, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online anzubieten.
Deutschland hinkte bei der digitalen Verwaltung lange hinterher. Während in anderen Ländern viele Behördengänge bereits online erledigt werden konnten, mussten in Deutschland noch viele Anträge in Papierform eingereicht werden. Das OZG soll die Verwaltung moderner, nutzerfreundlicher und effizienter machen.
Mit schnelleren Prozesse und weniger Papierkram dient das Onlinezugangsgesetz somit dem Bürokratieabbau, aber auch einer einfacheren Zugänglichkeit und einer bundesweiten Vereinheitlichung. Gerade diese einheitliche Umsetzung sorgte für große Herausforderungen. Bis zum ursprünglichen Stichtag Ende 2022 waren viele digitale Verwaltungsangebote noch nicht flächendeckend verfügbar. Bund, Länder und Kommunen arbeiten weiterhin daran, die Digitalisierung voranzutreiben. So beschloss man am 14. Juni 2024 das OZG 2.0. Bis Ende 2024 konnten dann zumindest die 115 priorisierten Dienstleistungen bundesweit digitalisiert werden.
Welche Services umfasst das OZG?
Insgesamt wurden 575 Verwaltungsleistungen identifiziert, die bis zur vollständigen Umsetzung online abrufbar sein sollen. Diese betreffen sowohl Bürger als auch Unternehmen und decken eine Vielzahl von Lebensbereichen ab. Um die Digitalisierung effizient zu gestalten, wurden die Verwaltungsleistungen in 14 Themenfelder unterteilt:
- Arbeit & Ruhestand (z. B. Rentenanträge, Arbeitslosengeld)
- Bauen & Wohnen (z. B. Baugenehmigungen, Wohnsitzanmeldung)
- Bildung (z. B. BAföG-Anträge, Schul- und Studienangelegenheiten)
- Engagement & Hobby (z. B. Vereinsgründung, Jagdscheine)
- Familie & Kind (z. B. Elterngeld, Geburtsurkunden)
- Gesundheit (z. B. Impfpass, elektronische Patientenakte)
- Geld & Steuern (z. B. Steuererklärungen, Grundsteuer)
- Justiz & Rechtsangelegenheiten (z. B. Führungszeugnisse, Mahnbescheide)
- Mobilität & Reisen (z. B. Kfz-Zulassung, Führerscheinanträge)
- Persönliche Dokumente & Nachweise (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Sicherheit & Ordnung (z. B. Meldebescheinigungen, Strafanzeigen)
- Umwelt (z. B. Umweltgenehmigungen, Abfallentsorgung)
- Unternehmensführung & Entwicklung (z. B. Gewerbeanmeldungen, Fördermittel)
- Verkehr & Infrastruktur (z. B. Baugenehmigungen für Straßen)
Nicht alle Verwaltungsleistungen sind zentral geregelt. Während einige Leistungen bundesweit über Plattformen wie ELSTER (Steuererklärung) oder BAföG Digital bereitgestellt werden, gibt es viele Dienstleistungen, die auf Länderebene oder kommunaler Ebene organisiert sind. Das bedeutet, dass Bürger je nach Wohnort unterschiedliche Portale nutzen müssen, um digitale Services in Anspruch zu nehmen.
Das Ziel ist es, durch das sogenannte „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) zu erreichen, dass eine einmal entwickelte digitale Lösung auch von anderen Bundesländern oder Kommunen übernommen wird. Dadurch soll vermieden werden, dass jede Behörde eigene digitale Lösungen entwickeln muss.
Vorteile des Onlinezugangsgesetzes
Das OZG bietet zahlreiche Vorteile für Bürger, Unternehmen und Behörden. Der größte Vorteil ist die Zeitersparnis. Viele Verwaltungsleistungen können online beantragt werden, ohne dass ein Termin beim Amt notwendig ist. Egal ob die Ummeldung des Wohnsitzes, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder eines Elterngeldes – all das kann bequem von zu Hause aus erledigt werden. Digital lassen sich Formulare aber auch zusätzlich Erklären, was viele Anträge einfacher macht.
Online-Anträge können außerdem rund um die Uhr gestellt werden, unabhängig von Öffnungszeiten der Behörden. Vorbei sind also die Zeiten, in denen man sich für einen Behördengang wegen der Öffnungszeiten Urlaub nehmen muss. Zudem ermöglichen digitale Systeme eine schnellere Bearbeitung und eine direkte Statusabfrage. Das erleichtert insbesondere Unternehmen den Zugang zu wichtigen Verwaltungsleistungen, wie z. B. der Gewerbeanmeldung oder dem Beantragen von Fördermitteln.
Auch die Effizienz der Verwaltung wird durch das OZG gesteigert. Digitale Prozesse reduzieren den bürokratischen Aufwand, sparen Kosten und entlasten die Mitarbeiter. Weniger Papierverbrauch und automatisierte Abläufe sorgen dafür, dass Anträge schneller bearbeitet werden. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen verbessert, indem einheitliche Standards genutzt werden.
Nicht zuletzt profitieren Bürger und Unternehmen von sicheren digitalen Lösungen. Über die eID-Funktion des Personalausweises oder andere Identifikationsverfahren lassen sich Anträge sicher und datenschutzkonform online stellen. Die Digitalisierung der Verwaltung macht wichtige Dokumente außerdem auch für einen selbst übersichtlicher ohne ordnerweise Dokumente abheften zu müssen, die man „vielleicht irgendwann nochmal benötigt“.
Verzögerungen und weitere Probleme bei der Umsetzung
Trotz der Vorteile läuft die Umsetzung des nicht ohne Probleme. Eine der größten Schwierigkeiten ist die Verzögerung der Umsetzung. Ursprünglich sollten bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsleistungen digital verfügbar sein, doch dieses Ziel wurde nicht erreicht. Viele Online-Dienste sind nur teilweise umgesetzt oder unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Die föderale Struktur Deutschlands erschwert eine einheitliche Lösung, da jede Behörde eigene Systeme entwickelt und betreibt.
Ein weiteres Problem ist der mangelnde technische Fortschritt in vielen Verwaltungen. Viele Behörden nutzen veraltete IT-Systeme, die nicht ohne Weiteres digitalisiert werden können. Zudem fehlt es oft an Fachkräften, um die digitale Transformation effektiv voranzutreiben. Dadurch entstehen komplexe und teure IT-Projekte, die sich über Jahre hinziehen. Kompromiss-Lösungen laufen dabei zusätzlich Gefahr, weder der analogen noch der digitalen Verwaltung komplett gerecht zu werden.
Auch der Datenschutz stellt eine große Herausforderung dar. Verwaltungsportale müssen hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen, um personenbezogene Daten zu schützen. Die Integration sicherer Identifikationsverfahren, wie die eID-Funktion des Personalausweises, wird bislang nur begrenzt genutzt, was die Akzeptanz digitaler Angebote erschwert. Viele Bürger haben zudem Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und bevorzugen weiterhin den klassischen Behördengang. Hinzu kommt, dass es auch für die Bürger eine Umstellung der Gewohnheiten ist, auf digitale Wege umzusteigen.
Und dann sind da noch die Unterschiede in der Umsetzung zwischen den Bundesländern, was dazu führt, dass einige digitale Dienstleistungen nur in bestimmten Regionen verfügbar sind. Um diese Probleme zu lösen, setzt die Regierung auf das „Einer-für-Alle“-Prinzip, bei dem eine entwickelte Lösung von mehreren Bundesländern genutzt werden kann. Trotzdem bleibt die vollständige Digitalisierung der Verwaltung eine langfristige Aufgabe, bei der auf lange Sicht auf eine gemeinsame Plattform gesetzt werden sollte.
Aktueller Stand und Ausblick
Lange gestaltete sich die Umsetzung des bereits 2017 beschlossenen Onlinezugangsgesetzes sehr zäh. Anfang 2024 kam es dann sogar zur Vollbremsung, als der Bundesrat den Entwurf zum OZG 2.0 zunächst ablehnte. Die Länder fühlten sich bei der Digitalisierung des Verwaltungsapparats zu sehr ausgeschlossen. Der Einigung vom 14. Juni 2024 durch Bundestag und Bundesrat scheint aber mehr Tempo in die Umsetzung gekommen zu sein und zumindest die 115 priorisierten Dienstleistungen wurden bundesweit umgesetzt. Immer mehr Behörden stellen digitale Dienste bereit, und viele Bürger sowie Unternehmen nutzen diese bereits aktiv. Besonders bei der Steuererklärung (ELSTER), der Kfz-Zulassung oder dem Online-Führungszeugnis sind digitale Lösungen erfolgreich etabliert. Zudem startete kürzlich auch die elektronischen Patientenakte 3.0 in ihre Pilotphase – ein wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Trotzdem ist auch noch viel Arbeit nötig, um für eine höhere Akzeptanz der Bürger zu sorgen. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem den Föderalismus zur Stärke machen, indem alle von Entwicklungen des anderen mit profitieren. Langfristig wird das OZG die Art und Weise, wie Bürger mit Behörden interagieren, grundlegend verändern. Weniger Bürokratie, schnellere Prozesse und mehr Transparenz sind die Ziele, die schrittweise umgesetzt werden. Das OZG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Verwaltung, auch wenn es langsamer voranschreitet als geplant. Je besser die Digitalisierung gelingt, desto einfacher, schneller und effizienter wird der Kontakt mit Behörden in Zukunft sein.
Interessante Einblicke zum aktuellen Stand gibt es übrigens im Dashboard Digitale Verwaltung. Der aktuelle Fortschritt wird dort auch ansprechend visualisiert.
Image via DALL-E (KI-generiert)
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