Datenschutz-NGO fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

Aktuell werden politisch viele Karten neu gemischt, ist doch die Berliner Jamaica-Koalition noch im Verhandlungsprozess. Aus diesem Anlass fordern namhafte NGOs aus dem Bürgerrechts- und Datenschutz-Bereich, die Vorratsdatenspeicherung endgültig abzuschaffen. Vieles spricht dafür – die Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist fraglich, ihre Wirksamkeit widerlegt und ihr negativer Effekt auf die demokratische Kultur kaum anzuzweifeln. Druck von seiten der EU gibt es nach einschlägigen Gerichtsurteilen nicht mehr. Zeit, die Vorratsdatenspeicherung endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern.

Ende der Vorratsdatenspeicherung durchsetzen

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, unter dessen Dach sich seit über zehn Jahren Datenschützerinnen und Datenschützer zusammenschließen, wendet sich mit einer Pressemitteilung  an die FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die beiden kleineren Koalitionspartner werden aufgefordert, „ein Ende des Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten“ durchzusetzen.

Umstritten und umkämpft

Schon von Anfang an war die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umstritten. Ihre erste Einführung im Jahr 2007 führte zu einer Massen-Verfassungsbeschwerde, die über 30.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger unterzeichneten. In der Folge wurde die umstrittene Sicherheitsmaßnahme am 2. März 2010 von Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, kritisiert wurde unter anderem die mangelnde Absicherung der Vorratsdaten.

Nach dem Urteil kam jahrelang keine politische Mehrheit für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zustande. Im Oktober 2015 wurde jedoch ein neues Gesetz, das die Kritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts zumindest teilweise aufgriff, beschlossen. Auch dieses war sofort Gegenstand harscher Kritik und einer erneuten Verfassungsbeschwerde.

Lange Zeit beriefen sich Befürworterinnen und Befürworter der Vorratsdatenspeicherung unter anderem auf die EU-Vorschrift, die diese Maßnahme von den Mitgliedsländern forderte. Mittlerweile wurde auch diese EU-Vorschrift allerdings aus Gründen des Grundrechtsschutzes abgeschafft. Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass eine verdachtsunabhängige Speicherung mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar ist. Lediglich unter strengen Auflagen dürfen die EU-Mitgliedsstaaten eine Vorratsdatenspeicherung durchführen – dazu verpflichtet werden dürfen sie nicht.

Viel Schatten, wenig Licht

Nach Meinung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist die verdachtsunabhängige Archivierung von Metadaten „schädlichste Altlast der Großen Koalition“ und „die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat.“

Für diese vernichtende Einschätzung der Vorratsdatenspeicherung gibt es eine Reihe überzeugender Argumente. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung führt unter anderem die massive Erschwerung der Aufgaben von Berufsgeheimnisträgerinnen und -geheimnisträgern, etwa aus den Bereichen der Medizin, des Rechts und des Journalismus, an.

Daneben ist die Vorratsdatenspeicherung auch wegen der Gefahr des Missbrauchs und der unabsichtlichen Verbreitung der gespeicherten Daten gefährlich. Zwar wurden im Zuge der Wiedereinführung bessere Schutzmaßnahmen als zuvor beschlossen (ein Zugeständnis an das Gerichtsurteil von 2010). Doch wissen mittlerweile nicht nur IT-Sicherheitsfachleute: absolute Sicherheit gibt es nicht und kann es nicht geben. Selbst, wenn bei der Speicherung der Vorratsdaten nicht so gnadenlose Schlamperei und Inkompetenz an den Tag gelegt werden, wie es in der Vergangenheit bei deutschen Behörden in diesem Bereich häufiger der Fall war, reicht ein geringfügiger Programmierfehler, eine einzige Sicherheitslücke, um die Daten in die Hände Krimineller fallen zu lassen. Zahlreiche Leaks und Hacks der letzten Jahre machen deutlich, dass dieses Risiko kein theoretisches ist.

Der wohl schwerwiegendste Einwand gegen die Vorratsdatenspeicherung ist wohl, dass die massive und verdachtsunabhängige Überwachung der Bevölkerung den demokratischen Dialog und die Meinungsfreiheit merklich einschränkt. Entsprechende Effekte sind wissenschaftlich mehrfach nachgewiesen worden. Das Wissen, überwacht zu werden, schafft ängstliche, vorsichtige, auf Selbstschutz bedachte Menschen – keine mutigen Demokratinnen und Demokraten, die unkonventionelle Ideen einbringen und offen für ihre Ideale eintreten.

All diesen negativen Effekten steht wenig Positives gegenüber. Bislang ist es nicht gelungen nachzuweisen, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote bei schweren Verbrechen signifikant erhöht. In Ländern, die eine Vorratsdatenspeicherung seit Jahren durchführen, sind dennoch schlimme Terroranschläge und weitere schwere Verbrechen verübt worden.

Vorratsdatenspeicherung jetzt abschaffen!

Da vieles gegen eine Vorratsdatenspeicherung spricht und nur sehr wenig dafür, ist die Forderung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der ihm angeschlossenen Aktivistinnen und Aktivisten vollauf nachvollziehbar und unterstützenswert. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine fehlgeleitete und gefährliche politische Maßnahme, die schnellstmöglich abgeschafft werden sollte. An Stelle einer anlasslosen und ungezielten Überwachung aller in Deutschland lebenden Menschen müssen gezielte Polizeiarbeit und ein Vorgehen gegen die Ursachen des Terrorismus treten.


Image (adapted) „Datenspeicherung“ by Samuel Zeller [CC0 Public Domain]


schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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