Zuletzt haben viele Medien die neuen Regelungen für private und kommerzielle Drohnen-Piloten zusammen in einen Topf geworfen. Dadurch ist ein großes unübersichtliches Informations-Chaos entstanden. Deshalb wissen viele Besitzer eines Quadrocopters inzwischen gar nicht mehr, was sie nun beachten müssen, um ordnungsgemäß in den Himmel zu steigen. Deswegen möchte ich noch einmal übersichtlich auflisten, was genau ihr für welchen Copter in Bezug auf das Drohnen-Gesetz wissen müsst. Dabei konzentriere ich mich auf die Nutzung durch Privatpersonen.
Das alte Drohnen-Gesetz bleibt aktiv
Zuerst einmal: Nur weil es ein neues Drohnen-Gesetz gibt, heißt es nicht, dass alte Regeln nun nicht mehr gelten. Zu den wichtigen Regeln der alten Gesetzgebung zählen:
- Maximale Flughöhe: 100 Meter
- Maximale Distanz vom Piloten: 300 Meter (Sichtverbindung muss aufrecht erhalten bleiben)
- Über Menschenmassen zu fliegen, ist verboten
- Über Privatgelände zu fliegen, ist verboten
- Zu Wohnsiedlungen müsst ihr einen Abstand von 100 Metern wahren
- Minimaler Abstand zu Flughäfen: 1,5 Kilometer bei kleinen Flughäfen, mehr bei großen Flughäfen (AirMap zur Hilfe ziehen)
- Das Fliegen über Autobahnen ist verboten
- Wer mit einer Videobrille fliegt, benötigt einen Spotter, der den Copter im Auge behält
- Das Fliegen in Naturschutzgebieten ist tabu
- Polizei- und Feuerwehreinsätze dürft ihr weder filmen noch behindern
- Gewichtsgrenze: Fünf Kilogramm
Das sind schon viele Regeln, die ihr einhalten müsst. Jedoch sind diese Vorgaben recht liberal und letzten Endes auch für den normalen Menschenverstand logisch und sinnvoll. Durch die rasant ansteigende Zahl der in Deutschland verkauften Quadrocopter hat das Luftfahrtbundesamt nun noch einige weitere Änderungen beschlossen, die seit Oktober 2017 aktiv sind.
Neues Drohnen-Gesetz: Plakette und Führerschein
Dadurch gibt es noch zwei weitere, größere Einschränkungen sowie ein paar zusätzliche Flugverbotszonen, denen ihr Beachtung schenken solltet. Die vielfach erwähnten Plaketten sowie Kenntnisnachweise sind vom Gewicht des Copters abhängig. Weil aber wegen des geringen Gewichts sozusagen nur Spielzeug-Copter unter 250 Gramm von der Plakettenpflicht befreit sind, betrifft diese Regelung jeden ernsthaften Copter-Fan. Folgende Gewichtsklassen gibt es bei der neuen Gesetzgebung:
- Unter 250 Gramm: Keine neuen Vorgaben
- Ab 250 Gramm: Eine Plakette muss am Copter angebracht sein
- Ab 2 Kilogramm: Zusätzlich zur Plakette ist ein Kenntnisnachweis erforderlich.
Die aktuelle Gesetzgebung beschreibt die Plakette als eine feuerfeste Platte, die also im Falle eines Brandes im Nachhinein noch lesbar ist. Sie enthält den Namen und die Anschrift des Piloten, damit er bei einem Vorfall ermittelbar ist. Im Regelfall sind diese Infos in eine dünne Aluminium-Platte gefräst oder aufgedruckt. Verkauft werden die kleinen Plättchen beispielsweise vom Bundesverband Copter-Piloten.
Den Kenntnisnachweis nach Paragraph 21e LuftVO für nichtgewerbliche Nutzung von Drohnen stellen euch Luftsportverbände aus. Inzwischen könnt ihr ihn auch online erhalten. In den Fragen prüft der Test euer Wissen in Themen wie Luftfahrtrecht, Wetter oder technische Funktionsweise der Copter. Den Kenntnisnachweis bekommt ihr beispielsweise beim Deutschen Modellflieger-Verband (DMFV). Er kostet 26,75 Euro und ist fünf Jahre lang gültig. Um es kurz auf die bekanntesten Drohnen anzuwenden: [table id=22 /] Zusätzlich zu diesen Änderungen gibt es ferner Restriktionen für Flüge. So müsst ihr zu bestimmten Arealen und Gebäuden mindestens 100 Meter Abstand halten. Das gilt für:
- Gefängnisse
- Behörden
- Polizeiniederlassungen
- Stromtrassen
- Bundesstraßen
- Kraftwerke
- Industrieanlagen.
Versicherung ist Pflicht
Neben der Einhaltung des Drohnen-Gesetzes seid ihr verpflichtet, eine Versicherung für Flugmodelle abzuschließen. In ein paar wenigen normalen Policen sind Drohnen bereits im Paket enthalten. Meistens muss aber eine extra Versicherung abgeschlossen werden. Die beiden gängigsten Versicherer sind der Deutsche Modellflugverband (DMFV) sowie die Deutsche Modellflug-Organisation (DMO). Beide bieten unterschiedliche Policen an:
- Der DMFV versichert bis zu einem Schaden von 2 Millionen Euro bei Personen- oder Sachschäden. Das kostet jährlich 42 Euro Mitgliedschaft plus 14,36 Euro für die Zusatzversicherung Form II, die für das Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen nötig ist. Dafür gibt es außerdem die Printausgabe des DMFV-Magazins, Rechtsschutz und ein wenig Lobbyarbeit im deutschen Bundestag.
- Der DMO versichert ebenfalls bis zu einer Schadenshöhe von 2 Millionen Euro. Der Beitrag liegt bei 39,96 Euro. Möchtest du bis 4 Millionen Euro versichert sein, kostet dies 51,69 Euro. Auch hier ist der Rechtsschutz inklusive.
Bei beiden Versicherungen gibt es nach der Anmeldung einen Versicherungsschein, den ihr immer mit dem Copter führen müsst. Er ist an die jeweilige Person, nicht an die Drohne gebunden. Solltet ihr also mehrere Drohnen besitzen, reicht trotzdem eine Versicherung.
Luftaufnahmen verkaufen? Das wird teuer
Solltet ihr mit euren Drohnenflügen Geld verdienen wollen, müsst ihr ein paar weitere Maßnahmen treffen. Eure private Haftpflicht reicht dann nämlich nicht mehr aus. In diesem Fall müsst ihr euren Copter bei der Versicherung als kommerziell genutztes „Werkzeug“ anmelden. Wegen der gewerblichen Nutzung sind die Tarife teurer. Beim DMFV beispielsweise kostet der günstigste Beitrag mit einer Deckung von 2 Millionen Euro 168 Euro pro Jahr. Zusätzlich benötigt ihr einen Kenntnisnachweis, allerdings nach Paragraf §21d statt für Privatnutzer. Die Unterschiede könnt ihr bei Safe-Drone von der Lufthansa nachlesen. Dieser ist bei verschiedensten Stellen erhältlich, bei Droneparts gibt es eine Grundschulung für 333 Euro. Die Prüfung mit einer Kurzschulung schlägt mit 395 Euro zu Buche. Immerhin gilt der Prüfungsnachweis für fünf Jahre. Alles Wissenswerte über das Drohnen-Gesetz im Wortlaut könnt ihr bei Gesetze im Internet nachlesen. Weitere Tipps für Drohnen-Einsteiger bieten wir hier.
Dieser Artikel erschien zuerst auf Androidpiloten.
Images by Mika Baumeister
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