Google und andere Internetgiganten wie Facebook oder Amazon halten in ihren Bereichen eine marktherrschende Stellung inne. Zu welchen Wettbewerbsproblemen dies führen kann, erklärte Prof. Dr. Justus Haucap vom DICE beim Workshop „Wettbewerb und Regulierung im Internet“. Die durch die Digitalisierung hervorgerufene Konvergenz der Medien sowie die Erkenntnisse aus der Theorie der zweiseitigen Märkte haben zu neuen Herausforderungen sowohl für Medienunternehmen als auch den Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden geführt. Zu diesen Herausforderungen gehören auch unweigerlich die Fragen nach einer adäquaten Wettbewerbspolitik und einer angemessenen Regulierung, welchen sich am 17. Oktober 2014 beim Workshop „Wettbewerb und Regulierung im Internet“ in Hamburg angenommen wurden. So stellte sich Prof. Dr. Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Competition Economics der Frage, ob durch Google, Amazon und Co. eine Monopolisierung der Welt drohe.
Mit einem Marktanteil von 95 Prozent in Deutschland ist Google unumstrittener Marktführer unter den Suchmaschinen. Eine nicht ganz unproblematische Marktführerschaft, grenzt diese doch schon fast an eine Monopolstellung und kann so zu Wettbewerbsproblemen führen. Aus diesem Grund untersuchen verschiedene Behörden wie die Federal Trade Commission (FTC) oder die Europäische Kommission regelmäßig, inwieweit Google gegen die bestehenden Wettbewerbsregeln verstößt.
Vorwürfe gegen Google
Während die Europäische Kommission bis heute allerdings noch keine konkreten Ergebnisse vorweisen konnte, stellte die FTC im Jahr 2013, nach fast 20 Monaten, ihre Untersuchungen gegen Google ein, nachdem Google sich zu einigen Zugeständnissen bereit erklärt und unter anderem seine Bedingungen geändert sowie auch Inhalte anderer Websites integriert hat. Damit sprach die FTC Google von dem Vorwurf frei, dass der Suchmaschinenanbieter eigene Inhalte bevorzugen würde, indem diese besser gerankt werden. Die Europäische Kommission, insbesondere der Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia scheint dies jedoch anders zu sehen und kündigte ein härteres Durchgreifen an. Eine Entscheidung ist bislang aber noch nicht getroffen worden. Somit stellt sich die Frage, inwiefern dieser Vorwurf gerechtfertigt ist und welche möglichen Maßnahmen angewendet werden könnten.
Besonderheiten des Marktes
Um diese Frage zu beantworten, stellte Haucap bei seinem Vortrag beim Workshop „Wettbewerb und Regulierung im Internet“ zuerst einmal die Besonderheiten des Marktes für Suchmaschinen vor. So hat Google, genauso wie Facebook Twitter und Co., eine sehr starke Marktstellung im jeweiligen Marktsegment. Die Besonderheit hierbei ist, dass diese Unternehmen nicht selber Inhalte produzieren, sondern Anbieter und Nutzer oder Verkäufer und Kunden zusammenbringen, also vermittelnd tätig sind. Dadurch liegen direkte und indirekte Netzeffekte vor. Die direkten Netzeffekte zeigen sich dabei dadurch, dass, je mehr Nutzer sich einem Netz anschließen, desto mehr sich der Nutzen erhöht, wie es beispielsweise bei Facebook oder Twitter der Fall ist. Bei Google hingegen liegen indirekte Netzeffekte vor, bei denen sowohl Anbieter als auch potenzielle Käufer gegenseitig davon profitieren, was konkret heißt, dass Google für die Nutzer dadurch attraktiver wird, dass mehr Seiten durchsucht und geordnet werden, während Google für die Betreiber dieser Websites attraktiver wird, je mehr Nutzer Suchanfragen starten. Durch diese Netzeffekte können starke Konzentrationstendenzen ausgelöst werden. Diese Tendenzen hängen dabei unter anderem von der Stärke der Netzeffekte, dem Ausmaß der Skaleneffekte, Differenzierung der Plattform und Multihoming ab, sodass sich je nach der Ausprägung dieser Kriterien unterschiedliche Konzentrationstendenzen und Markteintrittsbarrieren ergeben. Dies zeigt sich beispielsweise bei Facebook und eBay, die in ihrem Marktsegment eine erhebliche Marktmacht haben, die aus hohen Markteintrittsbarrieren und den starken Netzeffekten resultiert. Auch wird laut Haucap zwischen horizontalen, universellen und vertikalen, speziellen Suchmaschinen sowie bei diesen zwischen bezahlten und unbezahlten Links unterschieden.
Bei den Links ist es generell sehr wichtig, dass diese neutral gelistet werden. Genau dies soll aber, laut den zahlreichen Vorwürfen gegen Google, nicht der Fall sein, denn das amerikanische Unternehmen soll konzerninterne Inhalte bei der Suche bevorzugen und besser platzieren. Dadurch bliebe Wettbewerbern der Zugang zu den oberen Platzierungen verwehrt. Ebenfalls habe Google laut den Vorwürfen auf den relevanten Märkten eine marktbeherrschende Stellung inne.
Laut Haucap lassen sich diese Vorwürfe nur schwer überprüfen. So sei die Grenze von der Ordnung der Suchergebnisse hin zu einer Verzerrung nicht klar zu bestimmen, sondern fließend, da Suchmaschinen die Ergebnisse sortieren müssen. Auch sei Google bei weitem kein Monopolist, da es zum einen viele Wettbewerber gebe und zum anderen Google auf dem wichtige Werbemarkt keine vergleichsweise hohen Marktanteile hat wie unter den Suchmaschinen. Zudem sei zu bedenken, dass Google sich diese Marktmacht durch eine Vielzahl an Innovationen erarbeitet hat.
Abhilfen müssen gefunden werden
Dennoch müsse, wie Haucap betonte, Abhilfen gefunden werden für den Fall, dass Google die Suchergebnisse verzerre. Dafür stellt er drei konkrete Maßnahmen vor. So sollen erstens die Suchmaschinen Suchergebnisse neutral, basierend auf einem objektiven Algorithmus, listen, zweitens solle das vertikale vom horizontalen Suchgeschäft getrennt werden und drittens soll die Transparenz erhöht werden, indem Google zum Beispiel sämtliche Links, die nicht neutral gelistet sind, farblich markiert.
Dadurch, dass der Fall Google aus wettbewerbsökonomischer Sicht sehr kompliziert ist, dürfen aber keine vorschnellen Schlüsse gezogen werden. Es bestehe sonst die Gefahr, dass Wettbewerbsverhalten fälschlicherweise als wettbewerbsbeschädigend eingestuft wird. Dies könne dazu führen, dass Innovationsreize reduziert werden und so erhebliche Wohlfahrtseffekte ausbleiben. Als einen ersten Schritt in die richtige Richtung schlägt Prof. Dr. Haucap deswegen vor, dass Google konzerninterne Links farblich kennzeichnen sollte, sodass die Verbraucher sofort erkennen können, dass es sich um Google-Seiten handelt. Dies habe Google bereits der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Somit könne Google dadurch im Idealfall für mehr Transparenz und Nutzerfreundlichkeit sorgen sowie die Nutzer selbst entscheiden lassen, ob Google diese Links manipuliert oder nicht.
Image (adapted) „Google Logo in Building43“ by Robert Scoble (CC BY 2.0)
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Schlagwörter: google, Justus Haucap, Monopol, Regulierung, suchmaschine, wettbewerb
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