Eco klagt gegen den BND

Der Verband der Internetwirtschaft eco – Betreiber des größten deutschen Internet-Knotenpunkts De-Cix in Frankfurt am Main – hat gegen den BND geklagt. Nach Ansicht von eco ist die Praxis des BND, den Internet-Datenverkehr am De-Cix in großem Umfang mitzulesen, rechtswidrig. Führende Verfassungsrechtler teilen diese Meinung. Durch die Klage soll nun endlich Rechtssicherheit hergestellt werden. Hoffentlich wird so die unkontrollierte Telekommunikations-Überwachung durch Deutschlands Geheimdienste zumindest ein Stück weit eingeschränkt.

Angekündigte Klage

Eco hat am 16.09. vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen die Anordnungen des BND eingereicht, die eine Weitergabe des Datenverkehrs an die Geheimagenten fordern. Dieser Schritt des Internet-Branchenverbands kommt keineswegs unerwartet. Schon seit 2009 äußerte eco mehrfach juristische Bedenken gegen das Vorgehen des BND. Diese wurden jedoch von der Bundesregierung ignoriert. Deswegen kündigte der Verband bereits im vergangenen Jahr eine Klage an.

Dass eco ausgerechnet jetzt zur Tat geschritten ist, ist kein Zufall. Letztendlicher Auslöser war das geplante BND-Gesetz. Dieses zutiefst problematische Machwerk soll, wenn der bisherige Entwurf bestehen bleibt, die Befugnisse des BND noch weiter ausweiten. Insbesondere sollen Kommunikationsnetze, über die nicht nur Deutsche, sondern auch Ausländer kommunizieren, künftig ganz offiziell zum Aufgabenbereich des Auslandsgeheimdienstes gehören. Somit würde unter anderem auch die Abhörpraxis am De-Cix legalisiert. Das will eco mit seiner Klage nun verhindern. Außerdem möchte der Branchenverband endlich Rechtssicherheit für sich und die zahlreichen Internetnutzer: was darf der BND und was nicht?

Verfassungsrechtler kritisieren den BND

Verfassungsrechtler sehen die aktuelle Geheimdienst-Praxis schon lange skeptisch. So bewertet der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, das Verhalten des BND in einem Gutachten als „insgesamt rechtswidrig.“ Vor allem kritisiert er, dass bei einem derart umfassenden Abgreifen der Daten mit kaum unabhängiger Kontrolle der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unmöglich sichergestellt werden könne. Andere Verfassungsrechtler haben schon vor Jahren festgestellt, dass der BND auch gegenüber Ausländern die Grundrechte respektieren muss. In der Praxis geschieht das bislang nicht.

Fragwürdige Filter

Aber nicht nur die Privatsphäre ausländischer Nutzer wird durch die Abhörpraktiken des BND gefährdet. Auch Deutsche, die der BND als Auslandsgeheimdienst eigentlich nicht überwachen darf, geraten des Öfteren mit ins Visier. Grund dafür sind unzureichende Filter. Die diesbezüglich abgelieferte Dokumentation des BND bezeichnet eco-Vorstand Klaus Landefeld als keineswegs beruhigend. So sei selbst mit den besten möglichen Filtern nur eine Treffergenauigkeit von 99,5 Prozent beim Ausfiltern des Datenverkehrs zu erzielen. Der BND allerdings sei weit von dieser Trefferquote entfernt. Auf die Datenmenge hochgerechnet, die am De-Cix transportiert wird, ergibt selbst das schon eine beachtliche Menge an falsch zugeordneten Datenpaketen. Am De-Cix werden pro Sekunde rund drei Terabyte an Daten weitergeleitet. So kämen jeden Tag tausende Grundrechtsverstöße zustande, so Landefeld.

Ein wichtiges Verfahren

Es bleibt zu hoffen, dass eco mit seiner Klage Erfolg haben wird. Die angemahnten Grundrechtsverstöße sind eklatant. Schon seit Jahren wird, vor allem durch den NSA-Untersuchungsausschuss, klar, wie dreist auch deutsche Geheimagenten die Telekommunikation zahlreicher Menschen, darunter ihrer eigenen Landsleute, überwachen. Infrastruktur-Betreiber werden zur Kooperation gezwungen.

Dabei werden nicht nur die Rechte ausländischer Menschen verletzt, sondern auch die Grundrechte der Deutschen nur halbherzig geschützt. So wird der BND noch nicht einmal seinem Auftrag, zum Wohle der in Deutschland lebenden Menschen zu agieren, gerecht – von Verstößen gegen internationales Recht ganz abgesehen.

Hoffentlich wird durch die nun eingereichte Klage ein erster Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und einer effektiveren Kontrolle der Geheimdienste gemacht. Wenn das bedeutet, dass auch das BND-Gesetz nicht mehr in seiner bisher geplanten Form verabschiedet werden kann, ist das uneingeschränkt zu begrüßen, denn dieses gefährliche Machwerk will den Geheimdiensten freie Hand lassen, wo eine strengere demokratische Kontrolle dringend von Nöten wäre. Der bevorstehende Gerichtsprozess wird spannend und wichtig. Wir sollten ihn aufmerksam verfolgen.


Image „Abhören“ by blickpixel (CC0 Public Domain)


schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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