EDRi: Britische Regierung muss Überwachungsaktivitäten rechtfertigen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECtHR) fordert vom Vereinigten Königreich, die Aktivitäten des Government Communications Headquarters (GCHQ) in Bezug auf das Right to Privacy des Artikel 8 der Europäischen Konvention zu rechtfertigen. Big Brother Watch, das EDRi Mitglied Open Rights Group, English Pen und die Internetaktivistin Constanze Kurz haben den Fall am 4. September 2013 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herangetragen – unter Bezug auf die durch Edward Snowden bekannt gemachte Debatte um Überwachung durch US-amerikanische und britische Geheimdienste. Sie argumentieren, dass der GCHQ durch die Datensammlung von Millionen unschuldiger Personen, das Recht auf Privatsphäre aller europäischer Bürger verletzt habe und gegen das Right to Privacy aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat.

Wir wissen, dass GCHQ einen zentralen Datenspeicher führt, obwohl dem Parlament gesagt wurde, dass dieser nicht gebaut wird. Diese rechtliche Herausforderung ist ein wesentlicher Bestandteil um zu zeigen, warum die Öffentlichkeit und das Parlament nicht ausreichend zu dem Maß der Überwachung informiert wurden und warum unsere Privatsphäre industriell untergraben wurde„, sagt Nick Pickles, Direktor von Big Brother Watch.

Dieser Fall wurde zuerst in den nationalen Gerichten vorgetragen. Big Brother Watch, das EDRi Mitglied Open Rights Group, English Pen und Constanze Kurz haben der Regierung des Vereinigten Königreiches am 3. Juli 2013 geschrieben, dass eine juristische Wiederaufnahme folgen wird. Die Regierung hat die Antragsteller wissen lassen, dass diese Beschwerde an das britische Investigatory Powers Tribunal – ein Tribunal, das Anklageschriften gegen Geheimdienste in Verschwiegenheit anhört – gerichtet werden soll. Jedoch hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – in dem früheren Kennedy v. UK Fall – entschieden, dass Antragsteller sich nicht an das Investigatory Powers Tribunal wenden müssen, bevor sie einen Antrag in Straßbourg stellen dürfen. Diese Regelung beruht auf der Unsicherheit, ob das Tribunal überhaupt effektiv und fähig ist, eine Lösung zu finden.

Der Fall bezieht sich vor allem auf Überwachungsprogramme wie Prism und Tempora, die es dem GCHQ und der NSA ermöglichen, Daten von Millionen Telefongesprächen, E-Mails und Sucheingaben zu erheben, zu speichern und zu analysieren.

Der Gerichtshof hat die Regierung nach einer Rechtfertigung gebeten. In dieser soll darauf eingegangen werden, warum britische Geheimdienste das Recht haben, Daten, die sie selbst oder ausländische Spionagedienste abfangen, anzufordern, zu erhalten, zu analysieren, zu verteilen und zu speichern. Der Gerichtshof hat die Minister gebeten zu beweisen, dass sich diese Aktivitäten „im rechtlichen Rahmen“ bewegen und für „eine demokratische Gesellschaft“ notwendig sind.

Die Antragssteller haben den Gerichtshof gebeten, erstens zu erklären, dass die Überwachungsmaßnahmen des Vereinigten Königreichs unangemessen seien und zweitens, die Regierung anzuweisen, Überwachungsaktivitäten zu wählen, die die Rechte auf Privatsphäre berücksichtigen. Das bedeutet, dass neue Gesetze von Nöten sind, damit die Überwachung (1) angemessen gestaltet wird, (2) von Rechtsvertretern in der Öffentlichkeit beaufsichtigt wird, (3) die Benachrichtung von überwachten Personen erlaubt und (4) die Beaufsichtigung durch personell adäquat ausgestattete und ermächtigte Regulatoren erlaubt.

GCHQ und die britische Regierung halten an dem Argument fest, dass ihre Arbeit „in Einklang mit einem strikten Rahmen von Gesetzten und Richtlinien steht, der sicherstellt, dass Aktivitäten zulässig, notwendig und angemessen sind. Diese Aktivitäten unterliegen der strengen Aufsicht von Staatsminister, Überwachung und Geheimdienst-Beauftragten und des parlamentarischen Geheim- und Sicherheits-Komitees„.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte behandelt dieses Problem prioritär und fordert von der Regierung eine Antwort bis 2. Mai 2014. Danach wird der Fall in die letzten Stufen vor der Urteilssprechung wandern.


Dieser Beitrag von Bogdan Manolea ist zuerst im EDRi-Newsletter vom 29.01.2014 erschienen und steht unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 (CC BY 3.0). Der Artikel wurde übersetzt von Janina Gera.


Image (adapted) „Prime Minister David Cameron, speaking at the opening of the GAVI Alliance immunisations pledging conference“ by DFID – UK Department for International Development (CC BY 2.0)


studiert Publizistik und Kommunikationswissenschaften: Momentan als Masterstudentin an der Freien Universität Berlin, davor an den Universitäten Wien, Aarhus (DK) und Lund (SE). In ihren Arbeiten beschäftigte sie sich mit interkultureller Kommunikation und dem Problemfeld "Journalismus in der Online-Welt". Neben der Universität arbeitete sie in Print-, Online-, und TV-Redaktionen. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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