Elektronische Patientenakte für alle – die ePA 3.0

Seit 2021 ist es gesetzlich Versicherten möglich eine elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Diese ist quasi das Herzstück der modernen Gesundheitsversorgung und dazu gedacht, wichtige Patientendaten zentral zu speichern. Aufgrund der geringen Nutzung der ePA wurde die dritte Ausbaustufe beschlossen – die ePA 3.0 oder auch die ePA für alle genannt. Sie bringt einige Verbesserungen mit sich und wird automatisch angelegt – außer, ihr sprecht euch aktiv dagegen aus. Schluss mit verlorenen Arztbriefen, unleserlichen Medikamentenlisten und doppelten Untersuchungen – mit der ePA 3.0 sind alle wichtigen Gesundheitsdaten jederzeit griffbereit. Doch wie funktioniert das Ganze genau? Wie sicher sind eure Daten? Und welche Vorteile bringt die ePA wirklich? Hier erfahrt ihr alles Wichtige zur neuen digitalen Gesundheitsakte!

Schon über die ältere Version haben wir einen Artikel mit den wichtigsten Informationen für euch verfasst, aber wir geben euch auch hier nochmal einige Informationen dazu, wie die ePA grundlegend funktioniert. 

Was ist die ePA 3.0 – die elektronische Patientenakte für Alle?

Die Krankenkassen erstellen für alle gesetzlichen Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte – außer sie widersprechen. Bei der ePA 3.0 handelt es sich also um eine neuere Version des digitalen Ordners für alle wichtigen medizinischen Informationen – jederzeit zugänglich und an einem Ort für euch gebündelt. Ganz ohne das mühsame Durchsuchen der Papierdokumente, habt ihr eure Daten immer griffbereit – sei es auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop. Zunächst einmal als Pilotprojekt, wurde die ePA 3.0 am 15. Januar 2025 vorerst in Modellregionen wie Hamburg, Franken und NRW eingeführt. Nach erfolgreicher Testphase soll die digitale Patientenakte bundesweit für alle gesetzlichen Versicherten zur Verfügung stehen. Ziel ist es, dass alle gesetzlichen Versicherten automatische eine ePA von ihrer Krankenkasse erhalten, die dann im Behandlungsfall kontinuierlich mit relevanten Informationen gefüllt wird – natürlich nur, wenn niemand widerspricht.

Welche Daten werden gespeichert?

Eure elektronische Patientenakte soll zahlreiche Informationen zu euren Behandlungen enthalten – also alles, was für eure Gesundheit wichtig ist. Dazu gehören Befundberichte zu chirurgischen Eingriffen genauso wie zu konservativen Behandlungen sowie diagnostische und therapeutische Maßnahmen. Zudem werden Daten aus bildgebenden Verfahren gespeichert, wie Röntgenbilder oder MRT-Scans. Auch elektronische Arztbriefe, Laborbefunde und Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen gehören dazu. Ihr habt eure Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Mediaktionslisten und den Notfalldatensatz auf einen Blick verfügbar.

Später sollen noch weitere Daten zu eurer ePA hinzugefügt werden, wie die elektronische Patientenkurzakte oder Laborbefunde als MIO (medizinische Informationsobjekte). MIO bedeutet, dass die Daten nach einem standardisierten Format dokumentiert werden. Zusätzlich sollen Daten zu Hinweisen und Aufbewahrungsorten von Erklärungen zur Organ- oder Gewebespende sowie zur Patientenverfügung und Vorsorge ebenfalls in diesem Format gespeichert. So soll gewährleistet werden, dass alle wichtigen medizinischen Informationen immer sicher und übersichtlich verfügbar sind, wenn ihr sie braucht.

Neuerungen der ePA 3.0 im Überblick

Die elektronische Patientenakte (ePA) geht mit der Version 3.0 in die nächste Runde – und das mit hilfreichen Neuerungen, die den Umgang mit euren Gesundheitsdaten noch einfacher und effizienter machen sollen. Im Vordergrund steht hierbei die neue Einführung des Opt-Out-Verfahrens: Die ePA wird automatisch für alle gesetzlichen Versicherten bereitgestellt, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Das macht den Einstieg bequemer und sorgt dafür, dass mehr Menschen die digitale Akte nutzen werden.

Außerdem wird Aufnahme eurer Daten erweitert. Das bedeutet, dass Ärzte die Arztbriefe und andere wichtige Dokumente direkt in eure ePA hochladen können. Dadurch werden eRezepte automatisch übernommen und für euch eine elektronische Medikationsliste zusammengestellt. Auch Daten zu Leistungen, die ihr in Anspruch genommenen habt, werden automatisch in eure elektronische Patientenakte übertragen – das erleichtert den Überblick.

Die ePA 3.0 hat noch nicht mal ihr offizielles Go für den Start, aber es wird trotzdem schon über die Zukunft gesprochen. Dafür ist eine weitere Version geplant – die ePA 3.1. Sie soll mit noch mehr Funktionen glänzen – der Erweiterung der Medikationsliste zum Medikationsplan und der Bereitstellung von Daten zu Forschungszwecken.

Wer erhält eine ePA?

Wenn die Testphase vorbei ist, erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA 3.0, wenn sie nicht widersprechen. Wenn ihr bereits eine ePA habt, könnt ihr sie einfach weiter nutzen. Möchtet ihr eure bisherigen Daten in die neue ePA übernehmen, müsst ihr die Datenübertragung aktiv über die ePA-App starten.

Auch Kinder und Jugendliche bekommen die ePA 3.0. Bis zum 15. Lebensjahr entscheiden die Eltern oder Sorgeberechtigte, ob die Akte eingerichtet wird. Ab dem 15. Geburtstag können Jugendliche die Entscheidung dann selbst treffen.

Privatversicherte können ebenfalls eine elektronische Patientenakte bekommen. Viele private Krankenversicherungen sind gerade dabei, diese anzubieten. Wenn eine private Krankenversicherung eine ePA 3.0 zur Verfügung stellt, werden ihre Versicherten informiert und haben die Möglichkeit, zu widersprechen – die Nutzung bleibt also freiwillig.

Wer hat Zugriff auf die Patientenakte?

Ärzte, Therapeuten, Apotheker und andere medizinische Fachkräfte haben für 90 Tage Zugriff auf die elektronische Patientenakte – solange ihr nicht widersprecht und es einen Zusammenhang mit der Behandlung gibt. Natürlich könnt auch ihr jederzeit auf eure Akte zugreifen und sogar selbst entscheiden, welche Daten für wen einsehbar sein sollen. Ihr könnt aber nicht nur steuern wer Zugriff auf eure Akte hat, sondern auch einstellen wie lange. Bestimmte Dokumente, wie Befundberichte oder Arztbriefe, können so eingestellt werden, dass nur die Versicherten selbst darauf zugreifen können. Wer die App nicht selbst bedienen möchte oder kann, darf eine Vertrauensperson, wie einen Angehörigen, dafür beauftragen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, über die Ombudsstelle der Krankenkassen den Zugriff für einzelne Personen zu regeln. Weder die Krankenkasse noch deren Ombudsstellen haben jedoch Zugriff auf eure Daten.

Und wichtig zu wissen: Für alle Zugriffe auf die ePA 3.0 wird ein Protokoll erstellt – mit Datum- und Zeitstempel. Ihr könnt also sehen, welche Einrichtung wann auf welche Dokumente zugegriffen oder neue Dokumente hinzugefügt hat. Das Protokoll könnt ihr jederzeit in eurer ePA-App einsehen und herunterladen oder über die Ombudsstellen eurer Krankenkassen anfordern.

Datenschutz & Sicherheit: Wie sicher ist die ePA 3.0?

Die ePA 3.0 legt großen Wert auf Datenschutz und Sicherheit. Alle Gesundheitsdaten werden verschlüsselt gespeichert, sodass nur ihr selbst und eure autorisierten Ärzte Zugriff darauf haben. Statt einem einfachen Passwort gibt es eine sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung – wie ein digitaler Schlüssel, den nur ihr und eure Ärzte nutzen könnt. Die Daten selbst werden in Deutschland auf sicheren Servern gespeichert – nach den strengen Datenschutzbestimmungen der EU.

Trotzdem hat der Chaos Computer Club (CCC) im Dezember 2024 seine Bedenken geäußert und Schwachstellen aufgedeckt. Dazu gehören: Unverschlüsselte Kartennummern und Mängel beim Ausstellen von Ausweisen. Aber keine Sorge – diese Lücken sollen und müssen vor dem flächendeckenden Start der ePA 3.0 behoben werden. Das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet mir Experten zusammen, um die Sicherheit noch weiter zu verbessern – mit zusätzlichen Verschlüsselungen, besseren Zugangskontrollen und einer verstärkten Überwachung.

An dieser Stelle können wir sagen, dass kein System zu 100% sicher ist – trotz aller Sicherheitsverkehrungen. Deshalb ist es zukünftig wichtig, dass Praxen und Krankenhäuser ihre IT-Systeme zusätzlich eigenständig absichern. Auch ihr solltet sicherstellen, dass ihr auf euren Handys regelmäßig Updates macht – damit ihr und eure ePA 3.0 sicher seid.  

Nutzung & Freischaltung: So kommt ihr an eure ePA

Die Freischaltung der ePA 3.0 geht einfach und schnell: Alles was ihr dafür braucht, sind eure Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN. Die Registrierung erfolgt online und dauert nur ein paar Minuten – danach könnt ihr die ePA direkt nutzen. Mit einer App, die ihr für eure jeweilige Krankenkasse findet, könnt ihr eure Daten dann bequem von unterwegs verwalten.

Für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprechen, wird die ePA automatisch von der Krankenkasse angelegt und nach und nach mit Informationen gefüllt. Auch ohne App habt ihr die Möglichkeit die ePA 3.0 zu nutzen – Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken können eure Daten in die Akte einstellen und darauf zugreifen. Zusätzlich könnt ihr aber zum Beispiel auch ein Familienmitglied berechtigen, die ePA 3.0 über die App zu verwalten. In Zukunft wird die Nutzung auch über einen Desktop-PC möglich sein.

Kann man der Speicherung einzelner sensibler Daten widersprechen?

Generell seid ihr nicht einmal dazu verpflichtet die ePA 3.0 anzulegen – jederzeit könnt ihr bei euren Krankenkassen der Einrichtung widersprechen. Natürlich könnt ihr die Akte aber auch nutzen und vereinzelt der Speicherung von besonders sensiblen Daten widersprechen. Das System ermöglich euch, bei ausgewählten Daten zu entscheiden, ob diese in die Akte aufgenommen werden sollen – darauf werdet ihr sogar extra hingewiesen. Wenn ihr also nicht möchtet, dass bestimmte Dokumente hochgeladen werden, reicht ein kurzer Hinweis im Arztgespräch. Das medizinische Personal ist verpflichtet sich daran halten und darf den Befund nicht in eure elektronische Patientenakte einfügen. Außerdem könnt ihr auch bestimmten Einrichtungen den Zugriff verweigern.

Also kein Grund zur Sorge: Bei besonders sensiblen Daten wirst du explizit auf dein Widerspruchsrecht hingewiesen. Wenn du der Übermittlung und Nutzung deiner Daten für Forschungszwecke widersprichst, kannst du die ePA 3.0 trotzdem weiterhin ganz normal nutzen – die Daten werden nur nicht für die Forschung verwendet. Deine elektronische Akte bleibt also vollständig funktionsfähig, auch wenn du einige Freigaben ablehnst.

Was passiert mit den Daten, wenn ihr sie löscht?

Wenn ihre eure Daten aus der ePA 3.0 löscht, dann ist das endgültig. Die Daten sind dann nicht mehr verfügbar oder wiederherstellbar. Das könnt ihr ganz einfach selbst über eure App machen oder medizinisches Personal darum bitten, Daten zu löschen, wenn sie dafür berechtigt sind. Die ePA 3.0 ist als lebenslange Akte gedacht, deshalb werden die Daten nicht automatisch gelöscht.

Vorteile für Euch und Eure Ärzte

Die ePA 3.0 bringt viele Vorteile für Patienten und Ärzte mit sich – vor allem mehr Übersicht und weniger Stress. Für euch als Patienten bedeutet das: Eure Gesundheitsdaten sind immer griffbereit, Arztberichte gehen nicht verloren und das Suchen nach wichtigen Papierdokumenten entfällt. Ihr könnt eure Daten jederzeit einsehen, was es euch erleichtert beim Arztbesuch gezielte Fragen zu stellen. Eure Ärzte haben dann Praxen übergreifend sofort Zugriff auf alle relevanten Informationen, was die Behandlung schneller und präziser macht.

Dank der Verknüpfung mit dem Rezept sind auch eure Medikamente immer aufgelistet, was gewisse Wechselwirkungen besser verhindern kann. Falls ihr schnell mal euren Befund oder die Medikation checken wollt – kein Problem. Mit der ePA-App könnt ihr eure Daten jederzeit und überall flexibel einsehen.

Ein weiterer Vorteil: Ärzte müssen nicht mehr lange nach eurer Krankengeschichte suchen. Alle relevanten Dokumente, wie Befundberichte, sind zentral in der App gespeichert. So entfallen doppelte Untersuchungen und die Behandlung wird deutlich vereinfacht – besonders bei einem Arztwechsel oder nach einem Umzug.

Kurz gesagt: Die ePA 3.0 sorgt für einen schnelleren und besseren Austausch von Informationen, verbessert die Behandlungsmöglichkeiten und spart euch und euren Ärzten viel Zeit – eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Herausforderungen und Kritikpunkt

Ein großes Thema ist und bleibt die Datensicherheit: Auch wenn die ePA 3.0 gut geschützt ist, bestehen die Bedenken, dass die Gesundheitsdaten gehackt oder missbraucht werden könnten. Außerdem können technische Probleme, wie Systemausfälle oder langsames Internet, den Zugriff immer mal wieder erschweren. Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind auch bei weitem nicht alle Ärzte auf dem neuesten Stand der Technik – das würde Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Für Menschen ohne geeignetes Endgerät oder wenig Verständnis für die neuste Technik, könnte die Nutzung schwieriger sein.

Trotzdem versucht man im Laufe der Testphase all diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, damit ihr die ePA am Ende ohne Bedenken nutzen könnt.

Fazit

Die ePA 3.0 ist auf jeden Fall ein großer Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitssystems. Sie erleichtert die Verwaltung eurer Gesundheitsdaten und sorgt dafür, dass wichtige Informationen immer griffbereit sind – egal, ob ihr beim Arzt seid oder in der Apotheke. Natürlich gibt es noch Verbesserungsbedarf und einige Herausforderungen, aber die Vorteile überwiegen definitiv. Weniger Papierkram, schnelleren Zugriff auf eure Daten und eine bessere Kommunikation zwischen euch und euren Ärzten – das macht die ePA zu einem echten Plus für eure Gesundheitsversorgung.


Image via Canva Dream Lab (KI-generiert)

Die Germanistik-Studentin liebt es zu lesen und zu schreiben. Bei den Netzpiloten verbindet sie es mit der Neugier auf digitale Trends.


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