Im Fall der Haftung für Einträge Dritter auf der Plattform MeinProf.de hatte das Landgericht Berlin Ende Mai den Anbieter der Plattform von der Haftung frei gesprochen.
Nun liegt das Urteil auch schriftlich vor und befreit zumindest in diesem Fall den Plattformbetreiber von zu strengen Anforderungen und Pflichten.
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Schlagwörter: forenhaftung, gesetz, recht