Ein Mann wird beschuldigt, einen unverwechselbaren blauen Diamanten gestohlen zu haben. Der Mann behauptet, den Diamanten noch nie gesehen zu haben. Ein Experte wird zur Aussage vorgeladen, ob die Gehirnaktivitäten des Mannes darauf hinweisen, dass er den Diamanten gesehen hat. Die Frage ist – sollte diese Informationen vor Gericht zugelassen werden?
Gerichte sind recht zurückhaltend, wenn es darum geht, Beweise zuzulassen, bei denen eine nicht unerhebliche Debatte darüber geführt wird, wie wissenschaftliche Erkenntnisse zu interpretieren sind. Eine aktuelle US-Studie ergab jedoch, dass die Genauigkeit solcher Technologien zum Thema „Gedankenlesen“ immer besser werden.
Es gibt verschiedene Methoden zur Ermittlung falscher Aussagen oder verborgenem Wissens, die sich stark unterscheiden. Traditionelle „Lügendetektoren“ verlassen sich beispielsweise auf die Messung physiologischer Reaktionen wie Herzfrequenz, Blutdruck, Pupillenerweiterung und Schweißbildung auf der Haut. Der Körper reagiert also, wenn jemand beispielsweise gefragt wird, ob er oder sie seine oder ihre Frau getötet hat. Alternativ benutzt der Ansatz der funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRI) Hirnscans zur Erkennung einer Gehirnsignatur, um etwaige Lügen aufzudecken.
Jedoch unterscheidet sich diese Technik, die unter US-Forschern als „Gehirnfingerabdruck“, „Täterwissenstest“, oder „Test für verborgene Informationen“ bekannt ist, von standardmäßigen Lügendetektoren. Hierbei wird behauptet, dass man den Fingerabdruck des im Hirn gespeicherten Wissens aufdecken kann. Im hypothetischen Fall des blauen Diamanten verfügte man also über spezielles Wissen über den Diamanten, der gestohlen wurde. Man würde also preisgeben können, wo er gestohlen wurde und welche Art von Werkzeugen der Diebstahl begangen wurde.
Bei dieser Technik werden elektrische Signale innerhalb des Gehirns durch die Kopfhaut per Elektroenzephalographie (EEG) gemessen. Die Signale deuten auf Hirnströme hin und ist auch unter dem Namen P300 bekannt. Mit ihm werden Reaktionen auf Antworten oder visuelle Reize als Indiz dafür bewertet, dass die Person über bestimmte Informationen verfügt. Der Prozess beinhaltet zudem neutrale Fragen, die mit Fragen abgeglichen werden, deren Antworten mit dem Verbrechen zusammenhängen.
Die Reaktion auf P300 geschieht typischerweise etwa 300 bis 800 Millisekunden nach dem Reiz. Man sagt, dass die Testpersonen bereits auf den Reiz reagieren, bevor sie ihre Reaktion zu verbergen können. Wenn die Untersuchungen genügend Detailinformationen abbilden können, die nur der Täter haben kann, dann wird der Test als „genau“ bezeichnet. Befürworter dieser Technologie argumentieren, dass die Beweise weitaus stärker sind als diejenigen, die man mit dem eigenen Verstand erlangen kann. Nehmen wir nun einmal an, dass man damit durchausbeweisen kann, dass jemand etwas Entscheidendes über eine bestimmte Tat weiß – sollten wir uns dann wegen der Anwendungsweise Sorgen machen?
Potenzial der Vorverurteilung
Beweise dieser Art wurden bisher noch nicht von englischen Gerichten zugelassen und es ist unwahrscheinlich, dass da je passiert. Anderswo ist das allerdings bereits geschehen, beispielsweise in Indien. Im Fall Aditi Sharma wurde von indischen Gerichten gewisse Hirnreaktionen als Beweismittel zugelassen, die als belastendes Material in dem Mordfall herangezogen wurde. Sharma wurde vorgeworfen, ihren Verlobten umgebracht zu haben. Nachdem die Ermittler eine Handvoll Aussagen sowohl im Zusammenhang als auch zusammenhangslos zum Verbrechen vorlasen, behaupteten Sharma, dass die Reaktionen darauf hindeuteten, dass sie sich über dem Plan im Klaren war, dass sie ihn mit Arsen vergiften wollte. Außerdem fand man heraus, dass sie durchaus im Besitz von Arsen war, mit dem sie den Mord später ausgeführt haben soll. Der Fall wurde heiß diskutiert. Zwar wurde Sharma zunächst verurteilt, jedoch wurde das Urteil später wieder gekippt.
Der oberste Gerichtshof in Indien schloss die Möglichkeit solcherlei Beweise dann nicht aus, wenn die Person einem solchen Test aus freien Stücken einwilligt. Wir sollten nicht vergessen, dass manche Menschen, die mit einem Verbrechen in Verbindung stehen, aus allen möglichen Gründen, wie beispielsweise zum Schutz anderer Personen oder der Verschleierung illegaler Beziehungen, ganz bewusst ihr Wissen zurückhalten. Wir selbst könnten tatrelevantes Wissen besitzen und zugleich vollkommen unschuldig sein. Der Test konzentriert sich auf die Wahrheitsfindung, nicht auf die Schuldfindung.
Der Kontext ist der Schlüssel
Die US-Forscher sahen sich an, ob gehirnbasierte Beweise die Geschworenen auf unangemessene Weise beeinträchtigen und das Ergebnis eines Prozesses vorverurteilen könnten. Es mag übertrieben sein, dass neurowissenschaftliche Beweise die Prozesse negativ beeinflussen könnten, mag durchaus übertrieben sein. In einem Experiment wurden Scheinjuroren mit hirnbasierten Beweisen beeinflusst, um herauszubekommen, on sie über Detailwissen verfügen, das auf eine mögliche Schuld hinweisen könnte. Jedoch wurden andere Beweise wie ein mögliches Motiv oder die Gelegenheit zur Tat von den hypothetischen Juroren stärker bewertet.
Das ist nicht sonderlich überraschend, denn unsere fallbasierte Forschung zeigt, wie wichtig ein gewisser Kontext bei neurowissenschaftlichen Beweisen, die vor Gericht vorgestellt werden, ist. Mit ihm kann ein Fall gestärkt werden – der Erfolg ist jedoch von der Gesamtheit der Beweise abhängig. In keinem Fall war die Anwendung neurowissenschaftlicher Beweise ein alleiniger Bestimmungsfaktor – wenn sie auch in manchen Fällen erheblich bei der Urteilsfindung geholfen haben.
Technokogien zur Gedächtniserkennung werden immer besser. Doch auch wenn sie „präzise“ sind (wie auch immer wir diesen Begriff definieren), heißt das nicht automatisch, dass sie vor Gericht zugelassen werden sollten. Die Gesellschaft, die Gesetzgeber und die Gerichte werden zu entscheiden haben, ob unsere Gedanken weiterhin unsere Geheimnisse bleiben dürfen – oder ob die Bedürfnisse der Justiz den Überlegungen zum Schutz der Privatsphäre weichen sollten. Unsere Gedanken waren schon immer frei. Sind wir also bereit, sie den Strafverfolgungsbehörden zu überlassen?
Dieser Artikel erschien zuerst auf „The Conversation“ unter CC BY-ND 4.0. Übersetzung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.
Image (adapted) „Gericht“ by BrigitteBerninger (CC0 Public Domain)
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Schlagwörter: Beweismittel, elektrische Signale, Gedächtniserkennungstechnologien, Gehirnaktivität, Gehrinscans, gericht, Hirnströme, Kontext, privatsphäre, Schutz, Vorverurteilung