Die GEZ Gebühreneinzugszentrale hat die Plattform akademie.de abgemahnt.
Grund sei die Verwendung der „nicht korrekten“ oder „falschen“ Begriffe „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ in Artikeln der Wissensplattform. Grund für die Abmahnung sei die Absicht seitens akademie.de, „ein negatives Image der GEZ hervorzurufen„.
Im Artikel zur Abmahnung macht akademie.de deutlich, dass es sich bei den benutzten Begriffen um in der deutschen Sprache weitläufig genutzte Begriffe handelt.
Wie akademie.de die Abmahnung handhaben wird, dazu äußert man sich, ebenso wenig wie die GEZ selbst.
Innerhalb der Blogosphäre ruft die Abmahnung viele Reaktionen hervor, u.a. weil das ZDF die abgemahnten Begriffe ebenso nutzt.
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Schlagwörter: gebühren, gez
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