Ein Blick, eine Geste oder ein tougher Onliner genügen oft, um in animierten GIFs eine Kurzgeschichte zu erzählen. Für Millionen Nutzer von Smartphones und sozialen Netzwerken ist es inzwischen alltäglich, mit ihrem Umfeld animierte GIFs auszutauschen. Schließlich sind sie schneller verschickt als eine Nachricht auf dem Touch-Screen eingetippt. Seit Apps wie Facebook Messenger oder WhatsApp die GIF-Suchmaschine GIPHY direkt integriert haben, ist es einfacher denn je, das digitale Daumenkino zu versenden.
Viele GIFs sind Fertigprodukte aus oft unbekannten Webquellen. Sie zeigen häufig Szenen aus Hollywood-Filmen und -Serien. Darf die jeder wirklich einfach so teilen oder gar öffentlich auf Facebook hochladen? Ich sprach darüber mit Christian Solmecke, Rechtsanwalt für IT-, Medien- und Internetrecht bei der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.
Inwiefern ist es legal, animierte GIFs aus dem Netz zu verwenden?
Christian Solmecke: GIFs sind nicht anders als Bilder in anderen Formaten wie JPEG zu behandeln. GIFs sind letztlich nur einzelne digitale Bilder hintereinander. Die Rechtslage ist eindeutig. Zeigen GIFs lustige Szenen konkret erkennbarer Menschen, müssen diese keine Veröffentlichung ihres Bildes ohne ihre Einwilligung dulden. Ist stattdessen ein anderer geschützter Inhalt wie etwa eine Marke oder eine Comicfigur zu sehen, müssen Nutzer den Rechteinhaber diese Inhalte um Erlaubnis bitten. Es sei denn, der Rechteinhaber hat das GIF selbst ins Netz gestellt und es ausdrücklich zur Verwendung freigegeben.
Wenn ich bei der großen Suchmaschine Giphy animierte GIFs entnehme, ist das doch vermutlich rechtlich ok, oder? Dort laden neben Usern ja auch Giphy-Mitarbeiter GIFs hoch und kuratieren das Angebot.
Wenn das Material von Usern stammt, kann ich mir als Verbraucher nicht sicher sein, ob ich die GIFs verwenden darf. Und selbst, wenn sie von Giphy kuratiert wurden, ist das kein Freifahrtschein. Es bedeutet nicht, das Giphy die Nutzungsrechte dafür hat. Wenn die Rechte nicht vorliegen, kann der Anbieter sie auch nicht an die Nutzer weitergeben. Hier bietet sich ein Vergleich zur Google-Bilder-Suche an. Dort müssen Nutzer auch unterscheiden, ob die Bilder geschützt oder zur Nutzung freigegeben sind. Ebenso dürfen Verbraucher nicht auf GIF-Webseiten sorglos jedes GIF verwenden. Werden die Rechteinhaber darauf aufmerksam, dass geschützte Inhalte genutzt werden, droht eine Abmahnung und gegebenenfalls die Zahlung von Schadensersatz.
Das Quellmaterial fertiger GIFs sind häufig Ausschnitte aus Hollywood-Filmen und -Serien. Giphy geht zum Teil schon Partnerschaften ein und eröffnet eigene Kanäle für Serien oder Musikstars. Müssen sich Nutzer daher wirklich vor den Abmahnungen der Entertainmentbranche fürchten?
Dass US-amerikanische Inhalteanbieter dies in großem Stil verfolgen, ist mir nicht bekannt. In den USA ist die Rechtslage aber auch eine andere. Dort lässt sich urheberrechtlich geschütztes Material zur Bildung oder aus kreativen Zwecken verwenden, ohne das Urheberrecht zu verletzen.
Diese sogenannte ‚Fair use’-Rechtsdoktrin gibt es in Deutschland jedoch nicht. Da die Nutzungsrechte zum Beispiel von Filmen und Serien territorial vergeben werden, kann es sein, dass sie für amerikanische Nutzer zur Verfügung stehen, aber nicht von Nutzern in Deutschland verwendet werden dürfen.
Diese Unterscheidung ist für Nutzer im Netz-Alltag natürlich schwer ersichtlich. Schließlich sind ist die GIF-Integration amerikanischer Apps wie Facebook Messenger und WhatsApp auch in Deutschland nutzbar.
Tatsächlich ist das eine Grauzone, da sind wir noch nicht am Ende der Rechtsprechung angekommen. Fakt ist aber: wenn ich Inhalte aus dem Netz nutze, muss ich mir Gedanken darüber machen, ob ich sie nutzen darf. Vielen Nutzern ist das nicht bewusst. Vor Strafe schützt dies im Zweifelsfall nicht.
Wie groß ist das Risiko in der Praxis, eine Abmahnung zu erhalten? Zumal die Nutzung im Facebook Messenger oder WhatsApp ja nicht öffentlich stattfindet.
Animierte GIFs stehen derzeit nicht im Fokus einer Abmahnwelle. Aber generell werden Bilderrechte in Deutschland sehr ernst genommen und eine unzulässige Nutzung sehr häufig abgemahnt. Wer fremde GIFs aus dem Netz herunterlädt und sie dann zum Beispiel nicht im Messenger, sondern bei Facebook in der Chronik veröffentlicht, muss besondere Vorsicht walten lassen.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Solmecke.
Image & Screenshots by Berti Kolbow-Lehradt
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