Ich bin Berufsgeheimnisträgerin – holt mich hier raus!

Die neuen Vorschläge der SPD-Führung zur Vorratsdatenspeicherung sollen Berufsgeheimnisträger schützen, sind aber nur ein Feigenblatt für die Überwacher. Einige Befürworter der Vorratsdatenspeicherung aus Reihen der SPD-Führung plädieren derzeit für eine „abgespeckte“ Variante der Überwachungsmaßnahme. Unter anderem sollen Berufsgeheimnisträger (also Menschen, die im Beruf private Kommunikation besonders brauchen, darunter Ärzte, Juristen, Geistliche und Journalisten) von der Maßnahme ausgenommen sein. Dieser Plan wirft jedoch mehr Fragen auf, als er beantwortet. Auch verantwortungsbewusste Berufsgeheimnisträger können ihn, wenn sie gründlich über die Folgen nachdenken, nur ablehnen.

SPD-Politiker wollen „Vorratsdatenspeicherung light“

In den letzten Wochen bekannten sich gleich mehrere SPD-Politiker zur Vorratsdatenspeicherung. Berichte, denen zufolge Bundesjustizminister Heiko Maas derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière über dieses Thema verhandelt, wurden zwar zunächst dementiert. Mittlerweile jedoch mehren sich die Anzeichen, dass Maas daran gelegen ist, so schnell wie möglich einen neuen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Dabei plant die SPD-Führung einige Einschränkungen, die die Maßnahme – so zumindest das Versprechen – grundrechtskonformer machen sollen. Unter anderem beinhaltet das eine Herausnahme von Berufsgeheimnisträgern aus der anlasslosen Speicherung. Daneben sind auch kürzere Speicherfristen und eine strengere Beschränkung des Zugriffs auf die gespeicherten Vorratsdaten vorgesehen. In diese Richtung äußerten sich unter anderem SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel sowie SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi.

Während letztere Vorschläge nur das umsetzen, was sowieso Mindestvorgabe des Bundesverfassungsgerichts wie des Europäischen Gerichtshofs – und somit notwendig für ein Gesetz, das nicht direkt wieder kassiert wird – ist, mag der Vorschlag, Berufsgeheimnisträger von der Vorratsdatenspeicherung auszunehmen, auf den ersten Blick interessant wirken. Leider aber hat diese Idee nur Qualitäten als Bestandteil einer griechischen Tragödie – in einer Rolle irgendwo zwischen einem trojanischem Pferd und dem antiken Statuen später von verschämten Museumsdirektoren verpassten Feigenblatt.

Die Frage nach der technischen Umsetzbarkeit

Die Frage nach der technischen Machbarkeit ihrer Pläne scheinen sich die politischen Entscheidungsträger – nicht zum ersten Mal – nicht oder zumindest nicht gründlich genug gestellt zu haben. Die Vorratsdatenspeicherung ist, das liegt in der Natur der Sache, anlasslos und verdachtsunabhängig. Sie betrifft jeden, der Telekommunikation nutzt. Einzelne Personen oder Personengruppen von dieser Speicherung auszunehmen, ist schwierig bis unmöglich. Es wäre mit heutigen technischen Mitteln praktisch nur umsetzbar, wenn jeder Berufsgeheimnisträger mitsamt den von ihm genutzten Geräten irgendwo registriert wäre. Das Missbrauchspotential einer solchen Lösung liegt ebenso auf der Hand wie der extreme Aufwand und die dazu gehörigen Kosten. Zudem – wer war noch nicht in der Situation, auf einer Konferenz oder Geschäftsreise einmal schnell das Smartphone eines Kollegen benutzen zu müssen, sei es wegen leerem Akku oder einer im Hotel vergessenen Tasche? Was aber, wenn dieser Kollege nicht als Berufsgeheimnisträger registriert ist? Das Gedankenexperiment ließe sich fortführen, aber die Schlussfolgerung ist bereits jetzt erreicht: eine derartige Lösung ist weder praktikabel noch wünschenswert.

Bleibt nur die typische halbherzige Lösung, auf die Überwacher in solchen Fällen meistens zurückgreifen: erst einmal alles speichern und die Daten von Berufsgeheimnisträgern später von einer Weiterverarbeitung ausnehmen. Das ist, im Gegensatz zu den Alternativen, wenigstens problemlos umsetzbar. Dafür ist es in der Wirkung so inadäquat, dass Grundrechtsschützer nicht mehr wissen, ob sie lachen oder weinen sollen. Die Erfahrung zeigt: Daten, die vorhanden sind, werden früher oder später auch genutzt, sei es unter der Hand oder ganz offiziell nach einer entsprechenden Gesetzesänderung (die nächste „Erhöhung der terroristischen Bedrohungslage“, mit der sich ein solcher Schritt rechtfertigen lässt, kommt bestimmt). Berufsgeheimnisträger, die sich für ihre verantwortungsvolle Arbeit tatsächlich auf eine solche Lösung verlassen würden, benötigen – mindestens – eine gründliche Schulung im Umgang mit sensiblen Informationen.

Wer ist Berufsgeheimnisträger?

Wir schreiben das Jahr 2015. In den letzten 20 Jahren hat sich unsere Medienlandschaft massiv verändert. Dementsprechend schwierig ist es, zu entscheiden, wer nun ein Berufsgeheimnisträger ist. Bleiben wir beim Journalismus. Wohl jeder würde anerkennen, dass die festangestellten Kollegen vom Stern, vom Spiegel oder auch von IT-Newsportalen wie Golem und heise als Journalisten zählen. Die allermeisten Menschen würden dies wahrscheinlich auch bei Freelancern wie mir tun. Was aber ist mit engagierten Bloggern? Mit YouTube-Stars wie LeFloid? Mit den Mitarbeitern von WikiLeaks und ähnlichen Projekten? Diese Menschen sind mit ebenso viel Herzblut bei der Sache, vertreten den selben Ethos. Mit ihren Angeboten erreichen sie teilweise mehr Menschen als die etablierten Medien. Dennoch dürften sie es unter Umständen schwer haben, von konservativen Politikern als Journalisten anerkannt zu werden. Ist das zeitgemäß? Und vor allem: ist das fair?

Nicht nur Liebe, auch Freiheit ist für alle da

Last but not least: die Gefährdung von Berufsgeheimnisträgern ist nur ein Kritikpunkt unter vielen. Die Vorratsdatenspeicherung ist gefährlich; sie macht uns unfrei und schränkt unsere Menschenrechte ein – und zwar die von uns allen. Nicht nur die von Berufsgeheimnisträgern. Freiheit ist kein Privileg – noch nicht einmal ein Privileg derjenigen, die sie noch nötiger als alle anderen für die Wahrnehmung ihrer Rolle in der Gesellschaft brauchen. Wahre Freiheit muss allen gehören – jedem Einzelnen von uns und der Gesellschaft als Ganzes.

Vor diesem Hintergrund wirken die Pläne der SPD fast wie ein Versuch des „divide et impera“, des „teile und herrsche“ – womöglich hofft man, sich so das Stillschweigen der betroffenen Gruppen erkaufen zu können. Dem sollten alle Berufsgeheimnisträger in diesem Land eine klare Absage erteilen und sich stattdessen mit dem Rest der Menschen solidarisieren. Fordern wir einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung nicht nur für uns, sondern für alle.


Image (adapted) „Datenfluss“ by Willi Heidelbach (CC BY 2.0)


schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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