Am Donnerstag letzter Woche beschäftigte sich das TV-Magazin “Monitor” mit dem Thema Vergewaltigung. Anlass gab die Äußerung des Staatsanwaltes Hansjürgen Karge bei Anne Will, der selbst seiner eigenen Tochter davon abraten würde, im Fall einer Vergewaltigung Anzeige zu erstatten (wir berichteten).
“Monitor” ging der Frage nach, was es Opfern in Deutschland erschwere, eine Tat vor Gericht zu bringen beziehungsweise Anzeige zu erstatten. Die Fakten, die das Magazin vorbringt, sind nicht neu und dennoch ernüchternd. Auf etwa 100.000 Deutsche gäbe es nur neun Anzeigen wegen Vergewaltigung. Die nicht gemeldeten Vorfälle dürften allerdings um ein Vielfaches höher liegen, legt man lediglich die Statistiken zu Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen zu Grunde…
Die Gründe für das Opfer, sich gegen eine Anzeige zu entscheiden, sind vielfältig: Da etwa 85 bis 90 Prozent aller Täter_innen aus dem persönlichen Umfeld des Opfers stammen, ist das Schamgefühl, der soziale Druck und die Angst vor Einschüchterung durch den/die Täter_in besonders hoch. Hinzu kommt, dass die Vorgehensweise der Polizei und ermittelnden Behörden eine zusätzliche Hemmschwelle bieten:
Im Regelfall wird ein Vergewaltigungsopfer nur dann professionell untersucht, wenn es Anzeige erstattet. Aber genau davor scheuen viele Opfer erst einmal zurück. Für sie beginnt deshalb ein Vernehmungsmarathon, bei Polizei, Gericht und Gutachtern. Wieder und wieder müssen sie die Tat schildern und durchleben. Weil es bei Beziehungstaten meist keine objektiven Beweise gibt, zählt die Glaubwürdigkeit des Opfers. Gutachter wie Thomas Weber sind verpflichtet, dem mutmaßlichen Opfer zu unterstellen, dass es nicht die Wahrheit sagt.
Perfide, denn ein Gutachter gesteht im Monitorbeitrag, dass diese Vorgehensweise die Opfer nachhaltig psychosozial schädigen kann. Etwa 80 Prozent aller Vergewaltigungsopfer benötigen zum Teil jahrelange psychologische Betreuung.
Entscheidet sich das Opfer dennoch, direkt nach der Tat Anzeige zu erstatten, kann es in einigen Fällen sogar passieren, dass die Polizei keine Gerichtsmedizin hinzuzieht, um das Opfer zu untersuchen und Beweise zu sichern, berichtet “Monitor”. Stattdessen wird das Opfer zur hausärztlichen Untersuchung geschickt. Die Folge: mangelnde Beweise und damit ein fehlende Glaubwürdigkeit vor Gericht – sollte der Fall überhaupt dort landen. 80 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung werden wieder eingestellt.
Einen Lichtblick gibt eines der wenigen Modellprojekte in Mainz. Dort können sich Opfer anonym untersuchen lassen, ohne Anzeige zu erstatten. Die Beweismittel werden zehn Jahre eingelagert, so lange hat das Opfer Zeit sich zu überlegen weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Finanziert wird das Projekt vom Innenministerium Rheinland-Pfalz. Nationale, flächendeckende Strukturen gibt es allerdings nicht. Keines der Bundesministerien fühlt sich in dieser Sache zuständig. Anders in England: Dort sind die anonymen Opferzentren seit Jahren selbstverständliche Anlaufstelle für Betroffene, die Regierung will die Zentren um 50 Prozent ausbauen, denn die Zahl der Anzeigen habe sich mit den Opferzentren erhöht. Sie liegt dreimal höher als in Deutschland.
Crosspost von maedchenmannschaft.net von Nadine
Artikel per E-Mail verschicken
Schlagwörter: Gesellschaft, justiz, Moral, Vergewaltigung
2 comments
Ob dann nach 10 Jahren allerdings der Prozess besser läuft ist eine andere Sache. Bei einer Vergewaltigung mit eindeutigen Spuren, Sperma und Verletzungen ist denke ich die Verurteilungsrate eh recht hoch, wenn man den Täter ermitteln kann. Bei einer Vergewaltigung im Beziehungsbereich steht auch nach einer Sicherung von Spuren des Sexes häufig Aussage gegen Aussage.
Wie hat sich denn die Verurteilungsquote in England entwickelt?
Man könnte das übrigens leicht in Deutschland ändern, wenn man Vergewaltigung zu einem Antragsdelikt macht, das Opfer also entscheiden lässt, ob die Tat verfolgt wird. Dagegen würden denke ich aber gerade die Feministinnen Sturm laufen, weil das Opfer beinflussbar ist und Vergewaltigung eine Tat ist die unabhängig vom Willen des Opfers verfolgt werden soll. Genau dies wird ja letztendlich durch die Opferzentren umgangen. Ein Antragsrecht durch die Hintertür.
Hallo.
Ich mochte mit Ihrer Website http://www.netzpiloten.de Links tauschen